JPI Oceans – Sources, distribution and impact of microplastics in the marine environment

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Durch JPI Oceans werden zwischenstaatliche europäische Aktivitäten zum Schutz der Meere und Ozeane gebündelt bzw. koordiniert. Die Mitgliedsländer verfolgen die Zielstellung, gemeinsame langfristige, strategische Prioritäten für die Meeresforschung und Technologieentwicklung im marinen Bereich in Europa festzulegen und durch gezielte Maßnahmen gemeinsame Schwerpunkte in der weiteren wissenschaftlich-technischen Entwicklung zu setzen.

Im Rahmen der multilateralen Initiative „Sources, distribution and impact of microplastics in the marine environment“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Förderinstitutionen aus elf europäischen Ländern (Belgien, Estland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden) und Brasilien interdisziplinäre europäische Forschungsverbünde zum Thema „Mikroplastik in marinen Systemen“. Es stehen insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 9,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Eine detaillierte Beschreibung der vier Themenschwerpunkte ist der internationalen Ausschreibung zu entnehmen.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 20. November 2018 – 28. Februar 2019 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe im Sinn von Artikel 107 Absatz 1 AEUV zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)).

Was wird gefördert?

Im Rahmen der multilateralen Initiative sind vier Themenfelder ausgeschrieben:

  1. Identifizierung, Charakterisierung und Quantifizierung der Mikroplastikeinträge – insbesondere durch die Fragmentierung von Makroplastik
  2. Entwicklung neuer Methoden zur Identifizierung von Submikroplastik und in-situ-Messmethoden zur Erfassung von Mikroplastik 
  3. Erfassung von räumlichen Verteilungen von Mikroplastik in der marinen Umwelt und deren Effekte auf die marine Umwelt
  4. Entwicklung von Konzepten zur Verringerung der Kunststoffeinträge in die Meeresumwelt (u. a. durch Recyclingmethoden, Verbraucherverhalten).

Durch das BMBF werden Projektskizzen zu diesem Themenfeld nicht gefördert.

Die eingereichten Projektskizzen müssen einem der Förderthemen zugeordnet werden.

Es werden Verbünde mit Partnern aus mindestens drei Ländern gefördert, die sich als Fördergeber an dieser Bekanntmachung beteiligen. Pro europäischem Forschungsverbund stehen Mittel in Höhe bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme pro Partner sind den länderspezifischen Kriterien auf der Homepage zu entnehmen. Für deutsche Projektpartner sind bis zu 300.000 Euro zuwendungsfähig. Für die Koordination eines europäischen Verbundes stehen bis zu 450.000 Euro für einen deutschen Partner zur Verfügung.

Wie wird gefördert?

Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen des internationalen Konsortiums durch den Koordinator des Verbundes in englischer Sprache bis spätestens 28. Februar 2019, 12 Uhr MEZ, über das elektronische Skizzentool einzureichen.

Auf der Grundlage der im internationalen Bekanntmachungstext genannten Bewertungskriterien werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Dafür werden unabhängige Fachgutachter ausgewählt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator und den anderen internationalen Partnern, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten muss die AGVO berücksichtigt werden.

Pilotmassnahmen


Pilotmaßnahme „Mikroplastik“

Anfang 2016 starteten vier internationale Verbundprojekte unter dem Dach von „JPI Oceans Microplastics“, die die Auswirkungen von Mikroplastik im Meer erforschen.

Im Verbundprojekt BASEMAN werden international einheitliche Messmethoden entwickelt, um Ergebnisse aus verschiedenen Regionen und aus unterschiedlichen Laboren miteinander vergleichen zu können. Koordiniert wird das Projekt vom Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven.

Das zweite Projekt WEATHER-MIC untersucht, was langfristig mit dem Mikroplastik in der marinen Umwelt geschieht. Dabei wird nicht nur der Zerfall in immer kleinere Teilchen unter die Lupe genommen und welche Umweltfaktoren diesen Prozess hauptsächlich beeinflussen. Auch welche Auswirkungen die Verwitterung auf Verbleib und Effekte von Plastikpartikeln hat, wird im Rahmen von WEATHER-MIC geklärt. Koordiniert wird das Projekt vom Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung.

Ein weiteres Gebiet, das in den kommenden drei Jahren untersucht wird, betrifft die Giftigkeit von Mikroplastik. Die beiden Projekte PLASTOX und EPHEMARE, die sich mit den ökotoxikologischen Auswirkungen von Mikroplastik auf marine Ökosysteme beschäftigen, werden von norwegischen und spanischen Wissenschaftlern koordiniert. Untersucht werden soll beispielsweise, wie viel Mikroplastik von Tieren aufgenommen wird und ob es giftige Stoffe in den Körper der Tiere abgibt. Erhoben wird auch, ob Rückstände von Plastik im Körper verbleiben und in der Nahrungskette aufsteigen, wenn die Tiere gefressen werden.

Die gemeinsame Initiative soll nun die Grundlage für den weiteren Umgang mit Mikroplastik bilden.

Pilotmaßnahme „Tiefseebergbau“

Die Pilotmaßnahme „Ecological Aspects of Deep-Sea Mining“ wird vom Kieler GEOMAR koordiniert und von elf europäischen Ländern finanziert. Im Zentrum der Forschung stehen vier Forschungsfahrten, die die Wissenschaftler 2015 mit dem Forschungsschiff SONNE und mit dem britischen Forschungsschiff JAMES COOK unternommen haben. Auf diesen Fahrten untersuchten die Wissenschaftler die Auswirkungen eines potenziellen Tiefseebergbaus auf das Leben in der Tiefsee.

Im Jahr 2017 wurde die „Richtlinie zur Förderung nationaler transdisziplinärer Verbundvorhaben als Teil der europäischen Förderinitiative JPI Oceans zur Erkundung der ökologischen Auswirkungen eines möglichen Tiefsee-Bergbaus im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung 'MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit'“ veröffentlicht. Die Projekte nahmen am 1. August 2018 ihre Forschung auf.

Das Thema Tiefseeressourcen, Tiefseebergbau und seine ökologischen Folgen wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015 in die G7-Gespräche der Wissenschaftsminister eingebracht. Auf Grundlage der Forschungsergebnisse ist zu entscheiden, ob und wie ein Tiefseebergbau stattfinden kann. Voraussetzung sind internationale Standards, die höchste Ansprüche stellen, wie marine Ressourcen ökologisch verantwortlich erschlossen werden können.

Publikationen

Den Geheimnissen der Tiefsee auf der Spur
Download
2016 PDF 22,71 MB
Zukunft der Ozeane
Download
2015 PDF 1,15 MB
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
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