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03.04.2025

Start „Gründungsstipendium NRW Diversität+“

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat eine Erweiterung des „Gründungsstipendium NRW“ verkündet: Ab sofort haben geschlechterdiverse Gründungsteams die Möglichkeit auf einen Zuschuss. Mit dem neuen Baustein „Gründungsstipendium NRW Diversität+“ soll so die Vielfalt des Gründungsgeschehens gestärkt werden. Wir betreuen das Gründungsstipendium NRW und unterstützen das MIWKE bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Mit dem neuen Baustein „Gründungsstipendium NRW Diversität+“ wurde einige Anpassungen in der Förderung ab dem 1. April 2025 bekanntgegeben. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Stipendiatinnen und Stipendiaten, dieab April diesen Jahres ihr Unternehmen während des Stipendiums neu gründen, erhalten einen Zuschuss, wenn das Team aus Personen unterschiedlichen Geschlechts besteht: Statt wie bisher 1.200 Euro pro Monat gibt es dann 1.500 Euro monatlich. Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen in Teams, die aus Stipendiatinnen und Stipendiaten unterschiedlichen Geschlechts bestehen und das Unternehmen während des Stipendiums neu gründen. Der Zuschuss in Höhe von 300 € pro Monat erfolgt auf Antrag in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 3.600 €.
  • Ein Antrag auf das „Gründungsstipendium NRW Diversität+“ kann zwischen dem siebten und zwölften Fördermonat des Stipendiums und sobald die Unternehmensgründung abgeschlossen ist über Zuschuss- und Änderungsanträge im Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt werden. Jede Stipendiatin bzw. jeder Stipendiat im Team muss separat einen Antrag stellen. Die formale Unternehmensgründung gilt als abgeschlossen, wenn entweder eine Handelsregistereintragung vorliegt oder eine Gewerbeanmeldung erfolgt ist.

Ziel des „Gründungsstipendium NRW Diversität+“ ist die Stärkung der Vielfalt im Gründungsgeschehen. Diverse Teams profitieren von ihren geschlechterübergreifenden Erfahrungen, Kenntnissen und Sichtweisen und können sich dadurch insgesamt kreativer im Gründungsvorhaben einbringen. Damit soll der relativ hohe Anteil an Einzelgründungen reduziert und die Gründungslandschaft diverser gestaltet werden. Zudem knüpft Nordrhein-Westfalen damit an die bestehenden Anreize für mehr Gründungen durch Frauen an. Seit Oktober 2023 kann das Gründungsstipendium bei der Geburt eines Kindes um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden. Eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Gründung und Familie.

Seit dem Start des „Gründerstipendiums NRW“ im Juli 2018 haben sich bereits 8.107 Personen aus 4.775 Gründungsvorhaben beworben. MWIKE fördert bis zu drei Gründer:innen pro Vorhaben ein Jahr lang mit 1.200 Euro monatlich. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten auch persönliche Unterstützung in Form eines Coachings und durch 36 Gründungsnetzwerke mit 105 Anlaufstellen in ganz NRW. Diese übernehmen die Auswahl, Beratung und Betreuung der Interessenten für das Gründerstipendium.  Bewerben können sich alle mit einer innovativen Idee und Mut, diese Idee in die Tat umzusetzen.

Das Gründungsstipendium.NRW im Überblick

  • 8.107 Personen aus 4.775 Gründungsvorhaben haben sich beworben.
  • 5.348 Gründer:innen wurden von einer Jury zur Förderung empfohlen.
  • Die Anzahl der Bewilligungen liegt bei 4.456.
  • Die angehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten sind durchschnittlich 30 Jahre alt.
  • 38 Prozent der Antragsteller:innen kommen aus Hochschulen und Fachhochschulen und 31 Prozent kommen aus einem Beschäftigungsverhältnis.

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und ist validiert nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) und EN ISO 14001:2015