Innovationsgruppen für ein Nachhaltiges Landmanagement
Mit der Förderung von transdisziplinären Innovationsgruppen wird die BMBF-Fördermaßnahme „Nachhaltiges Landmanagement“ im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) durch einen neuen Förderansatz erweitert. Ziel der Forschung zum Nachhaltigen Landmanagement ist die Entwicklung neuer, nachhaltiger und praktikabler Lösungen für Regionen, die vor dem Hintergrund klimatischer und wirtschaftlich-struktureller Veränderungen vor besonderen Herausforderungen stehen. Hauptansatzpunkte der Forschung der Innovationsgruppen sind regionale Wertschöpfungsnetze sowie Energie- und Stoffströme, die zu einer integrierten Stadt-Land-Entwicklung beitragen können.
Bekanntmachung
Innovationsgruppen für ein Nachhaltiges Landmanagement
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen, Gebietskörperschaften, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU –, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie verschiedene Einrichtungen der Praxis wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Innovationsgruppen zu beteiligen.
Die Innovationsgruppen sollen interdisziplinär zusammengesetzt sein, sodass naturwissenschaftlich-technische Fachdisziplinen, wie z. B. Boden-, Wasser-, Ökosystem-, Klima-, Agrarforschung, mit den Planungswissenschaften sowie mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, wie Ressourcenökonomie, Siedlungsgeografie, Sozialökologie, Umweltethik und Governance-Forschung zusammengeführt werden.
Um die Forschungsarbeiten praxisnah und umsetzungsorientiert zu gestalten, sollen in den Innovationsgruppen Vertreter aus Wissenschaft (z. B. aus Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) und Praxis (z. B. aus kommunalen Einrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Verbänden) transdisziplinär zusammen arbeiten. Die Förderung soll damit auch Vertretern der Praxis die Weiterqualifikation und den Erwerb von Innovationskompetenz ermöglichen. Damit kann ein maßgeblicher Beitrag zur Anwendung von Innovationsprozessen geleistet werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Innovationsgruppen auf dem Gebiet des nachhaltigen Landmanagements. In Innovationsgruppen arbeiten unterschiedliche Disziplinen aus Wissenschaft, Wirtschaft sowie Behörden und Gesellschaft an zukunftsorientierten und tragfähigen Systemlösungen für das nachhaltige Landmanagement.
Eine wichtige Zielsetzung ist die Stärkung der Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement in Wissenschaft und Praxis. Unter Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement werden folgende Fähigkeiten verstanden:
- Die Fähigkeit, den Bedarf und die Anwendungsfelder für neue Ideen im nachhaltigen Landmanagement zu erkennen
- Die Fähigkeit, neue Ideen im nachhaltigen Landmanagement zu realisieren und damit Innovationen durchzusetzen.
- Die Fähigkeit, Innovationswissen für das nachhaltige Landmanagement weiterzugeben
Innovationskompetenz für das nachhaltige Landmanagement umfasst daher Wissen, Erfahrungen sowie methodische Kompetenzen. Im Zuge der Forschungsarbeiten sollen die Mitglieder der Innovationsgruppen Kenntnisse zu Innovationsprozessen und deren Management erwerben bzw. weiterentwickeln
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Der Förderzeitraum gliedert sich in eine bis zu 15-monatige Definitionsphase und eine Hauptphase von maximal fünf Jahren.
Die Höhe der Förderung der Definitionsphase (siehe Nummer 7.2.1) wird auf maximal 100.000 Euro, im Fall von Hochschulen zzgl. der für den Förderzeitraum gültigen Projektpauschale, festgelegt. Die Definitionsphase kann nur durch eine Einrichtung beantragt werden. Die Förderung eines Verbundvorhabens ist daher in der Definitionsphase ausgeschlossen.
Der zuwendungsfähige Personalaufwand ist in der Definitionsphase auf eine 15-monatige Vollzeitstelle beschränkt. Vorkalkulatorisch kann für Anträge auf Ausgaben- und Kostenbasis maximal ein Entgelt angesetzt werden, das eine Vergütung nach E 14 (TVöD/TV-L) nicht überschreitet. Die Zuwendungen können in der Definitionsphase nicht für Geräteinvestitionen verwendet werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Antragsteller von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Förderung erfolgt in einer Definitionsphase und einer Hauptphase, die jeweils in einem einstufigen Verfahren gesondert zu beantragen sind.
Kontakt
Weiterführende Links
Innovationsgruppen für ein Nachhaltiges Landmanagement – fona.dePtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz