r+Impuls – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Angesichts des weltweit steigenden Rohstoffbedarfs und der großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland weiterhin steht, sollen die für die deutsche Wirtschaft bestehenden Ressourceneffizienzpotenziale gehoben und neue Perspektiven eröffnet werden. Effizienztechnologien sind dabei wesentliche Treiber für Innovationen und die Grundlage für neue Produkte und Verfahren. Hierdurch kann sich die deutsche Wirtschaft Wettbewerbsvorteile verschaffen und das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffverbrauch und von Umweltauswirkungen entkoppeln. Mit der Förderrichtlinie  „r+Impuls – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ will das BMBF durch gezielte FuE-Impulse Umsetzungsrisiken verkleinern und bei der Markteinführung innovativer Verfahren unterstützen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Wirtschaft zu einer „Green Economy“ geleistet werden.

Die Förderrichtlinie ist eine Konkretisierung der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung im Bedarfsfeld Klima/Energie. Sie ist Teil des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA).

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 15. Mai 2017 – 17. Juli 2018 )
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nicht-technologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und branchenübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen. Gefördert werden Einzelvorhaben von Unternehmen sowie Verbundvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und gegebenenfalls weiterer Partner.

Die Arbeiten müssen auf Initiative und unter Federführung eines Industrieunternehmens bzw. des späteren Anwenders durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung bzw. ein nachgewiesener Pilotbetrieb, der z. B. im Rahmen einer ersten Förderphase erreicht wurde. Förderfähig sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz.

Prioritäre Themen sind z. B.

  • Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft, Kreislaufführung von Altprodukten und deren Komponenten sowie Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen
  • Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Metallerzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie, Baustoff- und Keramikindustrie)
  • Recycling und Substitution von Rohstoffen mit wirtschaftsstrategischer Bedeutung für Schlüsseltechnologien und Hightech-Anwendungen
  • Stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen für innovative Anlagenteile und FuE-Geräte verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen und sonstige Investitionen für Demo- bzw. Referenzanlagen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem FuE-Gegenstand stehen. Förderfähig sind lediglich die Investitionskosten für forschungsintensive Anlagenbestandteile, die noch weiterentwickelt und für den erstmaligen großindustriellen Einsatz erprobt werden müssen.

Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel mit 25 Prozent anteilfinanziert werden können. Abhängig vom Forschungsrisiko und der kommerziellen Verwertungsnähe des Vorhabens ist gegebenenfalls eine Anhebung der Förderquote möglich. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 75 Prozent gefördert werden können. Helmholtz-Zentren müssen detailliert begründen, in welchem Umfang eine über die Programmorientierte Förderung (POF) hinausgehende Projektförderung erforderlich ist.

Die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss über die beantragte BMBF-Förderung hinaus belastbar nachgewiesen werden, z. B. durch Eigenmittel, industrielle Drittmittel oder andere Finanzierungsquellen.

Zeitraum

 Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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