Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier (Phase II)
Eine moderne Bioökonomie trägt entscheidend zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bei. Sie nutzt Schlüsseltechnologien wie die Biotechnologie und die künstliche Intelligenz und liefert biobasierte Lösungen für die Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherheit, Umwelt- und Ressourcenschutz. Forschung und Wissenschaft bilden dabei die Grundlagen für bioökonomische Innovationen in unterschiedlichen Anwendungsfeldern und Wirtschaftssektoren.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beabsichtigt mit der Fördermaßnahme „Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier“, den Strukturwandel im Rheinischen Revier hin zu einer Modellregion Bioökonomie zu unterstützen. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-) im thematischen Gebiet der Bioökonomie soll zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie zur Wertschöpfungssteigerung im Rheinischen Revier beitragen. Hierzu soll die Modellregion Bioökonomie weiter gestärkt und das bioökonomische Potenzial im Rheinischen Revier für den Strukturwandel voll ausgeschöpft werden.
Die Förderbekanntmachung zielt darauf ab, den Ausbau und die Weiterentwicklung der etablierten Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier hin zu einem wirtschaftlich starken Bioökonomie-Revier zu ermöglichen. In diesem sollen biobasierte Wertschöpfungsnetzwerke auf- und ausgebaut sowie neue Arbeitsplätze in diesem Sektor und darüber hinaus geschaffen werden. Dabei sollen Aspekte der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit ebenso berücksichtigt werden, wie solche der Klimaanpassung und der Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) im Rheinischen Revier vorausgesetzt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben der anwendungsorientierten Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem thematischen Fokus der nachhaltigen Bioökonomie, räumlich fokussiert auf das Rheinische Revier. Die Förderung erfolgt in drei Fördermodulen:
In den Modulen I und II werden Vorhaben der Bioökonomie von bis zu fünf Jahren Laufzeit gefördert. Diese haben die Untersuchung und Entwicklung von Technologien ausgehend von einem Technologiereifegrad von mindestens 3 (Nachweis der Funktionstüchtigkeit einer Technologie, „Proof of Concept“) bis hin zu einem abschließenden Reifegrad von 7 (Prototyp im Einsatz) gemäß der Definition der NASA für technologische Reifegrade zum Gegenstand. Es werden sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben mit dem erklärten Ziel einer Wertschöpfungssteigerung, Firmengründung oder -neuansiedlung im Förderzeitraum gefördert, die eine klare Perspektive im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Rheinischen Revier besitzen. Verbundvorhaben vereinen idealerweise ein interdisziplinäres Konsortium aus Unternehmen und akademischen Einrichtungen („Forschungseinrichtungen“) aus dem Rheinischen Revier.
Modul I
Innerhalb dieses Moduls werden Vorhaben gefördert, die dem Kompetenzzentrum Bio4MatPro oder dem Innovationscluster BioREVIER PLUS angehören. Mit der Förderung soll insbesondere eine Fokussierung auf die Weiterentwicklung von bislang in den Vorhaben bearbeiteten und erfolgversprechenden Technologien erfolgen, um ihren Reifegrad weiter zu erhöhen. Es werden vorwiegend Anschlussvorhaben gefördert, die auf Ergebnissen und Erkenntnissen der ersten Förderphase aufbauen. Vereinzelt werden auch Vorhaben gefördert, die einen zusätzlichen neuen thematischen Schwerpunkt innerhalb des Kompetenzzentrums Bio4MatPro oder des Innovationsclusters BioREVIER PLUS darstellen, insofern dieser ein besonders hohes Potenzial an Strukturwirksamkeit für die Modellregion besitzt.
Maßnahmen der internen Koordination der Vorhaben sind kein Gegenstand der Förderung in diesem Modul. Diese werden im Zuge der Geschäftsstellenaktivitäten unter Modul III gefördert. Die Bereitstellung von relevanten Daten und Informationen für die Umsetzung des in Modul III geförderten Projekts zur Begleitforschung wird vorausgesetzt.
Modul II
Innerhalb dieses Moduls werden FuE-Vorhaben mit bioökonomischem Themenschwerpunkt gefördert, die sich nicht den unter Modul I genannten Verbünden Bio4MatPro und BioREVIER PLUS zuordnen lassen. Diese können sich auch zu einem thematischen Cluster aus mehreren themenähnlichen Einzel- und Verbundprojekten unter einer gemeinsamen Koordination zusammenschließen. Insbesondere im Fall einer thematischen Clusterung wird dringend empfohlen, vor Einreichung einer Projektskizze Kontakt mit dem beauftragten Projektträger Jülich für eine ausführliche Beratung aufzunehmen.
Modul III
Zusätzlich zu den FuE-Vorhaben der Module I und II wird unter Modul III eine Geschäftsstelle für die Modellregion Bioökonomie gefördert. Dieses zusätzliche Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren umfasst in gesonderten Teilprojekten Aspekte der sozioökonomischen Begleitforschung sowie die Geschäftsstellenaktivitäten der Modellregion und Koordinierungsaktivitäten der unter den Modulen I und II geförderten Vorhaben. Neben der Analyse des Innovationsökosystems rund um die geförderten FuE-Projekte vereint es deren Fachkommunikation, Vernetzungsaktivitäten sowie Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung an der Schnittstelle von Bioökonomie, Innovationsmanagement und regionalem Wandel. In enger Zusammenarbeit sollen Daten und Erkenntnisse aus den FuE-Vorhaben der Module I und II für die Begleitforschung bereitgestellt werden. Hierfür ist eine geeignete Form der Zusammenarbeit im Rahmen der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung schriftlich zu vereinbaren.
Wie wird gefördert?
Der Förderzeitraum beträgt bis zu fünf Jahre. Er startet nicht vor dem 01.01.2027 und endet in der Regel nicht nach dem 31.12.2031.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschafts-einrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projekt-pauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens sind projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) förderfähig.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage).
Nationale Bioökonomiestrategie
Kontakt
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