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Ein lebendiges Gründergeschehen ist für das Land Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung. Der Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen heraus hebt das akademische Innovationspotenzial und trägt so zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Erneuerungs- und Innovationsfähigkeit des Landes NRW bei.
Mit dem Programm START-UP transfer.NRW sollen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren Abschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegt, sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden, ihren ersten Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu gehen.
„START-UP transfer.NRW“
( PDF - 2.50 MB - nicht barrierefrei )
Wer wird gefördert?
Mit der Förderung werden Gründungswillige aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in NRW unterstützt, um Forschungsergebnisse/Know-how mit großem Marktpotenzial und ein überzeugendes Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und in die Gründung eines eigenen Unternehmens umzusetzen. Durch das Programm werden Vorhaben gefördert, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen beruhen.
Antragsberechtigt sind
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm zielt darauf ab, durch die Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsressourcen die Entwicklung von Dienstleistungen, Verfahren oder Produkten hin zur Marktreife voranzutreiben und den als Fördervoraussetzung vorgelegten Businessplan für die nachfolgende Gründungs- und Wachstumsphase weiterzuentwickeln.
Gründungswillige Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre auf F&E-Ergebnissen oder Forschungs-Know-how basierenden Geschäftskonzepte unter Nutzung der Forschungsinfrastruktur
Wie wird gefördert?
Interessentinnen und Interessenten können die Fördermittel in Höhe von bis zu 240.000 Euro (Zuschussförderung, Förderquote bis zu 90 Prozent) für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 18 Monaten für folgende Ausgaben beantragen:
Auf Grundlage der Antragsunterlagen und gegebenenfalls der persönlichen Präsentation des Gründungsvorhabens durch das Gründungsteam schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die anschließende Bewilligung der Fördervorhaben erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Der Durchführungszeitraum muss spätestens am 31. März 2023 enden.
Zum 11. Einreichungstermin fanden am 23. und 25. Februar Online-Informationsveranstaltungen statt. Die Präsentation können Sie hier herunterladen.
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