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Einreichung möglich

Mittelstand Innovativ & Digital - MID-Gutschein

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Antragsstopp für Teilprogramme des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital ab dem 1. Juli 2025

Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sind die Teilprogramme MID-Analyse und MID-Innovation ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr zur Antragstellung geöffnet. Bereits eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen und werden weiterhin im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet.

Die eigene Innovationskraft stärken sowie Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital und sicher weiterentwickeln, um das Unternehmen zukünftsfähig aufzustellen und als wirtschaftlicher Motor zur Stärke des Landes beizutragen.

Das ist der Kern des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID), mit dem das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Das branchenübergreifend Förderprogramm besteht aus mehreren Teilprogrammen, die jeweils unterschiedliche Bedarfe im nordrhein-westfälischen Mittelstand abdecken. Mit MID-Gutschein, MID-Digitalisierung können Unternehmerinnen und Unternehmer einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer/innen vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln.

Der Antrag und alle weiteren Dokumente rund um die Förderung können vollständig online über das Förderportal eingereicht werden.

Eine Einreichung ist unbefristet möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz
in Nordrhein-Westfalen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder ine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung digitaler, technologiegestützter Produkte- oder Dienstleistungen wird gefördert. Förderfähig sind dabei ausschließlich projektbezogene Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen Dritter. Die Projektlaufzeit kann bei Antragstellung auf drei, sechs, neun oder zwölf Monate festgelegt werden, wobei eine maximale Förderung von 15.000 Euro und eine Förderquote von 50 Prozent gilt.

Aktuelle Informationen wie eine detaillierte Übersicht zu förderfähigen sowie nicht-förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw.

Wie wird gefördert?

Die Antragstellung und alle weiteren Dokumente rund um die Förderung können vollständig digital über das  Förderportal eingereicht werden. Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung. Eine Einreichung der Nachweise, bspw. eine Kopie der Rechnung, erfolgt ebenfalls digital über das benannte Förderportal. Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah.

Kontakt

Andreas Greven
fachlich
+49 02461 61-85303
Ursula Köttgen
administrativ
+49 02461 61-85296
Stefanie Moldenhauer
administrativ
+49 02461 61-2780
Thomas Peters
administrativ
+49 02461 61-9784

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