Digitaler Einzelhandel

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken

Das Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gibt im November den Startschuss 2021 für ein neues Förderprogramm

Ziel der Landesregierung ist es, dass Nordrhein-Westfalen die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzt. Dabei soll der stationäre Einzelhandel im zunehmenden Wettbewerb, insbesondere mit dem Onlinehandel, weiter gestärkt werden. Kernziele der Landesförderung sind dabei die Zukunftsfähigkeit des stationären Einzelhandels durch innovative und digitale Maßnahmen zu unterstützen, durch die Belebung des Handels die Attraktivität und Funktionalität der Innenstädte, der Mittelzentren und der ländlichen Regionen zu fördern und dadurch neue Angebote für die Versorgung zu entwickeln.

Im letzten Jahr unterstützte die Landesregierung den Einzelhandel mit einem Sonderprogramm; in der Pandemie erlebte der Einzelhandel einen wahren Digitalisierungsschub. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage stellte die Landesregierung insgesamt 21 Mio. Euro für dieses Sonderprogramm zur Verfügung.

Weiterhin ist der Unterstützungsbedarf für die Branche groß, viele Händlerinnen und Händler können den anstehenden Strukturwandel nicht alleine finanzieren.

Die Landesregierung plant deshalb erneut die Auflage eines Sonderprogramms zur Unterstützung des stationären Einzelhandels in NRW, um Digitalisierungsansätze weiterzuentwickeln. Dies kann z. B. durch die Anschaffung notwendiger Hard- und Software erfolgen oder durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich E-Commerce und sozialer Medien. Unterstützt werden soll auch die Schaffung von Abhollösungen bzw. Abholstationen.  

Unterstützt wird der Aufruf durch die Digitalcoaches des Einzelhandels und durch die IHK.

Nähere Informationen sowie eine FAQ-Liste finden Sie unter www.digihandel.nrw und im Förderaufruf.

Anträge können ausschließlich online und in digitaler Form eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte das bereitgestellte Onlineportal unter folgendem Link: https://antrag.digihandel.nrw

 

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 02. November 2021 – 30. Juni 2022 )
Bekanntmachung

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Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
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4
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