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Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Das bedeutet:
Nein, die Ausgaben für die Infrastruktur müssen erst bei der Antragseinreichung belegt werden.
Das Skizzen-Projektblatt wird nach dem Klicken auf „Endfassung einreichen“ und folgender Einreichungsschritte in easy-Online generiert.
Grundsätzlich sollte pro Unternehmen eine Skizze eingereicht werden.
Eine Ausnahme bildet die Förderung von Gasbussen. Gasbusse und deren zugehörige Infrastruktur sollen immer in einer separaten Skizze eingereicht werden. Wenn eine Förderung für Gasbusse und Zero-Emission Fahrzeuge gewünscht ist, muss die gesamte Busförderung in zwei Skizzen dargestellt werden.
Pro Vorhaben sollte grundsätzlich eine Skizze eingereicht werden.
Wenn zu einem Vorhaben Unternehmen A die Busse und Unternehmen B die Infrastruktur beschafft, kann Unternehmen A oder B eine Skizze für beide Beschaffungen einreichen. Erst beim Antrag müssen Unternehmen A und B jeweils einen Antrag für ihren Teil einreichen.
Zusätzliche Förderungen für den alternativen Antrieb müssen von der Förderung unter diesem Aufruf abzogen werden, sodass die in Kapitel 3 genannten Förderquoten für die Summe aller Förderungen eingehalten werden. Zusätzliche Bus-Förderungen müssen nicht von der Förderung unter diesem Aufruf abgezogen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
a) Die zusätzliche Förderung (z.B. Landesförderung) bezieht sich lediglich auf den nicht durch das BMDV geförderten Referenzanteil (hier: Diesel) des alternativen Busses.
b) Die zusätzliche Förderung liegt unter den Dieselpreisobergrenzen gemäß Anhang 2 des Förderaufrufs.
Nein, unter diesem Aufruf darf grauer Wasserstoff nicht durch Kompensationszertifikate als erneuerbarer Wasserstoff betrachtet werden.
In der Excel-Tabelle ist der Anteil des erneuerbaren Wasserstoffs am Flottenverbrauch als Durchschnittswert über die 5 Jahre der Zweckbindungsfrist anzugeben.
Leasingnehmer können keine Förderung für Leasingraten beantragen; hier ist eine Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung des Kaufes von Fahrzeugen durch Leasinggeber (z.B. Leasingbanken, Autohäuser etc.) ist möglich. In diesem Fall stellen die Leasingunternehmen den Antrag. Die Leasingunternehmen werden verpflichtet, die erhaltenen Fördermittel vollständig über die Leasingkonditionen an Endkunden weiterzugeben.
Leasinggeber die noch nicht wissen, wo die beantragten Busse eingesetzt werden sollen, können Durchschnittswerte früherer Leasingnehmer als Laufleistung angeben.
Der Verkehr über Landesgrenzen hinweg unter Beachtung von Genehmigungen ist grundsätzlich mit den geförderten Fahrzeugen gestattet. Im Rahmen dieses Förderaufrufs sollte der Großteil der Fahrleistung und der damit eingesparten THG jedoch in Deutschland erfolgen.
Förderfähige EG-Fahrzeugklassen sind M2 und M3 Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt sind (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit Richtlinie 97/27/EG und 2001/85/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 5 Tonnen = M2 und mehr als 5 Tonnen = M3), dem Aufbautyp (Ein- beziehungsweise Doppeldecker und Gelenk- beziehungsweise Niederflurbus), der Anzahl der Sitz- und/oder Stehplätze, sowie besonderer Zweckbestimmung.
SORT (Standardised On-Road Test Cycles) I-III: Das eigentliche Hauptziel des SORT ist die Entwicklung reproduzierbarer Prüfzyklen für Straßentests von Bussen, um deren Kraftstoffverbrauch zu messen. Im Rahmen der Förderung sind diese Angaben zu treffen, damit die Begleitforschung ermitteln kann in welchem Einsatzbereich die geförderten Fahrzeuge verkehren werden. Dabei gilt die bekannte Definition:SORT I - Schwerer Stadtzyklus - durchschnittlich 12 km/h, SORT II - Leichter gemischter Stadtzyklus - durchschnittlich 18km/h, SORT III - Leichter Stadtzyklus (Überland) - durchschnittlich 25km/h.
Für den Nachweis der angegebenen Laufleistung der Busse gibt es keine Vorlage. Der Nachweis kann vom Skizzeneinreicher frei gestaltet werden.
Beipiel: Aus der Länge der Buslinie und der Anzahl der Umläufe pro Jahr, werden die gefahrenen km pro Jahr errechnet. Bei mehreren Buslinien kann diese Rechnung für alle Linien gemacht werden. Für die Angabe in der Excel-Tabelle werden dann die über alle Linien gemittelten km/Jahr genommen.
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