Nachhaltige Produktion und Nutzung von Biomasse (Green ERA-Hub)
Eine moderne Bioökonomie kann den Klimawandel und seine globalen Konsequenzen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft positiv beeinflussen, indem sie fossile Ressourcen durch erneuerbare ersetzt und unvorteilhafte Auswirkungen auf Landnutzung und Ökosysteme minimiert. Zur Entfaltung ihres Potentials setzt die moderne Bioökonomie auf die Berücksichtigung und Einbeziehung natürlicher und erneuerbarer Materialkreisläufe. Sowohl Produktion als auch Nutzung von Biomasse sollen dabei hochwertiger und auch nachhaltiger gestaltet werden. Forschung und Innovation spielen dabei zentrale Rollen und betrachten beide Aspekte komplementär. Dabei müssen sowohl hohe Qualität der produzierten Biomasse als auch die Verlässlichkeit der Versorgung der Industrie mit Biomasse gewährleistet sein.
Die Einreichungsfrist der Pre-Proposal endet am 28. November 2025 um 12:00 Uhr (MEZ)
Die Einreichungsfrist der Full-Proposal endet am 25. März 2026 um 14:00 Uhr (MEZ)
Wer wird gefördert?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Länder gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Projektskizzen beziehungsweise Vorhaben zu den zwei thematischen Schwerpunkten der englischsprachigen Bekanntmachung, die im Internetportal des Green ERA-Hub unter http://www.submission-greenerahub.eu publiziert ist. Dies sind die Themen:
A – Pflanzenzüchtung für verbesserte Resilienz und Gesundheit von Nutzpflanzen, Umwelt und Boden
Es werden inter- und transdisziplinär forschende Vorhaben gefördert, deren Ergebnisse große Relevanz für die Anbausysteme der gemäßigten Klimazone wie beispielsweise von Getreide oder anderen Feldfrüchten (beispielsweise Brassicaceen, Leguminosen et cetera) haben. Auch Arbeiten zu Wechselgrünland, mehrjährigen Kulturen oder innovativem Mischanbau sind förderfähig.
Die Forschungsansätze sollten innovative Züchtungsmethoden, insbesondere molekularbiologische Methoden, für zukunftsfähige Pflanzensorten und/oder innovative nachhaltige Anbaumethoden und Bewirtschaftungspraktiken entwickeln, um mindestens eines der unten genannten Ziele zu erreichen:
- Widerstandsfähigkeit: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Produktionssysteme gegen abiotischen und biotischen Stress durch neuartige Ansätze, die innovative genetische Ansätze mit Managementpraktiken im gesamten Anbausystem kombinieren.
- Reduzierter Ressourceneinsatz: Verbesserung der Nährstoffnutzungseffizienz und der Pflanzengesundheit bei gleichzeitiger Minimierung des Einsatzes von Düngemitteln und chemischen Pflanzenschutzmitteln.
- Wassernutzungseffizienz: Verbesserung der Wassernutzungseffizienz mit dem Ziel gesteigerter Hitze-, Dürre- und Salztoleranz.
- Agrobiodiversität und Bodengesundheit: Erhalt und Verbesserung von Bodenfunktion und -gesundheit durch Steigerung der Wurzel- und Bodenmikrobiomvielfalt sowie Optimierung von Wechselwirkungen zwischen Pflanzenwurzeln, Boden und Mikroorganismen.
B – Biotechnologische Ansätze zur Verbesserung der Biomassenutzung
Hierunter werden Vorhaben gefördert, die sich mit der Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Technologien und/oder verbesserter Produktionsmethoden für hochwertige Non-Food-Produkte aus Biomasse und/oder Zwischenprodukten befassen. Die Biomasse kann dabei aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Aquakultur stammen, einschließlich Rückständen, Nebenströmen, Industrieabfällen und Zwischenprodukten.
Verbesserungen können darauf abzielen, den Produktwert zu steigern, die Nachhaltigkeit zu verbessern, die Qualität des Endprodukts zu verbessern oder andere Leistungs- oder Umweltvorteile zu erzielen. Innovationen, die Abfall reduzieren oder wiederverwenden, die Effizienz steigern und die Kreislaufwirtschaft verbessern, sind ebenfalls eingeschlossen. Mögliche Produkte können unter anderem biobasierte Chemikalien, biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe (Textilien, Papierprodukte und Verbundwerkstoffe für breitere industrielle Anwendungen) sein.
Der Themenschwerpunkt schließt folgende Ansätze ein:
- Innovative biotechnologische Konversionstechnologien (gegebenenfalls in Kombination mit chemischen oder biochemischen), um biobasierte Bauelemente nachhaltig in hochwertige Produkte umzuwandeln.
- Metabolic Engineering, einschließlich gezielter Optimierung und Modifikation mikrobieller Produktionsstämme und biologischer Prozesse, auch Modifikation und Optimierung von Stoffwechselwegen und deren Regulierung.
- Bioinformatische Methoden zur Identifizierung, Modifikation und Nutzung von Stoffwechselwegen, die für die Bioproduktion und die Verbesserung von Stämmen/Sorten nützlich sind (zum Beispiel Datenstandardisierung, Machine Learning, Modellierungen, Open Repositories, Fernerkundungssysteme, Internet der Dinge und künstliche Intelligenz).
- Neuartige Technologien und Ansätze zur Biomassevorverarbeitung, als Nebenaspekt zum biotechnologischen Ansatz.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500 000 Euro für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale).
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:
- Personal;
- zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
- Verbrauchsmaterialien;
- Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
- Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
- Vergabe von Aufträgen.
Nationale Bioökonomiestrategie
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