NRW-Patent-Validierung

Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

In Nordrhein-Westfalen werden vergleichsweise wenige Patente in der Wirtschaft angemeldet, da eher wenige forschungsstarke Großunternehmen aus patentstarken Branchen hier ansässig sind. Zugleich zeichnet sich das Land Nordrhein-Westfalen durch ein starkes und durchlässiges Bildungssystem als Basis seines Innovationssystems aus. Um die Anwendungsreife von Hochschulerfindungen zu steigern, anwendungsorientiert zu validieren und somit die Verwertungschancen zu verbessern, werden insgesamt knapp 27 Millionen Euro aus der EU-Regionalförderung und der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 zur Verfügung gestellt. 

Um Schutzrechte aus Forschungs- und Bildungseinrichtungen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung in die Verwertung zu führen, setzt der Förderwettbewerb NRW-Patent-Validierung auf zwei Ebenen an. In einer ersten Phase wird das wissenschaftliche Potenzial von Forschungs- und Bildungseinrichtingen zur Validierung von Patenten aktiviert. In einer anschließenden optionalen Phase werden in Form von Verbundprojekten Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Forschung initiiert und gefestigt.

 

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( noch 64 Tage )
Startdatum: 31. März 2024 Enddatum: 27. Juni 2024 Heute 24. April 2024

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßname „NRW-Patent-Validierung“ am 29. Februar 2024 um 16:00 Uhr geendet ist.

Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Dezember 2024.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „NRW-Patent-Validierung“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

https://www.in.nrw/nrw-patent-validierung

 

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Phase 1:  Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Phase 2:  In Phase 1 geförderte Einrichtungen und wirtschaftlich tätige Unternehmen im Rahmen von Verbundprojekten

Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen insbesondere von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte von Forschungs- und Bildungseinrichtungen zur Weiterentwicklung ihrer Erfindungen und Patenten mit relevantem Marktpotenzial. Dies umfasst sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen um die Verwertung von Erfindungen aus der Wissenschaft, abgesichert durch Patente, zu unterstützen. Die Vorhaben müssen den Forschungskategorien der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein.

Wie wird gefördert?

Phase 1

  • Anteilfinanzierung, Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Durchführungszeitraum bis zu 18 Monaten
  • Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
  • 157.500,00 € Fördermittel, entsprechend 175.000 € Projektgesamtausgaben bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 %

Phase 2

  • Kooperationsprojekte
  • Beihilfe: Anteilfinanzierung entsprechend Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, d. h. Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben entsprechend der FEI-Richtlinie
  • Durchführungszeitraum 12 Monate
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten
  • bei Förderung auch im nichtwirtschaftlichen Bereich möglich
  • bis zu 157.500,00 € Fördermittel für Einrichtung für Forschung- und Bildungseinrichtungen, entsprechend 175.000 € förderfähige Projektgesamtausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 %
  • bis zu 200.000,00 € Fördermittel für wirtschaftlich tätige Unternehmen

 

Hinweis

Entsprechend der EFRE/JTF Rahmenrichtlinie kann bei Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis zu 200.000 Euro die Zuwendung ausschließlich in Form von Festbeträgen je Einheit, Pauschalen oder Pauschalfinanzierungen gewährt werden, es sei denn, die Zuwendung stellt eine staatliche Beihilfe dar. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können daher ausschließlich Personal-, Sach- und Gemeinausgabenpauschalen beantragen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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