Polarregionen im Wandel – Einfluss globaler und regionaler Stressoren

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Arktis und Antarktis haben für die Menschheit einen hohen ökologischen und kulturellen Wert. Die Existenzbedrohung polarer Lebewesen, wie Eisbären und Pinguine, hat wesentlich dazu beigetragen, die Öffentlichkeit für die Konsequenzen und Risiken des globalen Klimawandels zu sensibilisieren.

Die Meere der Arktis und Antarktis beherbergen wichtige biologische Ressourcen, die zur menschlichen Ernährung beitragen. Indes beeinflusst der Klimawandel immer stärker die Lebensbedingungen in den Polargebieten, die zudem von der zunehmenden Umweltverschmutzung beeinträchtigt werden. In den letzten Jahren hat sich die Arktis zwei- bis dreimal so stark erwärmt wie die restliche Welt - sichtbare Anzeichen des Klimawandels sind zum Beispiel der starke Rückgang des Meereises und das Auftauen der Permafrostböden. Gleichzeitig trägt das unerwartet schnelle Abschmelzen des antarktischen Eisschilds maßgeblich zur weiteren Erhöhung des globalen Meeresspiegels bei.

Der globale Wandel in der Arktis wirkt sich über atmosphärische und ozeanische Wechselwirkungen auf das Wetter und Klima sowie damit einhergehende Extremereignisse auch in Deutschland, Europa und anderen Teilen der Welt aus.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 19. Januar 2022 – 15. März 2022 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen, eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie ist in das Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit eingebettet und setzt Themen des Agendaprozesses „Polarregionen im Wandel“ um. Sie soll fundierte Kenntnisse über den Einfluss multipler anthropogener Stressoren auf Struktur und Funktion der Polarregionen generieren, um einen Transformationsprozess in Politik und Gesellschaft hin zu nachhaltigen Lösungen für kommende Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Funktionalität der Ökosysteme zu initiieren.

Darauf aufbauend soll sie dazu beitragen, die vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels realistisch abzuschätzen und klimatische bzw. ökologische Kipppunkte zu identifizieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen für einen nicht wissenschaftlichen Kontext zieladäquat, bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch aufbereitet werden. Die Förderung dieser Richtlinie wird in diesem Sinne und in Bezug auf die Förderziele im Rahmen der Programmatik von MARE:N evaluiert.

Außerdem unterstützt die Förderrichtlinie die Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA-Strategie) und adressiert Handlungsfeld 3 „Wissen für wirksame Klima­politik“, Handlungsfeld 4 „Erhalt der Artenvielfalt und Lebensräume“ und Handlungsfeld 5 „Natürliche Ressourcen sichern“. Weiterhin soll sie die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals − SDGs) in den Bereichen „Maßnahmen zum Klimaschutz“ (SDG 13) und „Leben unter Wasser“ (SDG 14) adressieren. Die Förderrichtlinie liefert zudem Beiträge zur Umsetzung der sieben Ziele der UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 – 2030.

Der Zweck der Fördermaßnahme besteht konkret darin, wirkungsvolle Impulse zu geben, um einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten und den Einfluss konkurrierender Sektoren (Fischerei, Schifffahrt, Ressourcenexploration, Meeresschutz) auf die Funktionalität polarer Ökosysteme zu quantifizieren. Wesentliche Aspekte sind die Verbesserung der polaren Komponenten von Klima- und Erdsystemmodellen sowie der Wissensbasis zur Auswirkung anthropogener Stressoren, um zeitnah zu präziseren Projektionen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts und darüber hinaus zu gelangen. Dieses Wissen muss genutzt und kommuniziert werden, um zusammen mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Handlungsoptionen für eine nachhaltige Entwicklung der Polargebiete zu erarbeiten und faktenbasierte Entscheidungsfindungen zu unterstützen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind zudem Ausgaben und Kosten, welche dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und darüber mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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