Förderung der pflanzlichen genetischen Diversität zur Beschleunigung der agrarökologischen Transition
Im Januar 2024 wurde die europäische Partnerschaft „AGROECOLOGY“ (Project # 101132349, https://www.agroecologypartnership.eu/) gestartet. In der Initiative engagieren sich über 72 nationale und regionale politische Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 26 europäischen Ländern. Mit dieser Ausschreibung setzt die Partnerschaft die in ihrer Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) verankerten Prioritäten und Forschungsthemen fort. Die Agroecology3 als vielversprechender Ansatz zur Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft unterstützt die Entwicklung widerstandsfähiger, inklusiver und nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme, die mit dem EU-Green Deal, der Vision für Landwirtschaft und Ernährung, der Gemeinsamen Agrarpolitik und dem EU-Aktionsplan zur Förderung der ökologischen Produktion und der Langfristigen Vision für ländliche Gebiete im Einklang stehen. Forschungs- und Innovationsbemühungen sind unerlässlich, um die Leistungsfähigkeit agrarökologischer Landwirtschaftssysteme hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Produktionssysteme, Wirtschaftlichkeit der Betriebe und Ernährungssicherheit zu verbessern.
Konkret adressiert die vorliegende Ausschreibung den Themenbereich der genetischen Vielfalt und Variabilität von Nutzpflanzen für die Agroecology. Ihr Ziel ist es, mithilfe der geplanten Forschungsförderung die Grundlagen für eine größere Verfügbarkeit von Arten, Sorten und Rassen zu schaffen, die die Entwicklung agrarökologischer Landwirtschaftssysteme unterstützen. Agroecology4 soll damit einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von Klimaerwärmung und Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie zur Stärkung der Nachhaltigkeit und Resilienz von Landwirtschafts- und Landnutzungssystemen leisten.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen)12.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen13. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Was wird gefördert?
Aufbauend auf der SRIA der Partnerschaft sowie auf vorangegangenen Förderaufrufen wurden auf europäischer Ebene zwei spezifische Themenfelder identifiziert, die Ziel des europäischen Förderaufrufs sind. Die Förderung des BMFTR beschränkt sich auf das erste Themenfeld „Stärkung der genetischen Diversität und Variabilität von Kulturpflanzen für die agrarökologische Transition“10, wobei die Unterthemen 1c und 1e der europäischen Ausschreibung11 von der Förderung durch das BMFTR ausgeschlossen sind.
Geförderte Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Unterthemen bearbeiten:
- Nutzung von Genotypen, die an spezifische Umweltbedingungen angepasst sind und zur Verbesserung von Resilienz und Leistungsfähigkeit von Nutzpflanzen beitragen. Projekte sollen agroökologisch relevante Phänotypen untersuchen, die durch Interaktionen von Genom, Umwelt und Landmanagement beeinflusst werden. Sie sollen genetische und epigenetische Anpassungsmechanismen erforschen, Methoden zur Leistungsbewertung unter multiplem Stress entwickeln und die Leistungsfähigkeit der betrachteten Phänotypen analysieren.
- Pflanzenzüchtung für die agrarökologische Transition. Die Pflanzenzüchtung soll mit einem Fokus auf Resilienz gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren, wie Klimavariabilität, invasive Arten sowie Schädlings- und Krankheitsdruck zur agrarökologischen Transition beitragen. Es sollen Sorten entwickelt werden, die ökologische Prozesse wie Pflanze-Pflanze- und Pflanze-Mikrobiom-Interaktionen optimal nutzen.
- Integration von Nutztieren und -pflanzen in agroökologischen Produktionssystemen. Es sollen optimale Kombinationen von Nutztierrassen und deren Futtermitteln entwickelt werden. Die Auswahl von Tierrassen soll gefördert werden, die mit variablerer Futterzusammensetzung und -qualität zurechtkommen. Züchtungsvorhaben im Nutzpflanzen- und Nutztier- und Futterpflanzenbereich können zur angestrebten Optimierung der Interaktion zwischen Tier und Pflanze beitragen.
Vorzugsweise werden Vorhaben gefördert, die Multi-Akteurs- und Ko-Kreations- sowie Ko-Implementierungsprozesse anwenden, wobei Living Lab- beziehungsweise Living Lab-ähnliche Ansätze zum Einsatz kommen sollen. Dadurch soll die Einbindung relevanter Akteure aus den agrarischen Produktions- und Wertschöpfungsketten sichergestellt werden. Weitere Detailinformationen finden sich in der europäischen Ausschreibung. Die Vorhaben sollen, falls möglich, auf den Ergebnissen laufender EU-finanzierter Forschungs- und Innovationsprojekte im Bereich landwirtschaftlich relevanter genetischer Ressourcen und deren Erhaltung aufbauen.
Es wird erwartet, dass ein Teil der Zuwendung für die Koordination und den Austausch mit anderen laufenden europäischen Verbundvorhaben vorgesehen wird.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500 000 Euro für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale).
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:
- Personal;
- zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
- Verbrauchsmaterialien;
- Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
- Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
- Vergabe von Aufträgen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen17, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft18.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen.
Kontakt
Weiterführende Links
Submission Platform von AGROECOLOGYPtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und ist validiert nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) und EN ISO 14001:2015. Das Energiemanagementsystem ist nach ISO 50001 zertifiziert.