Exzellenzforschungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Wettebwerbsaufruf 2016

eine Initiative des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit seinen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen über erhebliche wissenschaftliche Potenziale, die im Sinne strategischer Wettbewerbsvorteile unter den Bedingungen der Wissensgesellschaft zu entscheidenden Ressourcen der Landesentwicklung zählen. Mit dem Ziel, diese Potenziale weiterzuentwickeln und damit den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken, hat die Landesregierung das Exzellenzförderprogramm aufgelegt.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 17. Februar 2016 – 12. Mai 2016 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Universitäten, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich in Forschungsverbünden aus mehreren Forschungseinrichtungen zusammenschließen. Der Förderzeitraum beträgt vier Jahre, und pro Verbund ist eine maximale Fördersumme von fünf Millionen Euro vorgesehen. Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird. Der Antragsteller bzw. Koordinator eines Forschungsverbundes muss eine Einrichtung einer der beiden Universitäten des Landes sein.

Was wird gefördert?

Der Wettbewerbsaufruf richtet sich an Verbünde mit folgenden Themenschwerpunkten:

Schwerpunkt A: Forschungsverbünde zum Themenkomplex der erneuerbaren Energien (Energieforschung)
Es sollen Forschungsverbünde gefördert werden, die entsprechend der Schwerpunktsetzung im Landesenergiekonzept der Landesregierung an der Weiterentwicklung von Netz- und Speichertechnologien arbeiten.

Schwerpunkt B: Themenoffene Forschungsverbünde
Die für das Exzellenzforschungsprogramm vorgesehenen Forschungsschwerpunkte sollen den im Rahmen der „Regionalen Innovationsstrategie des Landes“ (RIS) Mecklenburg-Vorpommern identifizierten Zukunftsfeldern entsprechen; diese sind (neben Energie): Ernährung; Gesundheit/Life Sciences; Information und Kommunikation; Mobilität; nachhaltige Produktionstechniken und neue Werkstoffe, insbesondere im Maschinenbau.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Personalausgaben für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die ihre fachliche (wissenschaftliche) Qualifikation im Rahmen ihrer Tätigkeit im Forschungsverbund verbessern. Qualifikationsziele können u. a. sein: Befähigung zu einer Berufung als Professur, Anfertigung einer Habilitation bzw. Promotion, Erstautorenschaft bei international begutachteten Fachzeitschriften und Einwerbung weiterer Drittmittelprojekte.

Das Bewertungsverfahren der eingereichten Projektskizzen ist zweistufig: Die Skizzen werden zunächst von externen Fachgutachtern auf ihre wissenschaftliche Exzellenz hin bewertet. In einer zweiten Auswahlrunde werden die besten Skizzen von einer Expertenjury fachübergreifend begutachtet. Abschließend wird eine Förderempfehlung ausgesprochen.

Weitere Hinweise und Informationen sowie aktuelle Dokumente zur Ausschreibung finden Sie im elektronischen Antragsportal.

Zur Beteiligung an der Förderinitiative war eine Registrierung bis zum 6. April 2016 im Antragsportal erforderlich; die Einreichungsfrist endete am 12. Mai 2016.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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