Erlebnis.NRW

Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten

Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt. Diese strategischen Ansätze garantieren eine Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung in den Regionen und in der Gesamtsicht landesweit. Die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus wird geschärft. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen. Der Förderaufruf "Erlebnis.NRW" wird vom NRW-Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr umgesetzt. Gefördert wird "Erlebnis.NRW" von der Europäischen Union (EU) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

 

Einreichungsfrist:31.01.2023 ( abgelaufen: 02. November 2022 – 31. Januar 2023 )

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Erlebnis.NRW zum 01. Februar 2023 geendet ist. Eine weitere Einreichungsrunde startet im Herbst 2023. Das genaue Datum wird frühzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme Erlebnis.NRW und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

https://www.in.nrw/erlebnis-nrw

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich an Kommunen, kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein. Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

 

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2022
1.541
Mitarbeiter/innen
36.496
Laufende Vorhaben
2673,56
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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