Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten (B@TS)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort. Die Versorgungssicherheit und der Abbau der Abhängigkeit von Energie(träger)importen gewinnen im Kontext der Zeitenwende zusätzlich an Bedeutung.

Die Batterie spielt dabei eine Schlüsselrolle. Energiespeichertechnologien ermöglichen den Wandel des Energiesystems und des Mobilitätssektors – weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien und nachhaltigen Energieträgern. 

Mit der Förderinitiative B@TS verfolgt das BMBF das übergeordnete Ziel, Innovationen im Bereich der Batterietechnologien zu ermöglichen, notwendige Kompetenzen in Wissenschaft und Industrie zu schaffen, Akteurinnen und Akteure synergetisch zu vernetzen und die generierten Konzepte in die Anwendung zu transferieren. Wissenschaft und Wirtschaft soll es mittelfristig ermöglicht werden, die Wertschöpfungsketten für verschiedene Batterietechnologien, insbesondere Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batteriezellen, in Deutschland und Europa eigenständig und technologisch souverän abzubilden. Zusätzlich sollen zukünftig auch weitere vielversprechende Batterietechnologien betrachtet werden, die eine wettbewerbsfähige und gleichzeitig nachhaltige Energiespeicherung ermöglichen können.

Die Ziele dieser Förderrichtlinie leiten sich direkt aus dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung sowie der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung ab, mit der die Innovationskraft Deutschlands gestärkt, die technologische Souveränität gesichert und eine nachhaltige Industrie sowie Mobilität ermöglicht werden sollen.

Bitte beachten Sie die Änderungsbekanntmachung im Download-Bereich.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( noch 151 Tage )
Startdatum: 01. November 2023 Enddatum: 30. September 2024 Heute 02. Mai 2024

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Verband, Bundesamt u.ä.) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt / nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.[1]

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.[2] Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Handlungsfelder des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung.

Hierzu gehören schwerpunktmäßig F&E-Verbundvorhaben zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen oder zwischen Forschungseinrichtungen/Hochschulen. Einzelvorhaben sind nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Daneben werden auch die Entwicklung neuer Konzepte und die Durchführung von Maßnahmen, die der Vernetzung der Stakeholder im Bereich der Batterietechnologien oder dem wissenschaftlich-technologischen Austausch hierzu dienen, sowie Verbundvorhaben im Rahmen verschiedener Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern adressiert. Ferner können in Einzelfällen Maßnahmen zur Konzeption von Aus- und Weiterbildungsprogrammen insbesondere im akademischen Bereich unterstützt werden.

Die Förderung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bietet im Rahmen von F&E-Vorhaben zudem die Gelegenheit, forschungstechnische Rahmenbedingungen zu optimieren.

Alle Maßnahmen im Rahmen dieser Förderrichtlinie fokussieren auf die Entwicklung nachhaltiger Batteriezellen für die Elektromobilität sowie zur Energiespeicherung in stationären Anwendungen. Darüber hinaus können auch weitere relevante Anwendungsfelder wie z.B. Medizintechnik, industrielle Anwendungen oder Powertools adressiert werden.

Die F&E-Vorhaben zielen auf technologische Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batteriezelle – von der Materialsynthese bis zur Batteriezelle selbst – inklusive der F&E zu Prozessen und Produktionsmitteln ab. Ggfs. kann auch über die Wertschöpfungsstufe Batteriezelle hinausgegangen werden, sofern der Fokus in den davorliegenden Wertschöpfungsstufen liegt. F&E-Vorhaben mit dem Themenfokus Recycling beziehen sich auf Komponenten und Materialien von Batteriezellen inklusive der recyclinggerechten Gestaltung, der Zerlegung, der Aufbereitung und der Materialresynthese sowie zugehörige Prozesse und Verfahren. In Grenzen kann auch die Demontage von Batterien und Batteriemodulen mitbetrachtet werden, sofern dies nicht den Fokus der F&E-Arbeiten darstellt.

In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Superkondensatoren oder Brennstoffzellen gefördert.

Jedes Förderprojekt muss sich mindestens einem Handlungsfeld des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung zuordnen. Dabei ist konkret darzulegen, welchen quantifizierbaren Beitrag das F&E-Vorhaben zur Erreichung eines oder mehrerer Meilensteinziele des jeweiligen Handlungsfeldes oder – mit ausreichender Begründung – zu einem vergleichbaren Ziel leistet. Die Meilensteinziele können dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung auf der Internetseite https://www.werkstofftechnologien.de/programm/batterieforschung/bmbf-dachkonzept-batterieforschung entnommen werden.

Die fünf Handlungsfelder im Überblick:

  • Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung
  • Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung
  • Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung
  • Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft
  • Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten[3] fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig bis zu 50% finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.[4]

Die zuwendungsfähigen Ausgaben / Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA / AZAP / AZV)“ und / oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA / AZAP / AZV)“ bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF als zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten anerkannt werden.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der Bekanntmachung).

 

 

[1] Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28.10.2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

[2] Vgl. Anhang I der AGVO beziehungsweise Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE].

[3] Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise unter Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. 2016 C262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI Unionsrahmens.

[4] Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
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30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
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