Agriculture of Data
Nachhaltige, effiziente und resiliente Produktionssysteme in der Landwirtschaft sind von grundlegender Bedeutung auf dem Weg zu einer funktionierenden Bioökonomie. In diesem Zusammenhang wurde die neue, kofinanzierte EU- Partnerschaft „Agriculture of Data1 (AgData) – Unlocking the Potentional of Data for Sustainable Agriculture“ durch die EU-Kommission initiiert. Die AgData Partnerschaft verfolgt das übergeordnete Ziel, die nachhaltige landwirtschaftliche Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Europa zu verbessern. Dies soll in erster Linie durch verstärkte Nutzung von digitalen Datentechnologien in Kombination mit Erdbeobachtungs- und anderen Umwelt- und Agrardaten erreicht werden. Zudem zielt die Partnerschaft darauf ab, die Nutzung digitaler und daten-basierter Technologien in der Landwirtschaft zu fördern, indem maßgeschneiderte, leicht zugängliche und endnutzer-orientierte datenbasierte Lösungen bereitgestellt werden. Langfristig soll die Partnerschaft Synergien für die Entwicklung und Nutzung datenbasierter Lösungen sowohl für den Agrarsektor als auch für die Politikgestaltung entwickeln.
Wer wird gefördert?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Länder gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Projektskizzen beziehungsweise Vorhaben zu den zwei thematischen Schwerpunkten der englischsprachigen Bekanntmachung. Sie ist im Einreichungsportal der AgData Partnershaft publiziert. Dies sind die Themenschwerpunkte:
Thema 1 – Datentechnologien und Datenmanagement (Data Technologies and Data Management): Dieses Thema umfasst Forschung zur Identifikation, zum Zugang, zur Speicherung, Integration und Verarbeitung von FAIR-Daten (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable-Daten). Ziel ist es, die Vielfalt relevanter Daten zu bewältigen, um Interoperabilität zu erreichen, den Datenaustausch in Datenmärkten und -kooperativen zu ermöglichen und die Anwendung von KI-Techniken zur Entwicklung robuster KI-Modelle für den Agrarsektor zu ermöglichen.
Thema 2 – Datenbasierte Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft (Data-based solutions for sustainable agriculture): Dieses Thema umfasst Forschung zu datenbasierten Lösungen in der Landwirtschaft, mit denen die Kapazitäten zur Anpassung an den Klimawandel gestärkt und die Funktionalität, Leistungsbewertung und Entscheidungsfindung verbessert werden sollen. Es geht darum, die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu unterstützen und die Anpassungs-fähigkeit des Sektors an den Klimawandel zu erhöhen.
Von der BMFTR-Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben zum dritten Thema „Data-based solutions for policy making“. Außerdem sind Vorhaben mit Fokus oder Ausrichtung auf Tierhaltung und/oder -zucht (livestock/animal husbandry/breeding) nicht BMFTR-förderfähig, auch wenn sie die Themen 1 oder 2 adressieren.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 400 000 Euro für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale). Im Falle, dass ein deutscher Partner die Rolle des Verbundkoordinators übernimmt, darf die Zuwendung pro Verbund 500 000 Euro für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale). Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:
- Personal;
- zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
- Verbrauchsmaterialien;
- Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
- Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
- Vergabe von Aufträgen.
Kontakt
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