DAM-Forschungsmission: Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Meere und Küstenräume werden als Nahrungs-, Energie- und Rohstoffquelle, als Transportweg sowie für den Touris­mus genutzt. Die sogenannte Blue Economy zählt zu den weltweit am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig unterliegen die Meere massiven klimatischen und anthropogenen Einflüssen. Die durch Meeresspiegelanstieg, Erwärmung, Verschmutzung und Übernutzung entstehenden ökologischen Risiken bedrohen durch die sich gegenseitig verstärkenden und kaskadierenden Effekte nicht nur die natürliche, sondern auch die gesellschaftliche und ökonomische Integrität vieler Küstenregionen der Erde. Effektive Konzepte für eine umweltschonende Nutzung von Meeres- und Küstengebieten sowie Schutzkonzepte zum Erhalt der Artenvielfalt und natürlicher Biotope sind daher von großer gesellschaftlicher Bedeutung.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 20. April 2020 – 01. Juli 2020 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten. Eine Mitgliedschaft in der „Deutschen Allianz Meeresforschung e. V. (DAM)“ ist nicht erforderlich.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Die Projekte sollen einen Beitrag zur Umsetzung des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung“ leisten und die Zielsetzungen der DAM erfüllen. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, die Konzepte für eine nachhaltige Nutzung von Meeresressourcen und -dienstleistungen sowie den Schutz von Ökosystemen und den Erhalt der Artenvielfalt entwickeln und bewerten. Die Forschungsmission soll sich vorrangig auf Nord- und Ostsee als Reallabore konzentrieren.

Für die Umsetzung der Forschungsmission „Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume“ werden drei Forschungsthemen zur Bearbeitung in inter- und transdisziplinären Verbünden in den oben genannten regionalen Gebieten aufgerufen. Es soll konkretes Handlungswissen für politische und gesellschaftliche Entscheidungen ent­stehen, welches in eine Roadmap für den Schutz und die nachhaltige Nutzung mariner Räume überführt werden kann.

  • Forschungsthema I: Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke bzw. Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt
  • Forschungsthema II: Konzepte zur Vermeidung und Reduzierung mariner Verschmutzung
  • Forschungsthema III: Modellbasierte Untersuchung zukünftiger Nutzungsszenarien und Analyse potentieller Managementoptionen

Die zu beantragenden Verbundprojekte sollen sich auf jeweils eines dieser drei Themenfelder beziehen.

Projektvorschläge zu den Forschungsthemen I und II sollen in ihren Konzeptionen die bereits gestarteten Pilotprojekte der DAM zu Auswirkungen des Ausschlusses mobiler grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten der Nord- und Ostsee berücksichtigen und langfristig integrieren. Um konkrete, effiziente und praktikable Handlungsoptionen für Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Behörden bereitstellen zu können, ist ein trans- und interdisziplinärer Ansatz unabdingbar, der sich in den zu bildenden Konsortien spiegeln soll. Neben natur-, geistes-, sozial-, wirtschafts- und ingenieurwissenschaftlicher Expertise sind Stakeholder und potentielle Nutzer der Ergebnisse bereits frühzeitig in die Projektentwicklung einzubeziehen.

Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung mariner Systeme sollen auf der Analyse und Bewertung folgender Aspekte basieren:

  • wirtschaftliche Realisierbarkeit sowie potentielle wirtschaftliche Auswirkungen,
  • technische, politische und gesetzliche Rahmenbedingungen und Anforderungen,
  • ökologische Effekte und/oder Risiken,
  • potentielle positive und negative soziale und gesellschaftliche Auswirkungen (z. B. mögliche Konflikte zwischen Nutzergruppen) sowie gesellschaftliche Akzeptanz,
  • Regionalisierung und Übertragbarkeit.

Zudem sollen die Bezüge der Maßnahmen zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs), zur Nationalen Nachhaltigkeits­strategie und zum Nationalen Klimaschutzprogramm sowie weiteren relevanten Programmen dargestellt und die Synergien und Trade-Offs beschrieben werden.

Um die verschiedenen Forschungsstränge zu bündeln und den Transfer der Ergebnisse zu sichern, ist neben der Förderung der genannten Themenfelder auch ein Vernetzungs- und Transfervorhaben vorgesehen, das Aufgaben zur Erfüllung der Zielstellungen der Mission beinhalten soll. Diese Aufgaben umfassen sowohl die übergreifende Kommunikation zwischen den Verbünden als auch die Anbindung der Mission an die Kernbereiche der DAM. Den Schwerpunkt bildet jedoch die Kommunikation der Forschungsergebnisse in breite gesellschaftliche und politische Anwendungsbereiche.

Wie wird gefördert?

Die Forschungsmissionen können strategisch auf einen maximalen Zeitraum von acht Jahren angelegt sein. Die erste Förderphase ist auf einen Projektzeitraum von drei Jahren zu konzipieren. In Abhängigkeit von den erzielten Ergebnissen und des zu erwartenden Nutzens im Sinne des oben genannten Zuwendungszwecks kann sich nach einer erfolgreichen Evaluierung eine weitere Förderphase von bis zu drei Jahren und eine Synthese von weiteren zwei Jahren anschließen. Die Festlegung von Meilensteinen und Abbruchkriterien erlaubt eine Zwischenevaluierung am Ende der ersten Förderphase.

Für die erste Förderperiode sollten folgende Gesamtfördervolumina einschließlich Gemeinkosten und Pauschalen nicht überschritten werden: Verbundprojekte für die Themen I bis III: jeweils fünf Millionen Euro; Vernetzungs- und Transfervorhaben: zwei Millionen Euro.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Fördermittel können für projektbezogene Personal-, Reise- und Sachaufwendungen verwendet werden. Die Förderung von Investitionen und Großgeräten ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ansprechpartner/-in


Careen Krüger
Meeresforschung, Geowissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik (PtJ-MGS1)
+49 0381 20356-273

Downloads


Hinweise zur Antragstellung

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Richtlinien Datenmanagement

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Verwertungsplan

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Verbrauchsmaterial

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Erklärungen zum Antrag

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Arbeitsplan Vorhaben

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Arbeitsplan Verbund

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Reiseplanung Verbund

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Reiseplanung Vorhaben

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Formblatt beigestellte Aktivitäten

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