Blauer Ozean – Erhalt und Schutz der marinen Biodiversität

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Biodiversität der marinen Ökosysteme beeinflusst wesentliche klimaregulierende Prozesse, erbringt zentrale Ökosystemleistungen, bietet Ressourcen für die Wirtschaft und ist wichtig für die Sicherung der globalen Ernährung sowie den Erhalt von Lebensqualität. Die Veränderungen der marinen Lebensgemeinschaften spiegeln sich unter anderem in einem rapiden, historisch beispiellosen Verlust an Biodiversität und in geografischen Verschiebungen wider. Zudem führt der rasche Rückgang der globalen Artenvielfalt der Meere nicht nur zu Verkleinerungen der Populationen und zur Homogenisierung der Gemeinschaften, sondern kann auch die Fähigkeit mindern, essentielle Ökosystemfunktionen dauerhaft zu sichern. Der Artenverlust führt zu einer Destabilisierung der Ökosysteme und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenbruchs der Lebensgemeinschaften. Das Verschwinden einer Schlüsselart kann die Umweltbedingungen so verändern, dass sich der Lebensraum für andere Arten zu deren Nachteil wandelt. Für viele Ökosysteme wird angenommen, dass sie in den nächsten Dekaden durch den Artenverlust unwiederbringlich kritische Schwellenwerte erreichen. Die Überschreitung dieser sogenannten Kipppunkte führt zu neuen Gleichgewichtszuständen der Ökosysteme, welche sich nur schwer oder gar nicht in den Ursprungszustand zurückführen lassen. Diese „regime shifts“ wirken sich auf die marinen Lebensgemeinschaften aus und haben tiefgreifende Auswirkungen auf die menschliche Versorgung, die Wertschöpfung und die Lebensqualität in betroffenen Küstengebieten und Ländern.

Der UN-Weltbiodiversitätsrat IPBES identifiziert menschliche Aktivitäten als maßgebliche Treiber des Biodiversitätsverlustes. Dazu gehören vor allem die intensive Ressourcennutzung, der Klimawandel, die Umweltverschmutzung sowie das Eindringen invasiver Arten. Aus der alarmierenden Geschwindigkeit des Artenverlusts und der Änderungen in der Artenzusammensetzung, insbesondere in den letzten Jahrzehnten, resultiert ein hoher Handlungsdruck für die Gesellschaft.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 05. April 2023 – 05. Juni 2023 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt bekommen. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Was wird gefördert?

Mit der Bekanntmachung fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte zum Themenkomplex „Blauer Ozean – Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Erhalt und Schutz der marinen Biodiversität“. Die Zielsetzungen der Förderrichtlinie sind in der FONA-Strategie „Lebensräume und natürliche Ressourcen erforschen, schützen, nutzen“ im Handlungsfeld 4 „Erhalt der Artenvielfalt und Lebensräume“ verankert. Der Projektträger Jülich (PtJ) betreut die Umsetzung des Forschungsprogramms MARE:N im Auftrag des Bundesforschungsministeriums.

Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen dem Erhalt und Schutz mariner Biodiversität vor dem Hintergrund des Klimawandels und steigender Nutzungsdrücke dienen. Es werden inter- und transdisziplinäre Verbundprojekte gefördert, die einen erkennbaren Beitrag zum Erhalt bzw. Schutz der Biodiversität und der damit verknüpften Ökosystemleistungen der marinen Lebensgemeinschaften liefern. Dazu sollen historische und aktuelle Daten verglichen und Prognosen und Szenarien hinsichtlich geänderter abiotischer Faktoren bzw. Nutzungsdrücke erstellt werden. Darauf aufbauend sind Risikobewertungen und Strategien zur Regulierung menschlicher Eingriffe bzw. Empfehlungen zur Einrichtung von Schutzgebieten zu entwickeln.

Mit dieser Förderrichtlinie soll die Wissensbasis über Veränderungen der marinen Lebensgemeinschaften erweitert werden, um daraus Handlungsoptionen für Entscheidungs- und Transformationsprozesse von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft abzuleiten.

Es werden ausschließlich inter- und transdisziplinär ausgerichtete Verbundprojekte gefördert, die folgende Schwerpunkte berücksichtigen:

  • Themenschwerpunkt 1: Auswirkungen Klimawandel-bedingter Veränderungen auf marine Lebensgemeinschaften
  • Themenschwerpunkt 2: Auswirkungen anthropogener Stressoren auf die Zusammensetzung mariner Lebensgemeinschaften
  • Themenschwerpunkt 3: Risikoabschätzungen und Handlungsempfehlungen zum Erhalt von marinen Lebensgemeinschaften

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Verbünde sollten ein Gesamtfördervolumen von drei Millionen Euro nicht überschreiten. Sie können für eine Laufzeit von maximal drei Jahren konzipiert werden.

Die Fördermittel können für projektbezogene Personal-, Reise- und Sachaufwendungen verwendet werden. Förderung von Investitionen und Großgeräten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Vorrangig sind sämtliche Möglichkeiten der Einbeziehung entsprechend ausgestatteter Partnerinstitutionen zu prüfen. Erst wenn diese Optionen nachweislich nicht genutzt werden können, kommt eine Einzelfallprüfung des Zuwendungsgebers unter der Voraussetzung der Sicherung des langfristigen Betriebs durch den Zuwendungsempfänger in Betracht.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentrenund der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den Forschungsprozess sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte  Vermittlung von Forschung an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz