Systemmedizin der Leber – LiSyM

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

In Deutschland sind etwa fünf Millionen Menschen von Lebererkrankungen betroffen. Auch wenn in der Behandlung bereits viele Fortschritte erzielt wurden, so sind die Ursachen oft nicht genau bekannt. Die Aufklärung grundlegender Mechanismen bei der Entstehung von Lebererkrankungen und die Entwicklung neuer Behandlungsansätze sind daher essentiell. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien zur Förderung eines „Forschungsnetzes Systemmedizin der Leber – LiSyM (Liver Systems Medicine)“ begegnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dieser Herausforderung. Im Fokus der Maßnahme steht die Identifizierung übergreifender Schlüsselprozesse, die zur Entstehung von Lebererkrankungen führen. Durch die Anwendung des systembiologischen Forschungsansatzes in der klinischen Leberforschung wird die Voraussetzung geschaffen, einen Krankheitsverlauf mit Hilfe prädiktiver mathematischer Modelle vorherzusagen.

Die Maßnahme setzt die erfolgreichen Forschungsaktivitäten der BMBF-Vorgängerprogramme „HepatoSys/ HepatoSysII“ und „Die Virtuelle Leber“ fort, die einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung verschiedener physiologischer Prozesse der Leber leisten konnten. Die in diesem Rahmen entstandenen Erkenntnisse und methodischen Ansätze sollen nun für die Umsetzung der Ziele des Forschungsnetzes LiSyM genutzt und weiterentwickelt werden.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 27. Oktober 2014 – 26. Februar 2015 )
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden interdisziplinäre Kooperationen von Ärzten, Molekularbiologen und Bioinformatikern in Form von Forschungsverbünden und Nachwuchsgruppen. Dabei soll der Fokus auf eine übergeordnete medizinisch relevante Fragestellung gerichtet sein, mit einem zukünftigen Anwendungspotential für die Diagnostik und Therapie. Für diesen Zweck sollen sich experimentelle und theoretische Arbeitsgruppen auf regionaler oder überregionaler Ebene mit mindestens einer klinischen Forschungseinrichtung zusammenschließen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen an die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.

Die Forschungsverbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Ausgaben für die Erstellung eines Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG –die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Aktueller Stand


Das Forschungsnetzwerk hat zum 01. Januar 2016 seine Arbeit aufgenommen. Es besteht aus vier Verbundvorhaben mit insgesamt 22 Partnern. Die Forschergruppen untersuchen jeweils klinisch relevante Fragestellungen in den Forschungsschwerpunkten metabolischer Frühschaden, chronische Lebererkrankungen, Regeneration und Reparatur bei „akut-auf-chronisches Leberversagen“ und Früherkennung und Evaluation veränderter Leberfunktion. In das Netzwerk sind vier Nachwuchsgruppen mit Projekten integriert, die thematisch an einen der vier Forschungsschwerpunkte angegliedert sind. Als übergeordnete Strukturen werden außerdem ein Datenmanagementprojekt und ein Programm-Management gefördert.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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