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BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Batterietechnologie ist aufgrund ihrer Bedeutung für eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungsfelder, wie beispielsweise die Elektromobilität, stationäre Stromspeicher, Haushaltsgeräte und Hochleistungswerkzeuge, eine Schlüsseltechnologie für den Standort Deutschland. Sie stellt einen wesentlichen Baustein bei der Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger dar. Der Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette in Deutschland und Europa ist deshalb als übergeordnetes Ziel im BMBF-Dachkonzept Batterieforschung verankert.

Auf Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ und des Dachkonzepts Batterieforschung fördert das BMBF den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Batterietechnologie. Die Fördermaßnahme „BattFutur“ verbessert Karriereperspektiven, eröffnet aussichtsreiche Karrierewege auch außerhalb der akademischen Laufbahn und unterstützt junge Forschende bei frühzeitigen Entscheidungen für Karrierewege. Den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird die Möglichkeit gegeben, sich mit ihren stark anwendungsorientierten Forschungsarbeiten, der Führung von (wissenschaftlichem) Personal und einer möglichen Unternehmensgründung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Akademie zu qualifizieren.

Eine Einreichung ist noch 342 Tage möglich.
Startdatum: 16.11.2024 16. November 2024
Enddatum: 15.11.2025 15. November 2025
Heute 08. Dezember 2024

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt. Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.[1] Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforschende, die bereits promoviert sind und durch die Art ihrer Tätigkeit nach der Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen in der Industrie oder an einer Forschungseinrichtung/ Hochschule gesammelt haben („Post-Doc-Zeit“). Projektskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zurzeit im Ausland arbeiten und sich langfristig im deutschen Wissenschaftssystem etablieren wollen, sind erwünscht und besonders aufgefordert, sich an der Fördermaßnahme „BattFutur“ zu beteiligen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher geeignet sind. Auch können notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Gründung von Start-ups gefördert werden. Forschungsgegenstand aller angestrebten Vorhaben sind material-, prozess- und recyclingbasierte Fragestellungen, die wiederaufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen betreffen. Sowohl Lithium-Ionen-Systeme als auch hierzu alternative Batteriesysteme werden adressiert.Die Bekanntmachung zielt auch darauf ab, die Entwicklung ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Sekundärbatterien entlang ihrer Wertschöpfungskette mit Blick auf die zirkulare Wirtschaft voranzutreiben.

Vor diesem Hintergrund können Projektideen zu folgenden Forschungsschwerpunkten eingereicht werden, die sich innerhalb der Handlungsfelder 1 bis 4 des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung wiederfinden:

  1. Material- und Produktionsprozessforschung
  2. Skalierungsforschung und Digitalisierung
  3. Ressourcenschonende Batteriekreisläufe
  4. Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft

Diese Forschungsschwerpunkte sind bedarfsorientiert zu bearbeiten. Es können auch andere Aspekte Forschungsgegenstand sein, sofern eine Industrierelevanz nachgewiesen wird. Weitere Informationen zu den Schwerpunkten der jeweiligen Handlungsfelder sind dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung zu entnehmen. Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer durch die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beziehungsweise Mitglieder der Nachwuchsgruppe. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projektbezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Unterstützung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten et cetera wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.

Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zu-wendung) pro Vorhaben ist auf maximal 2,15 Millionen Euro begrenzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.[2]

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Die Anzahl der zu fördernden Nachwuchsgruppen richtet sich nach der Exzellenz der eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Eine Zwischenbewertung anhand von Meilensteinkriterien und Abbruchkriterien ist in der Regel nach drei Jahren vorgesehen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Zwischenbewertung wird unter Berücksichtigung der Leistungen im zurückliegenden Förderzeitraum über die Weiterförderung entschieden. Bei Vorhaben, welche die Gründung eines Start-ups, gegebenenfalls neben anderen Zielen beinhalten, wird auch das weiterentwickelte Gründungskonzept hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit in die Zwischenbewertung einbezogen.

 

[1] Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1)

[2] Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation

Ansprechpartner/-in

Dr. Tobias Breitbach
+49 02461 61-85433

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