Internationale Wasserstoffprojekte – Modul 2

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Auf dieser Seite werden nur Informationen und Beratungsleistungen zu Modul 2 angeboten. Alle Informationen zu Modul 1 finden Sie hier.

Bitte beachten Sie für Einreichungen in Modul 2:

  • Es werden ausschließlich begleitende Vorhaben zu Vorhaben in Modul 1 gefördert. Diese sind zeitgleich in beiden Modulen einzureichen. Vorhaben in Modul 2 werden nur zur Antragstellung aufgefordert, sofern das zu begleitende Vorhaben in Modul 1 ausgewählt wurde. Aufgrund des Neutralitätsgebots können wir nicht bei der Suche nach passenden Partnern aus Modul 1 behilflich sein.
  • Zielländer sind Partnerländer außerhalb der Europäischen Union und der EFTA-Staaten. Fokusregionen für Modul 2 sind Afrika, Ozeanien, Nord- und Südamerika. Weitere Länder nach Rücksprache mit dem zuständigen PT.
  • Im Rahmen dieser Fördermaßnahme wird Hochschulen/Universitäten keine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
  • Skizzen sollen einen Umfang von 12 Seiten exklusive Anlagen nicht überschreiten und sind über easy-Online unter Verwendung der Vorlage einzureichen.
  • Stichtage für die Einreichung von Skizzen sind 31. Oktober 2021, 31. Dezember 2021 und 28. Februar 2022.

 

Das BMBF möchte im Rahmen der Förderrichtlinie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Grünen Wasserstoffs und der daraus erzeugten Derivate sowie von Speicherung, Transport und integrierten Anwendungstechnologien fördern. Partner sollen dabei Länder außerhalb der Europäischen Union und der EFTA-Staaten sein.

Ziel ist es, den dringend erforderlichen Markthochlauf von Grünem Wasserstoff und seinen Derivaten effektiv zu unterstützen, die Etablierung eines internationalen Marktes für diese Produkte zu beschleunigen und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Stärkung der Konjunktur zu leisten. Der Aufbau von Handelsbeziehungen mit potenziellen Exporteuren von Grünem Wasserstoff und seinen Derivaten soll durch das Förderprogramm begünstigt werden.

Die vier Hauptziele lauten:

  1. zeitnaher und zielgerichteter Aufbau eines globalen Marktes für Grünen Wasserstoff und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovationen
  2. Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Wasserstofftechnologien von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland im Sinne des Art. 49 AEUV  entlang der Wertschöpfungskette von Wasserstoff
  3. Vorbereitung einer Importinfrastruktur nach Deutschland
  4. Kapazitätsaufbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowohl im Rahmen der akademischen als auch der beruflichen Ausbildung. Dies stärkt Potenziale und baut Brücken für nachhaltige Kooperationen.


Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:

In Modul 1 – gefördert vom BMWi – sollen insbesondere nachhaltige Produktionsmöglichkeiten für Grünen Wasserstoff und seine Derivate in Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der Europäischen Union und den EFTA-Staaten systematisch erschlossen werden. Gleichzeitig sollen Projekte zur Speicherung, zum Transport sowie zur integrierten Anwendung von Grünem Wasserstoff und seinen Derivaten im Ausland gefördert werden.

In Modul 2 – gefördert vom BMBF – werden zudem begleitende Forschungsvorhaben sowie vorbereitende bzw. begleitende wissenschaftliche Analysen und Studien gefördert. Auch Aspekte, die der Ausbildung des wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nachwuchses dienen, können Bestandteil von Vorhaben sein.

Einreichungsfrist:Skizzeneinreichung 1 ( abgelaufen: 04. Oktober 2021 – 31. Oktober 2021 )
Einreichungsfrist:Skizzeneinreichung 2 ( abgelaufen: 01. November 2021 – 31. Dezember 2021 )
Einreichungsfrist:Skizzeneinreichung 3 ( abgelaufen: 01. Januar 2022 – 28. Februar 2022 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Gefördert werden internationale begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und der industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen unter Artikel 25 Abs. 2 AGVO sowie Innovationen von KMU unter Art. 28 AGVO.

Was wird gefördert?

Es werden begleitende Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette von Erzeugung, über Speicherung und Transport bis hin zur Nutzung einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen gefördert. Hierzu zählen:  

  • Begleitvorhaben, die Fragestellungen der Materialforschung und Prozessentwicklung untersuchen. Der Förderzweck der Vorhaben ist, zur Beschleunigung von Prozessen zu führen und so den Markthochlauf zu begünstigen.
  • Vorhaben zu begleitenden Analysen/Systemstudien zur Erzeugung und Integration von Grünem Wasserstoff in das Energiesystem (bspw. Simulationen/Modellierungen, techno-ökonomische Analysen, Potenzialanalysen, Pfadbewertungen, Machbarkeitsstudien). Der Förderzweck für Vorhaben dieser Art ist die vorbereitende Analyse zugrundeliegender systemischer Bedingungen.
  • Vorhaben, die Aspekte der akademischen sowie der Berufsausbildung berücksichtigen und in die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten integrieren. Förderzweck ist die Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten vor Ort, wenn diese dort im erforderlichen Maße noch nicht vorhanden sind, um die zu etablierenden Technologien und Prozesse nachhaltig und langfristig zu betreiben.
  • Begleitende Forschungsvorhaben für die Erzeugung von Grünem Wasserstoff und die Entwicklung innovativer Erzeugungstechnologien. Hierzu zählt auch die Kombination mit Technologien zur Bereitstellung des notwendigen Rohstoffs Wasser bspw. durch Meerwasserentsalzung mit Erneuerbaren Energien oder die direkte Meerwasserelektrolyse. Auch andere effiziente Formen der Wasserspaltung, bspw. mit entkoppelter Wasserstoff- und Sauerstoffentwicklung oder disruptive Prozesse, können Gegenstand von Vorhaben sein. Der Förderzweck für Vorhaben dieser Art ist die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung zu Technologien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff.
  • Begleitende Forschungsvorhaben zur Herstellung von Wasserstoffderivaten auf Basis von Grünem Wasserstoff. Hierzu zählt die Umwandlung von Wasserstoff in chemische Rohstoffe und synthetische Kraftstoffe (z. B. Ammoniak, E-Kerosin, E-Diesel, Methanol, andere Alkohole). Auch die Entwicklung sogenannter „Containerlösungen vor Ort“ (Anlagen, die vor Ort in miteinander kombinierten Prozessschritten das gewünschte Derivat erzeugen) ist möglich. Der Förderzweck bezieht sich in diesem Fall auf die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Bereitstellung von Wasserstoffderivaten für bestimmte Endabnehmer.
  • Begleitende Forschungsvorhaben für die Speicherung und den Transport von Grünem Wasserstoff. Hierzu zählen bspw. Materialforschung im Bereich von Wasserstoff-Tanks und Wasserstoffleitungen sowie zu Trägersubstanzen für alle Transportformen (z. B. Flüssigwasserstoff, LOHC, Ammoniak). Der Förderzweck ist in diesem Fall die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung für die Zwischenspeicherung und den Transport von Grünem Wasserstoff.
  • Begleitende Forschungsvorhaben zur integrierten Anwendung von Grünem Wasserstoff in ansonsten nicht dekarbonisierbaren Bereichen. Hierzu zählen zum Beispiel Brennstoffzellenfahrzeuge im Kfz- und Schwerlastbereich, E-Fuels in der Landwirtschaft, die Dekarbonisierung von Stahl- und Chemieunternehmen sowie die Umstellung auf E-Kerosin im Luftverkehr. Der Förderzweck ist die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur intergrierten Anwendung zur Dekarbonisierung von Prozessen in den Sektoren.

Wie wird gefördert?

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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