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Einreichung möglich

PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten

eine Initiative des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Eine moderne Bioökonomie nutzt Schlüsseltechnologien wie die Biotechnologie und liefert biobasierte Lösungen für die Bewältigung globaler Herausforderungen. Sie trägt damit zu Wettbewerbsfähigkeit, Klima- und Ressourcenschutz sowie Ernährungssicherheit bei. Forschung und Wissenschaft bilden die Grundlagen für bioökonomische Innovationen in unterschiedlichen Anwendungsfeldern und Wirtschaftssektoren. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beabsichtigt, die Entwicklung und Anwendung neuer Methoden zum nachhaltigen Schutz von Nutzpflanzen vor Schäden durch Insekten und von ihnen übertragener Pathogene voranzutreiben. Die Förderung soll damit einerseits zur Ernährungssicherheit beitragen und andererseits die Versorgung mit Biomasse zur stofflichen Nutzung in der Bioökonomie sichern.

Ziel der Fördermaßnahme „PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten“ ist es, neue Methoden zu entwickeln, die Nutzpflanzen vor Schäden durch Insekten und von ihnen übertragenen Pathogenen schützen. Dies erfordert die Erforschung der biotischen Interaktion zwischen Pflanzen und Insekten wie auch die Erforschung neuer biologischer Lösungen und Verfahren zum Pflanzenschutz. Diese müssen hochspezifisch gegenüber den jeweiligen Schaderregern sein, um Nichtzielorganismen und damit letztlich die Biodiversität zu schützen. Dafür wiederum ist es essentiell, die komplexen Mechanismen der Interaktionen zwischen Pflanzen und Schadinsekten von der molekularen bis hin zur Ebene des Ökosystems besser als bisher zu verstehen. Deshalb zielt diese Maßnahme auch auf eine Stärkung der entomologischen Expertise in Deutschland.

Sowohl bei der Aufklärung der Interaktionen zwischen Pflanzen und Schadinsekten als auch bei der Entwicklung neuer nachhaltiger Maßnahmen für den integrierten Pflanzenschutz spielt die Schlüsseltechnologie Biotechnologie, aber auch die Anwendung der künstlichen Intelligenz, eine zentrale Rolle.

Eine Einreichung ist noch 76 Tage möglich.
Startdatum: 15.08.2025 15. August 2025
Enddatum: 03.11.2025 03. November 2025
Heute 19. August 2025

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – sowie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung, deutsche Körperschaft des öffentlichen und des privaten Rechts), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Gefördert werden Forschung und Entwicklung und Innovation in anwendungsnahen, inter- und transdisziplinär arbeitenden Einzel- oder Verbundvorhaben.

Was wird gefördert?

Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen der entomologischen und angewandten Pflanzenforschung und den oben genannten Handlungsbedarfen ergeben sich grundlegende Schwerpunktthemen, die im Rahmen der Fördermaßnahme „PhytoProtect“ in exzellenz- und/oder innovationsgetriebenen Forschungsvorhaben ganzheitlich untersucht werden sollen:

a) die Generierung von Wissen und Invention zur Biologie von pflanzenschädigenden Insekten unter Berücksichtigung der von ihnen übertragenen Pathogene

b) die Vorhersage des Auftretens invasiver Schadinsekten mit von ihnen übertragenen Pflanzenpathogenen in Deutschland

c) der Schutz, Erhalt und die Förderung der Insektenbiodiversität

d) die Förderung der Resilienz der Nutzpflanzen gegenüber Schadinsekten und von ihnen übertragenen Pathogenen (endogener Pflanzenschutz)

e) die Nutzung neuer Wirkstoffe, -mechanismen und Anwendungstechniken für den exogenen Pflanzenschutz

f) die Entwicklung und Anwendung modernster Methoden in der mit dieser Maßnahme geförderten Grundlagen- und angewandten Forschung.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von zwei Modulen:

Modul A - Biotische Interaktionen zwischen Pflanzen und Insekten - Im Fokus stehen Forschungsvorhaben für die Charakterisierung der Biologie und biotischen Interaktionen von Schadinsekten mit Pflanzen und Pflanzenpathogenen sowie die praktische Anwendung dieser Erkenntnisse in Pflanzenschutzmaßnahmen und für Schadschwellenkonzepte. Gefördert werden schwerpunktmäßig Forschungsvorhaben mit einem Fokus auf den aufgeführten Forschungsthemen a), b) und/oder c). Die Einbindung von Thema f) ist wünschenswert. Zusätzlich können auch weitere der genannten Forschungsthemen einbezogen werden.

Modul B - Neue biologische Lösungen zum Pflanzenschutz - In diesem Modul werden hochinnovative anwendungsorientierte Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Optimierung neuer spezifischer und nachhaltiger biologischer Lösungen und Anwendungen zum endo- und exogenen Pflanzenschutz gefördert. Die in diesem Modul angesiedelten Forschungsvorhaben haben ihren Schwerpunkt auf den aufgeführten Forschungsthemen mit den Buchstaben d) und/oder e). Auch hier ist die Einbindung von Thema f) erwünscht. Zusätzlich können auch weitere der genannten Forschungsthemen einbezogen werden.

Wie wird gefördert?

Für Projekte in Modul A oder Modul B können maximal vier Jahre Laufzeit beantragt werden.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzliche Aufschläge gewährt werden. Gemäß Artikel 28 AGVO können beihilfefähige Kosten für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten von KMU mit maximal 50 Prozent gefördert werden.

Nationale Bioökonomiestrategie

Diese Initiative trägt zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie bei.
zum Förderprogramm

Kontakt

Dr. Jennifer Pratscher
+49 02461 61-84494
Dr. Andreas Mahn
+49 02461 61-1537

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