Clusters Go Industry (CGoIn)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Batterie wird mehr und mehr Basis und Alleinstellungsmerkmal einer Vielzahl industrieller Produkte und ist eine Schlüsseltechnologie für Klimaschutz, eine nachhaltige und sichere Energieversorgung sowie eine klimaneutrale Mobilität. Batterietechnologien und Batterieforschung leisten direkt einen Beitrag zur Bewältigung zentraler ökologischer wie gesellschaftlicher Herausforderungen. Die Fähigkeit, Batterien zielgerichtet zu erforschen, zu entwickeln und zu produzieren, ist entscheidend für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas.

Deutschlands Stärke ist ein weltweit führendes Batterieforschungsökosystem. Der Transfer von Batterieinnovationen aus dem Labormaßstab hin zum Nachweis der Überführbarkeit in die Serienproduktion muss jedoch beschleunigt werden, um auch künftig zu den global technologieführenden Nationen gehören und gesellschaftliche Herausforderungen bewältigen zu können.

Als effizientes und erfolgreiches Förderinstrument haben sich hierbei die BMBF-Batteriekompetenzcluster etabliert. Die Kompetenzcluster bauen auf vorhandenen Strukturen der deutschen Batterieforschungslandschaft auf, nutzen Synergien und ermöglichen die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Forschungseinrichtungen zum Erreichen eines gemeinsamen Forschungsziels. Sie bilden wichtige Grundelemente für andere BMBF-Batteriefördermaßnahmen, die insgesamt mit den Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz – insbesondere den IPCEI-Projekten – das kaskadenartige Innovationssystem für Batterietechnologien in Deutschland darstellen. Die Batteriekompetenzcluster leisten einen wichtigen Beitrag zum europäischen Green Deal und damit für eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.

Mit dieser Förderrichtlinie verfolgt das BMBF das übergeordnete Ziel, bestehende Batteriekompetenzen in Wissenschaft und Industrie synergetisch zu vernetzen und auszubauen. Batterietechnologien mit verschiedenen Reifegraden sollen entwickelt bzw. weiterentwickelt werden – inklusive zugehöriger Aspekte der Skalierungsforschung – um eine technologisch souveräne, leistungsstarke und nachhaltige Batteriewertschöpfungskette in Deutschland zu etablieren.

Bitte beachten Sie die Änderungsbekanntmachung im Download-Bereich.

Einreichungsfrist (unbefristet)

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Der Kreis der potentiellen Zuwendungsempfänger richtet sich nach dem jeweiligen Modul.

 
Clustermodul

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

 

Transfermodul

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

 

Begleitforschung

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

 

Für alle Module gilt: Übt ein und dieselbe Forschungseinrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Ausgaben/Kosten, Finanzierungen und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.[1]

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.[2] Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

 

Was wird gefördert?

Diese Förderrichtlinie ist in verschiedene Fördermodule unterteilt. Das Modul der Begleitforschung stellt dabei, anders als die clusterspezifischen Begleitprojekte, eine übergeordnete Aktivität dar, welche die beiden anderen Module begleitet und die Vernetzung zwischen Projekten und Modulen optimieren soll:

  • Modul 1: Clustermodul
  • Modul 2: Transfermodul
  • Modul 3: Begleitforschung

 

Clustermodul

Ein Kompetenzcluster im Sinne dieser Förderrichtlinie ist ein Netzwerk von Forschungseinrichtungen, die gemeinsame Forschungsansätze zur Erreichung eines Gesamtziels verfolgen. Die Forschungseinrichtungen erarbeiten in verschiedenen Verbundprojekten Lösungen zu aktuellen Fragestellungen der Batterieforschung. Ein Kompetenzcluster sollte aus mindestens fünf Verbundprojekten bestehen. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können bestehende Batteriekompetenzcluster erweitert, fortgeführt und neue Cluster initiiert werden. 

Gefördert werden Verbundprojekte zwischen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Einzelvorhaben sind nicht förderfähig.

 

Transfermodul

Gefördert werden Verbundprojekte zwischen Industrieunternehmen, Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, welche einen klaren Industrietransfer von Forschungsergebnissen aus den Kompetenzcluster erkennen lassen.

Die Arbeiten sollen auf Initiative und unter Federführung eines Industrieunternehmens bzw. eines späteren Anwenders durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine erfolgreiche Vorlaufforschung im Rahmen eines vom BMBF geförderten Batteriekompetenzclusters.

 

Begleitforschung

Neben den clusterspezifischen Begleitprojekten soll ein übergeordnetes Projekt zur Begleitforschung initiiert werden. Ziel dieses Projektes ist es, den wissenschaftlich-technischen Dialog zwischen Industrie und Wissenschaft zu stärken und damit den Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die (industrielle) Anwendung zu beschleunigen. Folgende Themenschwerpunkte sollen dafür im Fokus des übergreifenden Begleitprojekts stehen:

  • Entwicklung einer Datenbank zur übergreifenden Nutzung aller relevanten digitalen Informationen
  • Messung des Nachhaltigkeitsbeitrags von Batterieinnovationen
  • Durchführung von übergreifenden Vernetzungsaktivitäten zwischen Wissenschaft, Industrie und Gesellschaft

 

Weitere Informationen unter "2 Gegenstand der Förderung" im Bekanntmachungsdokument.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten[3] fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.[4]

In Summe über den Verbund wird im Transfermodul eine Eigenbeteiligung der industriellen Verbundpartner in Höhe von mindestens 30 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erwartet, so dass eine Verbundförderquote von maximal 70 % (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Aufschläge sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der Bekanntmachung).

 

 

[1] Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1). 

[2] Vgl. Anhang I der AGVO beziehungsweise Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE

[3] Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.

[4] Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

Ansprechpartner/-in


Dr. Stefan Maier
+49 02461 61-2965

Downloads


Änderungsbekanntmachung BAnz

PDF 461.70 KB nicht barrierefrei

Einreichung von Skizzen im Transfermodul


Der Begutachtungsprozess eingereichter Skizzen im Rahmen des Transfermoduls startet jährlich im März und September. Eine Begutachtung von Skizzen im März bzw. September ist daher nur bei einer Einreichung einer Skizze bis Ende Februar bzw. August möglich.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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