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Mithilfe der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ soll die Steigerung der Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe 1 erreicht werden. Den Lernenden sollen durch außerschulische Konzepte Digital- und Programmierungsgrundlagen bis hin zu anwendungsbezogenen Kompetenzen des betrieblichen Alltags vermittelt werden. Jugendliche sollen in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (u. a. aus Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, Freiberuflern und Sonstigen) frühzeitig mit den Chancen und der Faszination von Technik, Naturwissenschaften und Informatik vertraut gemacht und für technische sowie digitale Ausbildungsberufe und Studiengänge mobilisiert werden. Auf diese Weise soll die Affinität von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem MINT-Bereich gesteigert werden, um langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Der Förderaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die Europäische Union (EU) unterstützt das Land NRW im EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 und fördert den „Pakt für Informatik 2.0“ im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Begünstigten sollen mithilfe ihrer Netzwerkpartner außerschulische Konzepte ab Sekundarstufe 1 zur Förderung von Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Altersgruppen und Schulformen entwickeln sowie umzusetzen. Externe Expertinnen und Experten sollen die Lernenden hierdurch an digitale Grundlagen des des betrieblichen Alltags heranführen.
Eine Vernetzung mit dem regionalen Umfeld (u. a. Bildungseinrichtungen, außerschulischen Lernorten, Unternehmen, Wirtschafts- und Industrievertretenden, Freiberuflern und Sonstigen) ist zielführend, um die außerschulischen Konzepte mit einem breiten Partnernetzwerk entwerfen und durchführen zu können. Die Einbindung des geplanten Partnernetzwerkes ist in der Skizze detailliert zu erläutern.
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Dieses beinhaltet die Skizzeneinreichung, Skizzenvorbewertung, Durchführung einer Gutachtersitzung mit Auswahl der zur Förderung empfohlenen Vorhaben sowie dem anschließenden Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Angaben zu Fristen und Terminen werden im Reiter „Termine und Fristen“ veröffentlicht.
Die zu entwickelnden und durchzuführenden außerschulischen Konzepte sind themenoffen gestaltet, müssen jedoch die Schwerpunkte „Programmieren“ und „Algorithmen“, angelehnt an die sechste Spalte des Medienkompetenzrahmen.NRW „Problemlösen und Modellieren“ , inhaltlich abdecken.
Weitere Informationen zum Medienkompetenrahmen NRW finden Sie hier.
Dieser Aufruf stellt den ersten von insgesamt drei Aufrufen dar, welche in einem jährlichen Abstand platziert sein werden. Ab dem zweiten Aufruf kann es zu einer Flexibilisierung der Schwerpunkte kommen.
Wer wird gefördert?
Mit dem Projektaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ werden außerschulische Konzepte zur MINT-Förderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen in regionalen Innovationsallianzen mit externen Expertinnen und Experten forciert. Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört
Nicht gefördert wird die Einbringung von Infrastrukturen zur Digitalisierung an Schulen. Dementsprechend sind Sachausgaben zur Ertüchtigung des originären Schulbetriebes nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Projektaufrufs sind Personalausgaben einschließlich der damit
verbundenen Sach- und Gemeinausgaben förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.
Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Für die Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ liegen Teilnahmevoraussetzungen vor
Es wird dringend empfohlen, vor der Antragsstellung eine Teilnahmeberatung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen.
Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail an paktfuerinformatik.in.nrw@fz-juelich.de.
Die Präsentation der Informationsveranstaltung können Sie hier einsehen.
Wichtige Termine
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