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Informationen zur Antragstellung
Die Projektförderung erfolgt immer im Rahmen ausgeschriebener Förderinitiativen. Veröffentlicht werden diese im Bundesanzeiger und über die Internet-Seiten der Förderinstitutionen. Mit der fachlichen und administrativen Umsetzung der Proramme sind in der Regel Projektträger beauftragt. Vor der Antragstellung sollten Sie sich von den fachlich zuständigen Wissenschaftlern bei den Projektträgern beraten lassen.
Fördergrundsätze
Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen der Forschungspolitik des Bundes werden im Wesentlichen in Förderprogrammen definiert, die einen mehrjährigen Orientierungsrahmen bilden. Zu den Fördergundsätzen gehören insbesondere die Übereinstimmung der Projektziele mit den Inhalten eines Förderprogramms. In der Regel erfolgt die Forschungsförderung des Bundes durch Zuschüsse für Verbundprojekte. Die Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Verbundprojekte
Verbundprojekte sind ein wesentliches Instrument der Projektförderung, in denen mindestens zwei Unternehmen, zwei wissenschaftliche Einrichtungen oder ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung projektbezogen zusammenarbeiten. Davon ausgenommen bleibt ein Leistungsaustausch mit Dritten im Auftragsverhältnis (Unterauftrag). Ziel der Förderung von Verbundprojekten ist es, die Zusammenarbeit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen zu gemeinsamen Anstrengungen anzuregen, Kapazitäten besser zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen den Wissenstransfer zu beschleunigen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, in Einzelfällen auch kommunale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Kirchen. Einzelne Programme sind speziell kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten.
Antragstellung
In der Regel ist das Antragsverfahren zweistufig. In der ersten Stufe müssen Sie eine Skizze einreichen. Wenn diese positiv begutachtet wurde, werden Sie um eine formelle Antragstellung gebeten.
Die Projektskizze
- Darstellung des Bezugs zu den Förderschwerpunkten des Programms
- kurze Beschreibung der Aufgabenstellung (Ideendarstellung) und der beteiligten Partner
- Ergebnis von Informationsrecherchen zum Stand von Wissenschaft und Technik (eigener Erkenntnisstand und der Erkenntnisstand bei Dritten)
- Darstellung bereits vorhandener/laufender Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen zum gleichen Projektthema
- thematisches Arbeitsprogramm und -thema
- angestrebte Ergebnisverwertung
- Abschätzung des Zeit- und Kostenrahmens
Weitere Hinweise enthalten die jeweiligen Förderbekanntmachungen. Das Elektronische Skizzen-System easy-Skizze unterstützt die Erstellung von Projektskizzen.
Der Projektantrag
- Vorstellung der Projektpartner und der Aufgabenteilung bei Verbundvorhaben
- Darstellung des Gesamtziels, der Detailziele und des Bezugs zu den förderpolitischen Zielen
- Stand von Wissenschaft und Technik
- Beschreibung des Arbeitsplans mit Zeit- und Meilensteinplanung incl. der Ausgaben- bzw. Kostenplanung
- Verwertungsplan
Projektskizze und Projektantrag sollen in der Regel mit dem elektronischen Antrags- und Angebotssystem easy erstellt werden. Für einzelne Förderinitiativen gibt es separate Antragsverfahren.
Weitere Details zu den geforderten Unterlagen finden Sie in den Bekanntmachungen.
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