FAQ - Schienenfahrzeuge


1. WAS KANN IN DIESEM AUFRUF GEFÖRDERT WERDEN?


Der Förderaufruf beinhaltet die Förderung von Fahrzeugen mit lokal CO2-emissionsfreien, alternativen Antrieben, deren zugehörige Lade- und Betankungsinfrastruktur und zugehörige Elektrolyseure. Zusätzlich gefördert wird die Erstellung von Studien, die eine lokale CO2-Vermeidung durch die zuvor genannten Investitionsgüter erzielen.

Im Bereich der Fahrzeuginvestition werden sowohl die Neufahrzeugbeschaffung, als auch die Umrüstung gefördert.

Bitte beachten Sie, dass nach EU-Rechtsrahmen (AGVO) nur Ausgaben, die originär dem Umweltschutz durch einen alternativen Antrieb zuzuordnen sind, gefördert werden können.

2. WELCHE FAHRZEUGE KÖNNEN IN DIESEM AUFRUF GEFÖRDERT WERDEN?


Die zugrundeliegende Förderrichtlinie des BMDV ist technologieoffen und richtet sich an Akteure des Schienenverkehrs. Es sind alle lokal CO2-emissionsfreien, alternativen Antriebstechnologien förderfähig (Beispiele sind HEMU und BEMU). Es können sowohl Fahrzeugneubeschaffungen, als auch Umrüstungen auf einen alternativen Antrieb gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass nur der alternative Antrieb förderfähig ist und somit zur Plausibilisierung der förderfähigen Ausgaben die Ausgaben für ein vergleichbares Referenzfahrzeug mit Dieselantrieb nötig sind. Kriterien für die Vergleichbarkeit sind beispielsweise die Leistung, die Anzahl der Sitzplätze oder die Achsanzahl. Für ausgewählte Fahrzeuge stellt Ihnen der Projektträger Referenzpreise zur Verfügung, sodass Sie keine Angebote o.ä. einholen müssen. Diese finden Sie in der Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben oben links. Bitte prüfen Sie, ob eines der dort angegebenen Fahrzeuge ein geeignetes Referenzfahrzeug für Ihr Vorhaben darstellt.

3. DIE VOM PTJ VORGEGEBENEN REFERENZFAHRZEUGE PASSEN NICHT ZUM SCHIENENFAHRZEUG, DAS WIR BESCHAFFEN MÖCHTEN. WIE KÖNNEN WIR HIERMIT UMGEHEN?


In diesem Fall möchten wir Sie bitten die Plausibilisierung für ein geeignetes Referenzfahrzeug selbst vorzunehmen. Bitte nutzen Sie die Hinweise zur Plausibilisierung von Ausgaben in FAQ 14.

4. WIE MÜSSEN ANGEBOTE FÜR UMRÜSTUNGEN GESTALTET WERDEN?


Sollten die Ausgaben der Umrüstung als Ganzes darstellbar und plausibilisierbar sein, sind diese förderfähig. Bitte achten Sie darauf, dass aus den Einzelpositionen des Angebots die unmittelbare Notwendigkeit für die Umrüstung auf den alternativen Antrieb hervorgeht. Sollte dies nicht eindeutig zuordenbar sein, möchten wir Sie bitten in Ihrer Vorhabenbeschreibung auf die Positionen Bezug zu nehmen und diese dort zu plausibilisieren.

Bitte beachten Sie, dass bei der Erstellung des Lastenhefts darauf geachtet wird, dass die Lebensdauer der Fahrzeuge auf 10 Jahre ausgelegt wird.

5. KÖNNEN LADE- ODER BETANKUNGSINFRASTRUKTUR OHNE FAHRZEUGE BEANTRAGT WERDEN?


Nein. Die Förderung der Vorhaben ist an den wettbewerblichen Priorisierungsprozess gebunden, der auf der Fördereffizienz (eingesparte Kilogramm CO2 pro Fördereuro) basiert. Hierfür ist die Beantragung mindestens eines Schienenfahrzeugs essentiell. Nach der Priorisierung wird die Lade- oder Betankungsinfrastruktur den zugehörigen Schienenfahrzeuganträgen zugeordnet und, sofern sie den Fördervoraussetzungen und Eignungskriterien entspricht, bewilligt.

6. GIBT ES EINE MINDESTHALTE- BZW. BETRIEBSDAUER DER FAHRZEUGE BEZIEHUNGSWEISE LADEINFRASTRUKTUR?


Die in diesem Aufruf beschafften Neufahrzeuge müssen eine Mindesthaltedauer von 10 Jahren aufweisen. Bitte beachten Sie, dass umgerüstete Fahrzeuge ebenfalls eine Lebensdauer ab der Umrüstung von mindestens 10 Jahre erreichen sollen.

Beschaffte Lade- und Betankungsinfrastruktur muss über 10 Jahre gehalten werden.

Mit der Förderung der beantragten Gegenstände hält sich PTJ die Prüfung über deren Verbleib innerhalb der Mindesthaltedauer ein.

7. KÖNNEN DIE INNOVATIVEN SCHIENENFAHRZEUGE ÜBER LEASING BESCHAFFT UND HIERFÜR EINE FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN?


Leasingnehmer können keine Förderung für Leasingraten beantragen; hier ist eine Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung des Kaufes von Fahrzeugen durch Leasinggeber (z.B. Leasingbanken etc.) ist möglich. In diesem Fall stellen die Leasingunternehmen den Antrag. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Priorisierung die zu befahrende Streckenlänge (Netz) bekannt sein muss. Die Leasingunternehmen werden verpflichtet, die erhaltenen Fördermittel vollständig über die Leasingkonditionen an den Endkunden weiterzugeben.

8. KÖNNEN DIE INNOVATIVEN SCHIENENFAHRZEUGE MIT EINER SALE & LEASE BACK FINANZIERUNG BESCHAFFT WERDEN?


Falls Sie eine Finanzierung mit Sale & Lease Back planen, gehen Sie bitte auf den Projektträger zu, da diese im Einzelfall betrachtet werden muss.

9. WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?


Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

10. UNSER FIRMENSITZ IST IM EUROPÄISCHEN AUSLAND. KÖNNEN WIR IM RAHMEN DIESES FÖRDERAUFRUFS EINEN ANTRAG PLATZIEREN?


Bitte kontaktieren Sie zu diesem Sachverhalt den Projektträger Jülich im Vorfeld bzw. während der Antragsstellung, sodass Ihr konkretes Vorhaben betrachtet werden kann. Grundsätzlich muss der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

11. KANN EINE DRITTE PERSON MIT DER ANTRAGSSTELLUNG BEAUFTRAGT WERDEN?


Grundsätzlich kann eine dritte Person mit der Antragsstellung beauftragt werden. Diese Ausgaben, die dafür anfallen sind jedoch nicht förderfähig. Bitte beachten Sie, dass der Antrag „Zuwendung auf Ausgabenbasis“ (AZA, gestellt über easyOnline) rechtsverbindlich vom Antragssteller unterschrieben werden muss. Die Kommunikation über das Vorhaben erfolgt ausschließlich zwischen dem Projektträger Jülich und dem Antragssteller.

12. WIE IST DER ANTRAG ZU STELLEN? BIS WANN MUSS DER ANTRAG EINGEREICHT WERDEN?


Das Einreichen des Antrages erfolgt in 2 Stufen:

1. Stufe: Der Antrag wird online über easy-Online gestellt und übermittelt:

  • Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Fördermaßnahme: Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr
  • Förderbereich: Marktaktivierung Schienenfahrzeuge

-       (Förderbereich: Studien zu Einsatzmöglichkeiten.)

Einreichungsfrist des aktuellen Aufrufs über das easyOnline-System ist der 28.08.2023.

2. Stufe: Im Nachgang zur elektronischen Übermittlung des Antrags ist die unterschriebene Fassung des Antrags innerhalb von 14 Tagen postalisch im Original beim Projektträger einzureichen. 

Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag (Original) ist unter folgender Adresse einzureichen:

Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich GmbH
Fachbereich EVI 3
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Ohne die postalisch übersendete und unterschriebene Version gilt der Antrag als nicht eingegangen.

Es werden grundsätzlich nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge (digital und postalisch) berücksichtigt.

13. WANN SOLLTEN GETRENNTE ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN?


Bitte reichen Sie im Hinblick auf den Priorisierungsprozess und eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags für die Beschaffung von Fahrzeugen und benötigter Infrastruktur zwei separate Anträge ein. Um eine Zuordnung zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, in der Vorhabenbeschreibung des Infrastrukturantrags die easyOnline Kennung des Fahrzeugantrages anzugeben.

Sollen Fahrzeuge, Betankungsinfrastruktur und eine Elektrolyseanlage beschafft werden, reichen Sie bitte drei verschiedene Anträge unter Bezugnahme der easyOnline-Kennung des Fahrzeugantrags ein.

14. WIE KÖNNEN DIE GEPLANTEN AUSGABEN IM ANTRAG PLAUSIBILISIERT WERDEN?


Die von Ihnen angegebenen Ausgaben müssen plausibel und nachvollziehbar sein. Hierbei sind indikative Angebote zielführend. Sollten Sie keine aktuellen Angebote haben, möchten wir Sie bitten, die Ausgaben auf einer nachvollziehbaren und belastbaren Basis herzuleiten. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Plausibilisierung durch exakte Angebote (Referenzfahrzeug wie auch Fahrzeug mit alternativem Antrieb) die Prüfung des Antrags beschleunigen. Bitte entnehmen Sie beispielhafte und verkürzte Beispiele für die Plausibilisierung dem letzten Tabellenblatt der jeweiligen Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben.

Für die Beschaffung von Fahrzeugen reichen Sie bitte ein Angebot für das zu beschaffene innovative Schienenfahrzeug und ggf. ein Angebot für ein konventionelles Dieselfahrzeug vergleichbaren Typs und Ausstattung ein.

Für die Umrüstung eines konventionell betriebenen Schienenfahrzeugs auf einen CO2-freien, alternativen Antrieb reichen Sie bitte sofern möglich ein Angebot ein, aus dem der technisch notwendige Bezug der einzelnen Ausgabenpositionen zum Umweltschutz durch die Umrüstung erkennbar ist.

Für die Beschaffung von Infrastruktur bzw. einen Elektrolyseur reichen Sie bitte möglichst Richtpreisangebote ein oder plausibilisieren Sie Ihre Angabe auf eine andere geeignete Weise.

Bitte beachten Sie bei größeren Ausgaben vor allem im Infrastrukturbereich, dass die einzelnen Positionen nachvollziehbar dem Umweltschutz zuzuordnen sind. Sollte dies nicht aus dem Angebot o.ä. hervorgehen, sollte in der Vorhabenbeschreibung auf die Position verwiesen und diese dort plausibilisiert werden.

Bitte beachten Sie, dass nach EU-Rechtsrahmen (AGVO) nur Ausgaben, die originär dem Umweltschutz durch einen alternativen Antrieb zuzuordnen sind, gefördert werden können.

15. WANN UND WAS IST DER BEGINN DES VORHABENS?


Frühester Vorhabenbeginn: 01.01.2024.

Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. D.h., ein Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen stellt ein Vorhabenbeginn dar und ist somit erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Vorgaben, zulässig. Erfolgt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides stellt dies einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar und ist förderschädlich.

Ausschreibung mit Fördervorbehalt:

Um die zur Beschaffung vorgesehenen Fahrzeuge und Lade-/Betankungsinfrastruktureinheiten möglichst schnell in den Betrieb zu überführen, kann das Ausschreibungsverfahren schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zuschlagserteilung im Ausschreibungsverfahren unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Förderung gestellt wird. Dies stellt keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar.

Sobald jedoch ein Zuschlag im Vergabeverfahren vor Bewilligung des Förderantrages erteilt wurde bzw. die Lieferung oder Bezahlung im Vorfeld der Antragstellung erfolgte, ist dies als Beginn des Vorhabens zu werten. Eine Förderung des Vorhabens ist dann nicht mehr möglich.

16. WELCHER BEWILLIGUNGSZEITRAUM (VORHABENLAUFZEIT) IST VORGESEHEN?


Im Vorhaben ist innerhalb der Vorhabenlaufzeit auszuführen. Nur in diesem Zeitraum können Ausgaben bei PtJ abgerechnet werden.

Beachten Sie bei der Angabe der Vorhabenlaufzeit für die Investitionsförderung, dass es sich bei der aktuell geltenden Förderrichtlinie um ein Marktanreizprogramm handelt. Orientieren Sie sich bei der Wahl der Vorhabenlaufzeit bitte an der Komplexität Ihres Vorhabens, das grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren realisiert werden sollte.

Die Vorhabenlaufzeit für Machbarkeitsstudien ist auf 24 Monate begrenzt.

Eine Verlängerung des Vorhabens nach Bewilligung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Einer Laufzeitverlängerung kann nur durch eine Prüfung des PtJ zugestimmt werden.

17. SIND REGULARIEN DES VERGABERECHTS ZU BEACHTEN?


Ja. Es gelten die Vorgaben der ANBest-P bzw. ANBest- GK sowie die Bestimmungen und Hinweise im Zuwendungsbescheid.

18. WELCHE FÖRDERQUOTEN SIND MÖGLICH?


Für Schienenfahrzeuge mit alternativem Antrieb können Förderquoten bis 40% beantragt werden.

Für die Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur, die zum Betrieb der beantragten innovativen Schienenfahrzeuge nötig ist, kann eine Förderquote bis 50% beantragt werden.

Für einen Elektrolyseur kann eine Förderquote von 45% beantragt werden.

Für eine Machbarkeitsstudie kann eine Förderquote von 50% beantragt werden.

Die oben genannten Förderquoten können, bis auf Infrastrukturvorhaben, um einen KMU-Bonus (für mittlere Unternehmen von 10%, für kleine Unternehmen von 20%) erhöht werden. Der KMU-Status muss jedoch durch eine von Ihnen erstellte KMU-Erklärung belegt werden. Bitte nutzen Sie dafür die KMU-Definition aus dem Amtsblatt der EU.

19. WIE BERECHNEN SICH DIE FÖRDERFÄHIGEN AUSGABEN/ DIE ZUWENDUNG?


Gemäß der Richtlinie zur Förderung von alternativen Antrieben im Schienenverkehr sind bei der Fahrzeugneubeschaffung die Investitionsmehrausgaben für den alternativen Antrieb förderfähig. Das bedeutet der vollständige Antrag muss die plausibilisierten Ausgaben für das Schienenfahrzeug mit alternativem Antrieb und die Ausgaben für ein Dieselreferenzfahrzeug desselben Typs beinhalten.

 

Investitionsmehrausgaben = Ausgaben alternatives Fahrzeug - Ausgaben Referenzfahrzeug

Die Zuwendung berechnet sich aus dem Produkt der Investitionsmehrausgaben und der beantragten Förderquote:

Zuwendung = (Ausgaben alternatives Fahrzeug - Ausgaben Referenzfahrzeug) * Förderquote

20. WIE HOCH IST DIE MAXIMAL BEANTRAGBARE ZUWENDUNG PRO ANTRAG?


Hinsichtlich der maximal möglichen Zuwendung ist entscheidend, welches Investitionsgut beantragt wird. Zulässige maximale Zuwendung für:

  • Investitionsmehrausgaben für den alternativen Antrieb Schienenfahrzeug: 15 Mio. €
  • Lade- und Betankungsinfrastruktur: 10 Mio. € (Achtung: die Gesamtausgaben derselben Infrastruktur dürfen 20 Mio.-€ nicht überschreiten)
  • Elektrolyseure: 15 Mio. €
  • Machbarkeitsstudien: 150.000€

21. WELCHE EIGNUNGSKRITERIEN MUSS DER ANTRAG ERFÜLLEN?


a. Der Fördergegenstand entspricht den Kriterien des Förderaufrufs (vgl. Förderaufruf, Kapitel 3):

  • Schienenfahrzeuge mit lokal CO2-freiem, alternativem Antrieb
  • Ladeinfrastruktur
  • Betankungsinfrastruktur
  • Elektrolyseur
  • Machbarkeitsstudie

 

b. Bestätigung:

  • der Betrieb der geförderten Fahrzeuge erfolgt überwiegend in Deutschland
  • die Lade- /Betankungsinfrastruktur /der Elektrolyseur wird in Deutschland errichtet
  • Machbarkeitsstudie muss hauptsächlich in Deutschland Anwendung finden.

 

c. plausible Darstellung der zurückzulegenden Strecke (möglichst mit Netzbezug)

d. plausible Darstellung der für das innovative Schienenfahrzeug genutzten Energiequelle

e. beantragte Elektrolyseure müssen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien generieren

f. vollständig ausgefüllter und fristgerecht eingereichter Antrag inklusive aller notwendigen Anlagen über easyOnline sowie

g. rechtsverbindlich unterschriebener Antrag inklusive aller notwendigen Anlagen ist eingegangen.

Die Punkte c-e entfallen für Machbarkeitsstudien.

22. WIE ERFOLGT DIE PRIORISIERUNG FÜR INVESTITIONSGÜTER?


Die Aufteilung der Fördermittel auf die Bereiche Investitionsförderung und Machbarkeitsstudien erfolgt nach der Schließung des Antragfensters. Das eingegangene Antragsvolumen (die beantragten Fördermittel) jedes Bereichs werden zum gesamten Antragsvolumen ins Verhältnis gesetzt. Das resultierende prozentuale Verhältnis wird auf die zur Verfügung stehenden Mittel übertragen.

Fiktives Beispiel für die Verteilung der Fördermittel nach Förderschwerpunkten:

Zur Verfügung stehende Mittel: 50.000.000 €

Beantragte Fördermittel der geeigneten Anträge für Investitionsgüter: 70.000.000 €

Beantragte Fördermittel der geeigneten Anträge für Studien: 10.000.000 €

Prozentuale Aufteilung: 87,5% für Investitionsgüter, 12,5% für Machbarkeitsstudien

Bezogen auf die zur Verfügung stehenden Mittel: 43.750.000 € für Investitionsgüter, 6.250.000 € für Machbarkeitsstudien

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den verwendeten Zahlenwerten um rein fiktive Werte handelt, die nicht den zur Verfügung stehenden Mitteln des Aufrufs entsprechen. Die prozentuale Aufteilung dient lediglich der Verbildlichung.

Ablauf der Priorisierung:

  1. Berücksichtigung der CO2-Einsparung. Bei Schienenfahrzeugen wird die lokale Vermeidung von CO2-Emissionen durch innovative Fahrzeuge gegenüber herkömmlichen Dieselreferenzfahrzeugen betrachtet. Sowohl für das innovative Schienenfahrzeug, als auch für das Referenzfahrzeug müssen die zu fahrenden km auf der Gesamtstrecke (aufgeteilt in nicht elektrifizierte und elektrifizierte Streckenabschnitte) und der Energieträger für den alternativen Antrieb angegeben werden. Aus diesen Angaben wird die CO2-Einsparung pro Strecke berechnet, die mit der beantragten Zuwendung ins Verhältnis gesetzt wird (Fördermitteleffizienz in eingespartes kg(CO2)/Fördereuro).

 

  1. Alle Anträge werden nach der erreichten CO2-Einsparung pro Förder-€ vom höchsten zum niedrigsten Wert sortiert. An diesem Punkt wird die zusätzlich beantragte Infrastruktur der Antragssteller dem Zugvorhaben zugeordnet.

 

  1. Anschließend werden alle Anträge gemäß der Sortierung durch die Priorisierung bis zum vollen Ausschöpfen der Haushaltsmittel bewilligt. Wurde zusätzlich zum Schienenfahrzeug Infrastruktur beantragt, so wird diese direkt im Anschluss zum Antrag des Fahrzeugs bearbeitet.

 

 

Fiktives Beispiel:

 

Fahrzeug Antragsteller 1

Fahrzeug Antragsteller 2

Fahrzeug Antragsteller 3

Ausgaben Fahrzeug

1.200.000,00€

1.200.000,00€

1.500.000,00€

Ausgaben Referenzfahrzeug

700.000, 00€

700.000, 00€

700.000,00€

Investitionsmehrausgaben

Inn.Sfz –Ref.-Sfz

500.000,00€

500.000,00€

800.000,00

Beantragte Förderquoten

40%

40%

40%

Beantragter KMU-Bonus

20%

-

-

Beantragte Zuwendung

300.000,00€

128.000,00€

320.000,00€

Für die Priorisierung verwendete Zuwendung

200.000,00€

(ohne KMU-Bonus)

128.000,00€

320.000,00€

Gesamtlänge der Streckenabschnitte

17.500 km/Jahr

50.000 km/Jahr

50.000 km/Jahr

Verwendeter Energieträger

Deutscher Strommix

Deutscher Strommix

Deutscher Strommix

Verbrauch Diesel kg/km

2,8

2,8

2,8

CO2-Einsparung

148.330 kg/Jahr

423.800 kg/Jahr

423.800 kg/Jahr

Priorisierung: Eingesparte Menge (CO2) pro Förder-€

0,7 kg/Förder-€/Jahr

3,3 kg (CO2)/Förder-€/Jahr

1,3 kg (CO2)/Förder-€/Jahr

Priorisierung

3

1

2

23. BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT BEI VERWENDUNG VON GRAUEM WASSERSTOFF, DIE DORT ENTSTEHENDEN CO2 EMISSIONEN DURCH KOMPENSATIONSMAßNAHMEN ÜBER ZERTIFIKATE BILANZIELL UM BIS ZU 100% ZU REDUZIEREN?


Nein, unter diesem Aufruf darf grauer Wasserstoff nicht durch Kompensationszertifikate als erneuerbarer Wasserstoff betrachtet werden.

24. WAS MUSS BEIM AUSFÜLLEN DER TABELLE FÜR DIE CO2-EINSPARUNG BEACHTET WERDEN?


Das Ziel des Förderprogramms ist die vollständige Reduktion der CO2-Emissionen im Schienenverkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe, weshalb diese die Grundlage für die Priorisierung ist.

Die CO2-Einsparung wird auf ein passendes Referenzfahrzeug mit Dieselantrieb referenziert (für ausgewählte Modelle mit alternativem Antrieb stellt der PtJ Referenzdaten zur Verfügung.

Bitte tragen Sie die zu fahrende Strecke (auf die Sie auch in der Vorhabenbeschreibung eingegangen sind) sowohl für das neu zu beschaffende Fahrzeug als auch das Referenzfahrzeug ein.

Wenn Sie mehrere Schienenfahrzeuge beantragen und diese separat zuordenbare Streckenabschnitte befahren sollen, müssen sie einzeln in der Liste geführt werden (d.h, jedes Fahrzeug wird in einer separaten Zeile geführt).

25. WELCHE VERPFLICHTUNGEN GEHE ICH MIT INANSPRUCHNAHME DER BMDV-FÖRDERUNG BEI DER FAHRZEUGBESCHAFFUNG EIN?


Verpflichtende Berichterstattung zur Abrechnung der beschafften Gegenstände

Das in den weiteren Nebenbestimmungen aufgeführte Berichtswesen ist verpflichtend (jährlich ein Sachbericht und ein Zwischennachweis für Zuwendungen auf Ausgabenbasis bzw. bei Beendigung des Vorhabens ein Schlussbericht und ein Verwendungsnachweis).

2. Unterstützung der Begleitung und Netzwerkarbeit des Förderprogramms

Im Rahmen der Begleitforschung kann die NOW GmbH Sie zur Teilnahme an Befragungen, Beantwortung von gezielten Anfragen zum Vorhaben und der Bereitstellung von Daten für das Zentralen Datenmonitoring (ZDM) kontaktieren. Außerdem finden Fachdialoge zu spezifischen Themen des Markthochlaufs der Elektromobilität statt, zu welchen Sie eingeladen werden. 

Die Programmgesellschaft NOW GmbH berät Sie bei Fragen zur Programmbegleitung (Begleitforschung und zentrales Datenmonitoring):

  • per E-Mail an: schiene@now-gmbh.de
  • telefonisch (Montag bis Freitag, 10–15 Uhr): 030 311 6116-770.

3. Informationspflichten und Prüfungsrechte der Europäischen Union

Aufgrund der angestrebten Co-Finanzierungen für die Förderung der alternativen Antriebe von Schienenfahrzeugen aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP), welcher sich aus Mittel des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ und dessen größtem Ausgabeninstrument – der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) speist, können sich hieraus umfangreiche Kontroll-, Prüfungs- und Auskunftsrechte der EU ergeben. Diese werden im Zuwendungsbescheid näher spezifiziert und bekanntgegeben.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz