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Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) besteht aus den drei Teilprogrammen MID-Gutscheine, MID-Invest und MID-Assistent/in. Mit dem Teilprogramm MID-Assistent/in unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen kleine Unternehmen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer in den Betrieb hinein voranzutreiben.
Im Rahmen dieses Programms können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden einen Hochschulabsolventen/eine Hochschulabsolventin projektbezogen direkt im Unternehmen anstellen. Der Fokus liegt dabei auf der intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Mit dem MID-Assistenten/der MID-Assistentin können kleine Unternehmen Trends ihrer Branche aufgreifen und durch spezifische Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen übertragen. MID-Assistenten können z. B. für Maßnahmen aus dem Themenfeld Mensch-Maschine-Schnittstellen oder bei der Implementierung digitaler Geschäftsmodelle unterstützen. Nicht gefördert werden zum Beispiel routine- oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Eine Auflistung förderfähiger und nicht-förderfähiger Projekte finden Sie auf der Programm-Website unter Downloads in der Förderbekanntmachung.
Anträge können laufend über das Antragstool auf www.mittelstand-innovativ-digital.de gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in NRW mit weniger als 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademiker/innen zur Umsetzung von konkreten Innovations- oder Digitalisierungsprojekten. Ziel soll es sein, Wissen und Technologie von den Hochschulen zu kleinen Unternehmen zu transferieren.
Voraussetzung ist die Einstellung eines Hochschulabsolventen/einer Hochschulabsolventin als MID-Assistent/in für die Dauer von mindestens 24 Monaten zum branchenüblichen/tariflich vereinbarten Lohn. Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können einen Zuschuss zu den Lohnkosten bis 45.000 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe über eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Fördermittel werden immer jeweils für zwei Monate beantragt.
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