Europäische Joint Programming Initiative – Agriculture, Food Security and Climate Change

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Bedeutende gesellschaftliche Herausforderungen im Kontext des Klimawandels, der Globalisierung, der Rohstoffverknappung sowie des demografischen Wandels haben globale Dimensionen und erfordern gemeinsame, länderübergreifende Lösungen. Hier greift die europäische Initiative des „Joint Programming“ ein, mit dem Ziel, den Europäischen Forschungsraum zu vernetzen, Forschungsprogramme auf nationaler und europäischer Ebene zu verknüpfen und eine gemeinsame Programmplanung zu betreiben. Im Dezember 2009 wurde durch den Europäischen Rat die erste Welle von Joint-Programming-Initiativen (JPI) beschlossen, zu denen auch die JPI „Agriculture, Food Security and Climate Change“ (FACCE-JPI) gehört.

FACCE SURPLUS

Im Rahmen des zweiten Handlungsfelds, „Nachhaltiges, umweltfreundliches Wachstum der Landwirtschaft unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Klimaentwicklungen und Ressourcenverfügbarkeit“, wurde mit „FACCE SURPLUS“ eine staatenübergreifende Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben gemäß dem ERA-Net-Cofund-Programm der Europäischen Kommission initiiert.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 09. Januar 2019 – 19. März 2019 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Die ausgewählten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Food and Non-Food-Biomasseproduktion und -Transformation flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der korrespondierenden förderpolitischen Zielsetzungen leisten.

Es werden Projektskizzen zu folgenden Themenbereichen erwartet:

  • Entwicklung von Märkten für ein breites Spektrum von Produkten und Dienstleistungen aus integrierten Nahrungsmittel- und Nicht-Nahrungsmittelsystemen, z. B. unter Berücksichtigung neuer biotechnologischer Techniken und industrieller Prozesse, Bedürfnisse und Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen;
  • Resiliente landwirtschaftliche Systeme, die trotz zunehmender Belastung durch den Klimawandel, neu auftretende Schädlinge und Krankheiten sowie anderer Umweltprobleme bei Erhaltung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen die Möglichkeit zu Wachstum und Intensivierung der Landwirtschaft bieten;
  • Indikatoren für umweltbezogene Nachhaltigkeit zur Bewertung anderer Trade-offs für die Umwelt- und Produktionsziele verschiedener, spezifischer landwirtschaftlicher Systeme;
  • Regionale Fokussierung der Landnutzung zur Steigerung der Produktion und Umwandlung von Biomasse mit dem Ziel, den Ausbau von Systemen zu fördern, die mittels neuer Transformationstechniken eine effiziente Kaskadennutzung von Biomasse ermöglichen;
  • Nachhaltige Intensivierung integrierter landwirtschaftlicher Nahrungsmittel- und Nicht-Nahrungsmittelsysteme durch die Entwicklung integrierter, systembasierter Ansätze für das Landmanagement.

 

Des Weiteren soll mit der Ausschreibung die Innovation und Wertschöpfung mit Biomasse und Bioraffinerien bei umweltverträglicher Intensivierung der Biomasseproduktion gefördert werden. Dabei sollen die erforderlichen wirtschaftlichen, umweltbezogenen und gesellschaftlichen Bedingungen sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel berücksichtigt und zugleich die Ernährungssicherung gewährleistet werden. Die Einbeziehung sowohl des Produktions- als auch des Transformationssektors ist von zentraler Bedeutung.

Nachhaltige und integrierte Systeme zur Produktion und Verarbeitung der Biomasse benötigen eine geeignete sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung, um die Bedürfnisse und das Interesse der beteiligten Akteure zu berücksichtigen. Dementsprechend müssen alle Projekte geeignete Stakeholder einbinden.

Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus den FACCE-JPI-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Vereinigtes Königreich können sich an der Ausschreibung beteiligen. Eine Beschreibung der Themenauswahl sowie weitere Details können dem FACCE SURPLUS Call Announcement unter  www.faccesurplus.org entnommen werden.

FACCE verfügt über vier Gremien:

  • Das Governing Board ist das Entscheidungsgremium. Es besteht aus maximal zwei Vertretern pro teilnehmendem Staat: Das BMBF (vertreten durch Dr. Stefan Lampel) und das BMEL (Dr. Hartmut Stalb), repräsentieren Deutschland mit einer gemeinsamen Stimme. Den Chair übernimmt Dr. Hartmut Stalb.
  • Das Scientific Advisory Board ist das wissenschaftliche Beratungsgremium für FACCE. Chairman ist Prof. Dr. Frank Ewert (Universität Bonn).
  • Das Stakeholder Advisory Board besteht aus 16 europäischen und internationalen Organisationen und berät FACCE im Hinblick auf Innovationsaspekte und gesellschaftliche Bedürfnisse.
  • Das JPI Secretariat besteht aus den an FACCE Evolve (CSA) beteiligten Organisationen: PtJ (D), INRA (F), BBSRC (UK), MIPAAF (IT), INIA (ES), WUR (NL).

Wie wird gefördert?

In der ersten Verfahrensstufe sind dem FACCE-JPI Call Office bis spätestens 19. März 2019 (14:00 Uhr CET) Ideenskizzen (Pre-Proposals) für das transnationale Verbundvorhaben durch den Verbundkoordinator elektronisch zu übermitteln (Online-Formular). Details zu den Fördervoraussetzungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. 

Aktueller Stand


  • Zurzeit nehmen 24 Staaten an der JPI teil: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
  • Im Rahmen vom „FACCE-ERA-Net+“ wurden 2014 elf transnationale Vorhaben zur Forschung für eine nachhaltige und an den Klimawandel angepasste Landwirtschaft zur Förderung empfohlen, darunter neun mit deutscher Beteiligung. Es wurden Fördergelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro (inkl. 0,7 Millionen Euro EU-Mittel) vom BMBF bewilligt.
  • „MACSUR“ (www.macsur.eu) ist ein interdisziplinäres, europäisches Netzwerk, welches Forschergruppen aus 18 Mitgliedstaaten (Knowledge Hub) zum Thema „Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft“ vereint. Dieses Knowledge Hub hat im Juni 2012 seine Arbeit aufgenommen und ab 2015 in einer zweiten Phase („MACSUR2“) sich weiterentwickelt.
  • Im Januar 2015 wurde mit „FACCE SURPLUS“ (www.faccesurplus.org) eine mit ca. 17 Millionen Euro ausgestattete transnationale Ausschreibung für Forschungsvorhaben gemäß dem ERA-Net-Cofund-Programm der Europäischen Kommission geschaffen. Von 67 eingereichten Ideenskizzen wurden 14 Konsortien für eine Förderung empfohlen, darunter elf mit deutscher Beteiligung. Es wurden Fördermittel in Höhe von 3,8 Millionen Euro vom BMBF bewilligt (inkl. 1,2 Millionen Euro EU-Mittel).
  • FACCE SURPLUS hat 2017 eine zweite Ausschreibung bekanntgegeben, um das Thema „Small Scale Biorefineries“ zu adressieren. Es wurden 8 Konsortien zur Förderung empfohlen, darunter 6 mit deutscher Beteiligung. 
  • Eine dritte Ausschreibung des ERA-NETs FACCE SURPLUS wurde im Januar 2019 bekanntgegeben.
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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