Mittelstand Innovativ & Digital - MID-Digitale Sicherheit

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus den vier Teilprogrammen MID-Gutscheine, MID-Assistent/in, MID-Invest und MID-Digitale Sicherheit.

Mit MID-Digitale Sicherheit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.

Eine Förderung mit MID-Digitale Sicherheit können KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen. Der Auftragnehmer kann vom Unternehmen frei gewählt werden.

Gefördert werden Maßnahmen in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:

  1. Analyse des Ist-Zustandes: Unternehmen können bereits bestehende IT-Schutzmaßnahmen und zu schützende Infrastruktur analysieren, sich zu weiteren Maßnahmen beraten lassen und dadurch erkannte Schwachstellen beheben.
  2. Faktor Mensch: Unternehmen können Schulungen beantragen, um ihre Mitarbeitenden für das Thema digitale Sicherheit zu sensibilisieren und einzelne Personen zu IT-Sicherheitsbeauftragten fortzubilden.
  3. Software für den IT-Basisschutz: Unternehmen können Software erwerben, die den IT-Basisschutz sicherstellt.

Eine Auflistung förderfähiger und nicht-förderfähiger Projekte finden Sie unter auf der Programm-Website unter Downloads in der Förderbekanntmachung. Ausführliche Informationen finden Sie auch in den FAQ auf der Programmseite.

Anträge können laufend über das Förderportal auf www.mittelstand-innovativ-digital.de gestellt werden.

Einreichungsfrist (unbefristet)

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in NRW. Es gilt der aktuelle Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europäischen Kommission.

Was wird gefördert?

Die Ausgaben für Maßnahmen, um die IT-Sicherheit des Unternehmens zu erhöhen und potenzielle Sicherheitslücken zu beheben, werden anteilig erstattet. Die Förderhöhe orientiert sich an der Unternehmensgröße. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw.

Wie wird gefördert?

Der Durchführungszeitraum beträgt sechs, neun oder zwölf Monate und ist bei Antragstellung frei wählbar.
Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung. Eine Kopie der Rechnung des Auftragnehmers inklusive Angabe des Durchführungszeitraums (wie im Antrag genannt) einschließlich der Zahlungsnachweise/Buchungsbelege (Kopie Kontoauszug) werden als Ausgabennachweis anerkannt. Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah. Die Einreichung der Nachweise erfolgt digital unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit.

Projektträger Jülich – erkennen. fördern. gestalten.


Der Projektträger Jülich arbeitet im Auftrag von:
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
1.541
Mitarbeiter/innen
36.496
Laufende Vorhaben
2673,56
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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