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Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals) und die Klimaziele, die 2015 in Paris von der Weltgemeinschaft verbindlich vereinbart wurden, zu erreichen, ist der weitere Auf- und Ausbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, der Bioökonomie, unabdingbar. Mit der im Januar 2020 beschlossenen Nationalen Bioökonomiestrategie legt die Bundesregierung die Leitlinien und Ziele ihrer Bioökonomiepolitik fest und benennt Maßnahmen für deren Umsetzung. Eine wichtige Rolle als Innovationstreiber und Innovationsträger für neues biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien fällt hierbei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie dem Mittelstand zu. Um deren Innovationspotenzial im Bereich der bioökonomischen Forschung und des nachhaltigen Wirtschaftens langfristig zu stärken, hat das BMBF im Mai 2020 die neue Fördermaßnahme KMU-innovativ: Bioökonomie aufgelegt.
Diese Maßnahme setzt die erfolgreiche Förderung der Biotechnologie durch das BMBF mit dem Förderprogramm KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance (2007-2019) sowie den Vorläuferprogrammen BioChancePlus (2004-2007) und BioChance (1999-2003) fort. Damit wurden in den letzten 20 Jahren mehr als 550 Einzel- und Verbundvorhaben, an denen sich mehr als 460 kleine und mittlere Unternehmen beteiligten, mit rund 450 Mio. Euro gefördert.
Wer wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Um die Suche geeigneter Kooperationspartner und den Aufbau interdisziplinärer Konsortien zu erleichtern, steht ein Partnering-Tool zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden technologisch anspruchsvolle, risikoreiche Projekte, die die effiziente Nutzung von biologischem Wissen mit innovativen Lösungen vereinen und im umfassenden Sinne der Bioökonomie zuzuordnen sind. Im Fokus stehen die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender, klimaneutraler Produkte aus biogenen Ressourcen unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen und Abfällen, beziehungsweise deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten.
Konkrete Beispiele für mögliche Anwendungsfelder – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sind:
Ein besonderes Augenmerk ist auf einen oder mehrere der nachfolgenden Aspekte zu legen:
Die Projekte müssen der angewandten Forschung oder vorwettbewerblichen Entwicklung zuzuordnen sein. Dazu zählen auch Projekte in frühen Entwicklungsphasen der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen. Ziel ist, den Technologietransfer in die praktische Anwendung zu beschleunigen und den Unternehmen – verbunden mit der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze – Zukunftsperspektiven aufzuzeigen.
Wie wird gefördert?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind Projektskizzen (maximal zwölf Seiten) über das Skizzeneinreichungsportal PT-Outline einzureichen. Die nächste Einreichungsfrist endet am 15. Oktober 2023. Bewertungsstichtag (bis auf Widerruf) ist jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Skizzen von Verbundprojekten sind vom koordinierenden KMU einzureichen.
Die Auswahl förderwürdiger Projekte wird i.d.R. innerhalb von zwei Monaten getroffen. Bei der Auswahlentscheidung wird das BMBF von einem Gutachterkreis aus Wissenschaft und Wirtschaft beraten, dessen Zusammensetzung regelmäßig erneuert wird.
Wichtige Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind die Exzellenz und der Innovationsgrad des Vorhabens zusammen mit einem anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer biobasierten Wirtschaft. Die Projekte müssen sich sowohl durch ein signifikantes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Detaillierte Bewertungskriterien sowie die einzuhaltenden Randbedingungen sind in der Förderrichtlinie aufgeführt. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Zu förderwürdig eingestuften Projekten ist auf Anforderung durch den zuständigen Projektträger ein Vollantrag einzureichen. Die Entscheidung über eine Förderung wird in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen getroffen.
Details zur Skizzen- und Antragserstellung sowie zu den Bewertungskriterien sind in der Förderrichtlinie genannt und werden in den Hinweisen für Förderinteressenten erläutert. Verbindlich ist der Text der Bekanntmachung.
Förderinteressenten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen.
Allgemeine Fragen zur Projektförderung beantwortet die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. Insbesondere Erstantragstellern wird empfohlen, sich mit der Förderberatung für eine ausführliche Beratung in Verbindung zu setzen.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz