Deutsch-russische Zusammenarbeit in der Polar- und Meeresforschung

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Russland auf dem Gebiet der Meeres- und Polarforschung basiert auf einer Fachvereinbarung, die 1995 von den zuständigen Ministerien unterzeichnet wurde. Ein Deutsch-russischer Lenkungsausschuss kommt seitdem regelmäßig zusammen, um laufende Projektaktivitäten zu bewerten und neue Themenschwerpunkte zu identifizieren. Die Treffen finden abwechselnd in Russland und in Deutschland statt.

Die Untersuchungen sind auf deutscher Seite in das neue BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) eingebunden werden im Forschungsprogramm „MARE:N“ umgesetzt.
Gemeinsame Forschungsexpeditionen, Publikationen und ein intensiver Austausch zwischen den russischen und deutschen Wissenschaftlern belegen die guten, partnerschaftlichen Beziehungen auf Arbeitsebene.

Kernthemen der deutsch-russischen Zusammenarbeit in der Meeres- und Polarforschung sind:

  • Rückgang des arktischen Meereises und Rückkopplung auf Atmosphäre, Ozean und Ökosysteme,
  • arktischer Klimawandel in Raum und Zeit,
  • Methanhydrate und deren Freisetzung in Permafrost-Regionen,
  • Chancen und Risiken zunehmender wirtschaftlicher Nutzung der Arktis.

Eine gemeinsame Ausschreibung bilateraler Forschungsvorhaben wurde im Juni 2016 veröffentlicht. Die ersten Forschungsprojekte haben im März 2017 begonnen.

Im Mai 2017 trafen sich deutsche und russische Wissenschaftler in St. Petersburg und haben das wissenschaftliche Programm des Verbundprojekts „CATS“ vorgestellt. Im Projekt „CATS - Das arktische transpolare System im Wandel“ untersucht ein Konsortium aus zehn deutschen und russischen Forschungseinrichtungen, wie sich der Klimawandel auf den sensiblen arktischen Lebensraum auswirken wird und inwieweit die Veränderungen auch das Klima in Europa beeinflussen werden. Das Hauptarbeitsgebiet sind Schelf und Kontinentalhang der westlichen Laptewsee sowie die Wilkizkistraße und Sewernaja Semlja (Forschungsstation Kap Baranow) in der russischen ausschließlichen Wirtschaftszone. Koordinatorin Dr. Heidemarie Kassens berichtet im FONA-Interview über die deutsch-russische Arktisforschung und erzählt, warum Polarforscher auf dem Eis immer ein Gewehr dabeihaben.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 05. Juli 2016 – 15. August 2016 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland. Eine Zusammenarbeit mit russischen Partnern wird vorausgesetzt. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung und gegebenenfalls Verbundkoordination durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Die KMU-Definition der Europäischen Kommission ist hier einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Verbundvorhaben, die in enger Kooperation zwischen deutschen und russischen Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen aufgreifen und im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die geförderten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Polar- und Meeresforschung flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verfolgt werden, leisten.

Hierbei sollen die Verbundvorhaben einen wichtigen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Handlungsfelder leisten:

  • Herausforderungen des Klimawandels.
  • Verständnis wichtiger Schlüsselprozesse.
  • Chancen und Risiken zunehmender wirtschaftlicher Nutzung.
  • Arktische Umwelt.
  • Schutz der Meere.

Außerdem sollen die Verbundvorhaben einen Beitrag zu mindestens einem der vier Ziele der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung liefern:

  • Die Forschungszusammenarbeit zwischen weltweit führenden Einrichtungen stärken.
  • International Innovationspotenziale erschließen.
  • Die Kooperation in Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig fördern.
  • International Verantwortung übernehmen und globale Herausforderungen bewältigen.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HGF – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden ­können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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