EXIST-Forschungstransfer

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Die wirtschaftliche Verwertung neuer Forschungsergebnisse über die Gründung von Unternehmen gilt als besonders anspruchsvolle und effektive Form des Wissens- und Technologietransfers durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bisher zeigt sich jedoch immer wieder, dass Technologien aus der akademischen Forschung nicht in die Anwendung überführt werden, weil dies aufwändige und risikoreiche Entwicklungsarbeiten erfordert.

Einreichungsfrist:Jährlich zwei Antragsrunden ( abgelaufen: 01. Januar 2020 – 31. Januar 2022 )
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu werden, zunächst in der wissenschaftlichen Einrichtung – einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung – weiterentwickelt werden, so dass die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sichergestellt ist und eine Gründung erfolgen kann. Nach anderthalb Jahren muss das Unternehmen gegründet sein, um die zweite Förderphase beantragen zu können.

Was wird gefördert?

Vorzugsweise handelt es sich bei den Gründungsvorhaben um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten, wie z. B. Energie-, Umwelt-, Bio- und optische Technologien, Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik sowie Teile der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die aus EXIST-Forschungstransfer hervorgehenden Gründungen sollen nach Abschluss der Förderphase I und der Anschubförderung als Unternehmen in Förderphase II in der Lage sein, externe Finanzierungsmittel zum Unternehmensaufbau und Markteintritt – etwa durch den High-Tech-Gründerfonds – einzuwerben.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Personalmitteln und Sachmitteln in zwei Förderphasen für insgesamt drei Jahre. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden dabei bedarfsgerecht für die Gründung eines technologieorientierten Unternehmens qualifiziert und betreut.

Hochschulen und ihre regionalen Gründungsnetzwerke beraten und betreuen die Gründerinnen und Gründer bei der Antragstellung, bieten Arbeitsräume und Labore an und helfen bei der Suche nach Coaches und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Leistungen sollen bestärkt werden, indem die Hochschulen die Möglichkeit haben, für bewilligte Gründungsvorhaben eine Anreizprämie von 20.000 Euro zu erhalten.

EXIST-Forschungstransfer wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Projektträger Jülich – erkennen. fördern. gestalten.


Der Projektträger Jülich arbeitet im Auftrag von:
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
1.541
Mitarbeiter/innen
36.496
Laufende Vorhaben
2673,56
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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