Globale Zertifizierungs- und Beratungsstelle
Die Globale Zertifizierungs- und Beratungsstelle für internationale Gründungsteams (Global certification and consulting centre - GCCC) wurde am 1. März 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Projektträgerschaft für das EXIST-Programm eingerichtet. Hintergrund ist eine Änderung des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die es zukünftig ermöglicht, dass Nicht-EU-Bürger in Deutschland ein Visum oder Aufenthaltstitel für eine Start-up Gründung erhalten können, wenn Sie z.B. mit einem EXIST-Gründungsstipendium gefördert werden.
Die GCCC wird daher als zentrale Kontaktstelle für deutsche Auslandsvertretungen, Innenbehörden sowie Ausländerbehörden einerseits sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und die internationalen Gründerinnen und Gründer andererseits fungieren. Neben dieser Beratungsaufgabe ist sie vor allem für die Prüfung der Unterlagen der Gründungsteams im Kontext der EXIST-Förderung sowie die Zertifizierung von Gründungsprogrammen auf Stipendienbasis zuständig.
§ 21 des AufenthG regelt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Im neuen Abschnitt 2b wird explizit eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Gründung eines Unternehmens für Inhaber eines diesbezüglichen Stipendiums eingeführt. Diese Stipendienprogramme werden von Bund und Ländern angeboten.
Neben der Gewährung eines Stipendiums für den Lebensunterhalt der Gründungsteams müssen diese Fachkräfte im Sinne des Gesetzes sein, sie müssen also in der Regel über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügen.
Die folgenden stipendienbasierten Gründungsförderprogramme wurden durch die GCCC zertifiziert:
- EXIST-Gründungsstipendium
- Gründungsstipendium Niedersachsen
- Gründungsstipendium NRW
- Förderrichtlinie InnoStartBonus Sachsen
- ESF Plus-Förderrichtlinie Technologiegründungsstipendium Sachsen
- IFB Innovationsstarter Hamburg
Deutsche Vertretungen im Ausland (Konsulate) sowie kommunale Ausländerbehörden im Inland sollen sich zukünftig zur Vereinfachung und Straffung der Prozessabläufe und zur Beschleunigung der Verfahren sich gerne an die GCCC wenden, wenn sie Anträge auf Visa bzw. eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die GCCC hilft hier den Sachverhalt kurzfristig zu klären und die notwendigen Unterlagen (Bestätigungsschreiben bzw. Zuwendungsbescheide) bereitzustellen.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die von internationalen Gründungsteams für eine Beteiligung an einem EXIST-Gründungsvorhaben angefragt werden, können sich gerne bei der GCC über die Abläufe und notwendigen Voraussetzungen informieren.
Gründerinnen und Gründer, die keine EU-Bürger sind, aber an einer Start-up Gründung in Deutschland mit dem EXIST-Programm oder auch anderen Förderprogrammen interessiert sind, können sich gerne an die GCCC wenden, um die notwendigen Voraussetzungen zu klären.
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