Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)


Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) umfasst seit 2007 als ressortübergreifendes Programm Fördermaßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit 500 Millionen Euro im Zeitraum von 2007 bis 2016 maßgeblich hierzu beigetragen. Die Zielstellung des NIP war bisher die Marktvorbereitung entsprechender Technologien im Rahmen geltender Richtlinien für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI). Das langfristig auf zehn Jahre angelegte Programm konnte somit dazu beitragen, dass auf der Basis stabiler Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten in Deutschland eine Industriebranche entstanden ist, die international wettbewerbsfähig ist. Mit der sich in den Anfängen befindenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr gilt es nun, das NIP in seiner zweiten Phase neu auszurichten. Ziel ist dabei, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Dies lässt sich nur mit einer weiterhin gemeinsamen Anstrengung aller Akteure erreichen.

Die Eckpunkte hierzu wurden im gemeinsamen „Regierungsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016-2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten“ der Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Bildung und Forschung (BMBF) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) dargestellt.

Die im Rahmen dessen vom BMDV als erforderlich angesehenen Fördermaßnahmen sind in dem Dokument „Fortsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) 2016-2026, Maßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur als Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität“ aufgeführt.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahmen hat das BMDV den Projektträger Jülich (PtJ) in Kooperation mit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellenforschung (NOW GmbH) beauftragt.

Als ersten Baustein im Rahmen der vom BMDV geplanten Fördermaßnahmen wurde die Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) am 29. September 2016 veröffentlicht. Diese sieht ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem zunächst eine Skizze über das Online-Portal easy-Online eingereicht wird. PtJ leitet das Begutachtungsverfahren durch die Programmgesellschaft NOW ein. Das Ergebnis wird dem Antragsteller mitgeteilt und er wird im positiven Falle zur Antragseinreichung aufgefordert. Diese erfolgt ebenfalls über easy-Online.

Als zweiter Baustein wurde am 1. März 2017 die Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung veröffentlicht. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufes) für Produkte, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit liegt zum einen an den noch zu hohen Produktionskosten, zum anderen an der für viele Produkte noch mangelnden Infrastruktur zur Treibstoffversorgung und Wartung. Im Fokus der Förderung steht deshalb nicht der einzelne Privatkunde, sondern die gewerbliche Anwendung mit entsprechenden Stückzahlen. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Zur Antragseinreichung wird über einzelne befristete Calls aufgerufen, in denen die jeweiligen Förderschwerpunkte und die Rahmenbedingungen der Förderung präzisiert werden. Das Verfahren ist einstufig angelegt, die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal easy-Online.

Aktueller Hinweis zur Skizzeneinreichung für die F&E&I-Richtlinie im Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)

Die Priorisierungsrunde mit Frist zum 31. März 2024 wird ausgesetzt. Weitere Informationen zur Folgepriorisierung mit Frist zum 30. September 2024 folgen sobald diese vorliegen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz