Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb nach Abschnitt 2 Ziffer 1 der vorgenannten Förderrichtlinie.

Bitte beachten Sie die Dokumente zum Förderaufruf rechts im Download-Bereich.
 

Einreichungsfrist:30.09.2020 ( abgelaufen: 01. August 2020 – 15. Oktober 2020 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind Brennstoffzellenfahrzeuge förderfähig, die zur Abfallentsorgung und Straßenkehrung im Innerstädtischen Bereich eingesetzt werden. Darüber hinaus können Investitionen in die Wartungsinfrastruktur des Fahrzeugdepots, die durch den Einsatz von Wasserstoff bedingt sind, gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Investitionszuschuss. Zuwendungsfähig sind die erforderlichen Investitionsmehrkosten zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens.

Soweit die Zuwendung als EU-Beihilfe anzusehen ist, sind hinsichtlich der Höhe der Zuwendung die beihilferechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Danach sind Förderquoten von bis zu 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten zulässig. Für kleine bzw. mittlere Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 20 Prozentpunkten respektive 10 Prozentpunkten bei der Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

Bei Zuwendungen, die nicht als EU-Beihilfe anzusehen sind, sind grundsätzlich Förderquoten von bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten möglich.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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