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Bioökonomie International 2026

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Mit der Förderinitiative Bioökonomie International – Bioeconomy International 2026 stärkt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext. Mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung von internationalen Verbundpartnern soll der Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise unterstützt werden. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMFTR gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt.

Hinweis: Die Einreichungsfrist endet am 18. November 2025 um 13:00 Uhr.

Eine Einreichung ist noch 91 Tage möglich.
Startdatum: 14.08.2025 14. August 2025
Enddatum: 18.11.2025 18. November 2025
Heute 19. August 2025

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit internationalen Partnern außerhalb von Europa, die im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt werden.

Gefördert werden jeweils die deutschen Partner in diesen internationalen Verbünden (siehe auch Nummer 3 Zuwendungsempfänger). Die internationalen Partner müssen sich selbstständig um eine Gegenfinanzierung bemühen und diese belegen. Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie (NBÖS) mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert sie sechs Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele der Strategie zu erreichen. Die geförderten Verbundvorhaben müssen neben dem Forschungsbaustein 6 „Globale Forschungskooperationen“ mindestens einen der drei weiteren in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung adressieren: a) Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie; b) Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung et cetera); c) Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze et cetera).

Die geförderten Verbundvorhaben müssen sich wenigstens einem der folgenden Themenbereiche zuordnen lassen:

  1. Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie
  • Entwicklung von Verfahren für den Aufschluss biogener Rohstoffe und für die Weiterverarbeitung/-veredlung der Rohstoffe zu hochwertigen Produkten
  • Nutzung von Rest- und Abfallströmen sowie CO2-basierten Rohstoffen
  • Ansätze der Kaskadennutzung biogener Rohstoffe und Bioraffineriekonzepte

Die Entwicklungen umfassen die zielgerichtete genetische Anpassung von Produktionsorganismen/-stämmen beziehungsweise Enzymen, das de novo-Design von Synthesewegen sowie die Optimierung und Integration der Bioprozesse in biotechnologische/bioökonomische Produktionsprozesse/-verfahren. Dabei ist die Kopplung der Bioprozesse mit chemischen und technischen Verfahrensschritten mit dem Ziel der Integration in funktionierende Gesamtkonzepte von besonderer Bedeutung.

  1. Neuartige bioökonomische Produkte

Die Entwicklungen umfassen biobasierte Produkte mit verbesserten Eigenschaften oder minimierten negativen Umweltauswirkungen (unter anderem längere Nutzungsdauer, den Verzicht auf umweltschädliche Chemikalien oder eine erhöhte Recyclingfähigkeit). Die zu entwickelnden Produkte sollen ein hohes Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung und industrielle Anwen-dung haben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder Verwertung von CO2.

Hierbei können die folgenden Querschnittstechnologien/methodischen Ansätze/Verfahren/enabling-Technologien Anwendung finden:

  • Synthetische Biologie für den Entwurf und die Konstruktion neuer biologischer Komponenten, Einheiten und Systeme oder die Anpassung bestehender, natürlicher biologischer Systeme
  • Ansätze der Künstlichen Intelligenz, der Automatisierung, Miniaturisierung und Nanotechnologie
  • Systembiologie zur Erweiterung des Wissens über biologische Prozesse und Regulationsmechanismen bei intra- und interzellulären Prozessen
  • Bioinformatik-Tools (zum Beispiel Datenstandardisierung, Modellierung, offene Repositorien)

Außerdem sollte das Ziel des Vorhabens zu mindestens einem der drei grundlegenden Forderungen der Bioökonomiestrategie beitragen:

1. Fossilbasierte Produkte oder Verfahren werden ersetzt oder gänzlich neue biobasierte Lösungen geschaffen.

2. Die Ressourceneffizienz wird beispielsweise durch Reststoffverwertung, Kaskadennutzung oder Kreislauffähigkeit gesteigert.

3. Die Emission von Treibhausgasen wird im Vergleich zum Stand der Technik reduziert.

Nicht förderfähig sind Projekte, die sich ausschließlich mit soziökonomischen Fragestellungen beschäftigen.

Weitergehende Erläuterungen zu förderfähigen Themen können beim zuständigen Projektträger eingeholt werden.

Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für jeweils beide Länder, im Fall Deutschlands bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie, stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International).

Nicht förderfähig sind deswegen solche Vorhaben, die allein und ausschließlich auf landwirtschaftliche Produktionssysteme des Partnerlands fokussiert sind. Mit Blick auf die avisierte Arbeitsteilung innerhalb eines Verbunds, die Kompetenz und das Know-how der Partner sowie die Verwertung der Vorhabenergebnisse muss die Kooperation inhaltlich und bemessen auf den Arbeitsanteil „auf Augenhöhe“ stattfinden. Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit, Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von vorherigen Anbahnungsmaßnahmen angestoßen und initiiert wurden. Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2026 besteht im Gegensatz zur vorangegangenen Ausschreibung allein aus einem weltweit offenen Modul (alle Partnerländer außerhalb von Europa sind möglich). Es wird in der diesjährigen Bekanntmachung kein bilaterales Modul mit der Möglichkeit einer Ko-Finanzierung angeboten. Die ausländischen Partner müssen eine eigene Finanzierung organisieren und diese in einem „Financial Commitment“ belegen. Eine Finanzierung von Vorhaben mit russischen Partnern ist ausgeschlossen.

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie (KMU oder Großunternehmen) ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, diese (zumindest) als assoziierte Partner einzubeziehen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 600.000 Euro für die deutschen Partner nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
  • Vergabe von Aufträgen.

Nationale Bioökonomiestrategie

Diese Initiative trägt zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie bei.
zum Förderprogramm

Kontakt

Dr. Veronika Jablonowski
+49 02461 61-5083
Dr. Christian Breuer
+49 02461 61-96929

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