Förderung der Agroecology in landwirtschaftlichen Betriebssystemen und regionaler Landschaft


Im Januar 2024 wurde die neue europäische Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“ gestartet. In der Initiative haben sich über 70 nationale und regionale Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 26 europäischen Ländern zusammengeschlossen. Das Ziel ist es, gemeinsam die Transition der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Resilienz, Umwelt- und Klimafreundlichkeit voranzubringen, allgemein zusammengefasst unter dem Begriff Agroecology.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagieren sich daher in der Partnerschaft AGROECOLOGY, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation der Landwirtschaft zu Agroecology auf nationaler Ebene voranzubringen.

Dementsprechend sollen geförderte Verbundvorhaben unter Beteiligung europäischer Verbundpartner einen Beitrag zur Umsetzung der Zukunftsstrategie der Bundesregierung sowie der Nationalen Bioökonomiestrategie, FONA-Strategie und zur Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung leisten.

Einreichungsfrist:Einreichung von Ideenskizzen ( abgelaufen: 05. März 2024 – 26. April 2024 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).


Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), in Deutschland verlangt.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.


KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Euro­päischen Union erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des Antrags.


Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.

Was wird gefördert?

Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.


Die geförderten Forschungsprojekte müssen die folgenden zentralen übergeordneten Themen berücksichtigen:

  • Erhöhung der Resilienz von Agrarökosystemen,
  • Schließung von Nährstoff- und Energieströmen,
  • Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung sowie
  • Förderung der Agrarbiodiversität.


Um der Vielfalt der beteiligten Umwelt- und sozioökonomischen Aspekte Rechnung zu tragen und Wertekonflikte sowie deren soziale und ökologische Folgen zu berücksichtigen, ist ein ganzheitlicher, integrierter Ansatz erforderlich.


Projekte sollen auf einem multidisziplinären und integrierten Ansatz mit einer Multi-Akteurs-Perspektive beruhen, um die Mitgestaltung, Mitbewertung und Mitumsetzung der Innovationen entlang aller relevanten Akteure (relevante Akteure verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen als auch Landwirte, vor- und nachgelagerte Agrarunternehmen und Verbraucher) zu ermöglichen. Projektskizzen können dabei auf bestehende Living Labs aufbauen oder der Living-Lab-Methodik folgen (gemäß der Definition des Europäischen Netzwerks für Living Labs). Forschungs- und Innovationsfragen sollten sich auf den tatsächlichen Bedarf beziehen und das praktische Wissen der Endnutzer einbeziehen.


Die Anträge müssen eine europäische Perspektive bieten, indem sie sich mit Problemen und Herausforderungen befassen, die für mindestens drei an der AGROECOLOGY-Partnerschaft und an der Ausschreibung beteiligten Länder relevant sind und Innovationen in Bezug auf diese Themen vorschlagen und testen.

Die genauen Themenschwerpunkte sind dem Bekanntmachungsschreiben zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die maximale deutsche Fördersumme ist 700 000 Euro pro Verbund, jedoch maximal 500 000 Euro pro Antragsteller. Wenn ein deutscher Partner den transnationalen Verbund koordiniert, ist die maximale deutsche Fördersumme 800 000 Euro pro Verbund, jedoch maximal 600 000 Euro pro Antragsteller.


Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
  • Vergabe von Aufträgen.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeitenfallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.


Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.


Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.


CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.


Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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