DAM-Forschungsmission: Marine Extremereignisse und Naturgefahren

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

In keiner Region wächst die Weltbevölkerung schneller als entlang der Meeresküsten. Die hohe Besiedlungsdichte und die damit verbundene intensive wirtschaftliche Nutzung dieser Regionen führen zu einer steigenden Verletzlichkeit der Küstengebiete gegenüber marinen Naturgefahren. Dazu zählen Sturm-, Flut- und Hochwasserszenarien, die durch  ozeanographische, klimatische und geologische Ereignisse und Entwicklungen verursacht werden. Zum anderen gehören dazu biologisch und chemisch ausgelöste Ereignisse, wie zum Beispiel Massenvermehrungen potentiell toxischer Organismen oder Schadstoffbelastungen, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Katastrophen ausgelöst werden. Dabei können einzelne Extremereignisse und Naturgefahren noch verstärkt werden, wenn sie gleichzeitig oder in kurzer Folge auftreten und miteinander interagieren. Diese Szenarien haben oft weitreichende sozioökonomische Auswirkungen.

Marine Extremereignisse und Naturgefahren lösen Kaskaden komplexer Prozesse aus, die lokale, regionale bis hin zu globale Folgen haben. So können Erdbeben oder Vulkanausbrüche zusammen mit unterseeischen Erdrutschen und Tsunamis massive Überschwemmungen auslösen, die kritische Infrastrukturen zerstören und dazu führen, dass gefährliche Stoffe freigesetzt werden. Marine Hitzewellen und andere Folgen des Klimawandels können biologische Ereigniskaskaden auslösen. Dazu gehören z. B. Massenvermehrungen von Algen, die einen lokalen Sauerstoffmangel verursachen, der zu einem  Massenfischsterben führt. Der klimabedingte Meeresspiegelanstieg kann in Verbindung mit Sturmfluten, Tide- und Strömungsänderungen sowie daraus folgenden Sedimenterosionen ganze Küstenabschnitte vernichten.

Da es sich bei marinen geologischen, marinen biologischen und physikalisch-ozeanographischen Extremereignissen und Naturgefahren in der Regel um Prozesse handelt, die nicht gelenkt oder gesteuert werden können, hat die Entwicklung von gesellschaftlich verankerten, institutionalisierten Frühwarnsystemen zur Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung, um die Resilienz der Küstenökosysteme zu erhöhen. Dazu bedarf es einer Verbesserung der Beobachtungskapazitäten, einer skalenübergreifenden Modellierung der Gefahren und eines umfassenden Verständnisses des komplexen Verhaltens und möglicher Kipppunkte der natürlichen und sozioökonomischen Systeme.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 01. Juli 2022 – 01. November 2022 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten. Eine Mitgliedschaft in der DAM ist nicht erforderlich.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Was wird gefördert?

Gemäß den Zielstellungen der Deutschen Allianz Meeresforschung (DAM) soll lösungsorientiertes Handlungswissen für die Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft generiert werden, um politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Küsten und Meere im regionalen, nationalen und internationalen Kontext wissenschaftlich fundiert zu unterstützen.

Bei dieser Forschungsmission steht der Umgang mit den Wechselwirkungen zwischen kurzfristigen multiplen und kaskadierenden Extremereignissen und Naturgefahren sowie ihren langfristigen Auswirkungen auf marine Ökosysteme und das menschliche Leben an der Küste im Fokus. Zudem werden die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Extremereignissen und Naturgefahren betrachtet. Das Ziel der Forschung ist, die Vorhersagefähigkeit für marine Extremereignisse und Naturgefahren wesentlich zu verbessern und so die nachhaltige Entwicklung von Küstengemeinden und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft an den Küsten zu unterstützen. Unter Einbeziehung gesellschaftlicher und politischer Akteure sollen leistungsfähige Beobachtungs- und Frühwarnsysteme entwickelt werden. Auf der Basis hochauflösender Beobachtungsdaten und Modelle sollen zukünftig Eintrittswahrscheinlichkeiten und -intensitäten sowie Auswirkungen und Folgen mariner Extremereignisse und Naturgefahren quantifizierbar sein.

Die Förderrichtlinie ist in das Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit eingebettet und adressiert dringende Forschungsbedarfe des Agendaprozesses „Blauer Ozean“. Das Kapitel „Umgang mit marinen Naturgefahren“ in der Forschungsagenda „Blauer Ozean“ nimmt marine geologische Gefahren und Gefahrenketten, marine biologische Gefahren sowie auf die Konzeption von Warn- und Schutzsystemen in den Fokus. Darüber hinaus werden Forschungsbedarfe des Agendaprozesses „Küste im Wandel“ in den Bereichen „Klima und Küstendynamik“, „Ökosystembasierter Küstenschutz“ sowie „Mensch und Küste“ angesprochen.

Die Förderrichtlinie adressiert im Rahmen der Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA-Strategie) das Handlungsfeld 2 „Anpassungsfähigkeit und Risikovorsorge verbessern (Adaptation)“ und das Handlungsfeld 3 „Wissen für wirksame Klimapolitik“.

Weiterhin unterstützt sie die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals − SDGs) in den Bereichen „Maßnahmen zum Klimaschutz“ (SDG 13) und „Leben unter Wasser“ (SDG 14).

Mit der Forschung werden substantielle Beiträge zur Umsetzung der folgenden sieben Ziele der UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030 erbracht: ein sauberer Ozean, ein gesunder und widerstandsfähiger Ozean, ein produktiver Ozean, ein vorausschauender Ozean, ein sicherer Ozean, ein zugänglicher Ozean und ein inspirierender Ozean.

Wie wird gefördert?

Die Forschungsmission kann strategisch auf einen maximalen Zeitraum von acht Jahren angelegt sein. Die erste Förderphase ist auf einen Projektzeitraum von drei Jahren als eigenständige Einheit zu konzipieren. In Abhängigkeit von den erzielten Ergebnissen und des zu erwartenden Nutzens im Sinne des oben genannten Zuwendungszwecks kann sich nach einer erfolgreichen Evaluierung eine weitere Förderphase von bis zu drei Jahren und eine Synthese von weiteren zwei Jahren anschließen. Die Festlegung von Meilensteinen und Abbruchkriterien soll eine Zwischenevaluierung nach drei Jahren ermöglichen. Pro Verbund ist eine maximale Förderung von fünf Millionen Euro einschließlich Gemeinkosten und Pauschalen vorgesehen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Fördermittel können für projektbezogene Personal-, Reise- und Sachaufwendungen verwendet werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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