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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet sind.
Im Innovationsfeld „Umweltwirtschaft und Circular Economy“ werden diejenigen Ansatzpunkte in den Blick genommen, die einerseits zur Entwicklung umweltschützender, umweltfreundlicher und ressourceneffizienter und ressourcenschonender Produkte und Dienstleistungen beitragen und andererseits einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft leisten.
Mit dem Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW werden deshalb kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die ökologischen Innovationspotenziale des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu nutzen. Hierbei wird von einem breiten Innovationsverständnis ausgegangen, dass sowohl technische als auch nichttechnische Potenziale durch Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sichtbar und langfristig nutzbar machen soll.
Im Blickpunkt stehen dabei Vorhaben, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken sowie Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet werden und dabei einen speziellen Aspekt bzw. einen Ausschnitt relevanter Wertschöpfungsketten betrachten. Alle Vorhaben sollen ein besonderes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation Nordrhein-Westfalens in Richtung einer Green Economy leisten.
Der Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.
Der Innovationswettbewerb ist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizze- und einer Antragsphase. Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich mit Fokus auf folgende Themenschwerpunkte:
Nur vollständige Projektskizzen werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) über das Ergebnis der Sitzung informiert und ggf. zur Antragsstellung aufgefordert. Für die zur Antragstellung aufgeforderten Vorhaben schließt sich als zweite Stufe die Antragsphase an.
Wer wird gefördert?
Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.
Was wird gefördert?
Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische, als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:
Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.
Wie wird gefördert?
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:
Für mittlere Unternehmen:
Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Es wird dringend empfohlen, vor der Antragsstellung eine Teilnahmeberatung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie uns per E-Mail an greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de
Wichtige Termine
Informationsveranstaltungen in Präsenz
Die IN.NRW berät Wettbewerbsteilnehmende und nimmt die Wettbewerbsbeiträge entgegen.
Für Interessierte gibt es die Möglichkeit wichtige Informationen rund um den Bewerbungsprozess im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die sowohl als Präsenzveranstaltung als auch in digitalem Format von der IN.NRW angeboten werden, einzuholen.
Folgende Präsenzveranstaltungen sind aktuell geplant:
Essen
Mittwoch, 15.02.2023, Beginn um 14 Uhr
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldhausenpark 2
45127 Essen
Anmeldungen zur Informationsveranstaltung in Essen erfolgen unter folgendem Link Anmeldung.
Aachen
Dienstag, 14.03.2023, Beginn um 14 Uhr
Industrie- und Handelskammer Aachen
Theaterstraße 6 - 10
52062 Aachen
Anmeldungen zur Informationsveranstaltung in Aachen erfolgen unter folgendem Link Anmeldung.
Weitere Präsenztermine werden zeitnah bekannt gegeben.
Virtuelle Informationsveranstaltungen
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
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