Start-up Center.NRW

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Innovationskraft von Start-ups ist von essenzieller Bedeutung für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen.  

Um Anzahl und Qualität von Gründungen aus der Wissenschaft zu steigern und damit aus kreativen Ideen vermehrt innovative Start-ups entstehen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der hochschuleigenen Gründungsunterstützung bis zu 36 Mio. Euro vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Frist für die Abgabe von Anträgen ist der 31. Mai 2024.

Ziel der Förderung ist es, herausragende strategische Konzepte zu unterstützen, die die Start-up-Kultur innerhalb der Hochschule nachhaltig stärken und die Hochschulen zu sichtbaren Leuchttürmen innerhalb regionaler Start-up Ökosysteme transformieren. Dabei stehen die Sensibilisierung für Unternehmertum, die Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern sowie die umfassende Unterstützung von Gründungsvorhaben im Mittelpunkt. Eine entscheidende Rolle spielt zudem die nachhaltige Verankerung dieser Aktivitäten in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung.

Ein wesentliches Element des Erfolgs liegt in der engen Vernetzung mit Partnern in der Wirtschaft, darunter Business Angels, Wagniskapital-Fonds, Start-ups, KMU, etablierte Unternehmen und Akzeleratoren Diese Partnerschaften sind oftmals entscheidend, um das gesamte regionale Start-up-Ökosystem nachhaltig zu stärken.

Der Wandel hin zur gründungsaffinen Hochschule erleichtert und beschleunigt den Weg der Gründerinnen und Gründer vom Labor in den Markt. Wir laden alle interessierten Universitäten und Hochschulen ein, sich am Förderprogramm "Start-up Center.NRW" zu beteiligen und gemeinsam die Zukunft des Gründungs- und Innovationsstandorts Nordrhein-Westfalen zu gestalten.

Einreichungsfrist:Die Einreichungsfrist ist am 31.05.2024 ( noch 33 Tage )
Startdatum: 01. März 2024 Enddatum: 31. Mai 2024 Heute 28. April 2024
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für die Förderung von „Start-up Center.NRW“ sind die Universitäten und die Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Ziel der Initiative „Start-up Center.NRW“ ist die Weiterentwicklung bestehender Hochschul-Gründungsinitiativen und die nachhaltige Verfestigung von Aktivitäten. Dabei steht eine hochschulweite Gründungskultur im Fokus, um Hochschulen als nachhaltige Quelle für innovative Start-ups zu etablieren und ihre Rolle im regionalen Start-up-Ökosystem zu stärken.

Das Förderprogramm umfasst folgende Aufgabenbereich:

• Sensibilisierung für Unternehmertum
• Erschließung von Geschäftsideen und Gründungspotentialen
• Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern
• Unterstützung von Gründungsvorhaben von der Idee bis zur Gründung
• Auf- und Ausbau eines Netzwerkes der Hochschulausgründungen (Start-up Alumni)
• Weiterentwicklung gründungsfreundlicher administrativer Strukturen
• Entwicklung von Anreizsystemen zur Unterstützung von unternehmerischem Denken
• Verstärkung des Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit von Hochschulen

Zusätzlich sollen drei thematische Kompetenzzentren geschaffen werden, die die Leistungen und Aktivitäten der Start-up Center ergänzen und spezifische Impulse setzen. Diese Zentren sollen sich auf Gründungen von Akademikerinnen, Künstliche Intelligenz (KI/AI) und Gründungen mit Beitrag zur Klimaneutralität von Wirtschaft und Gesellschaft konzentrieren.

Wie wird gefördert?

Das Antragsverfahren für den landesweiten Wettbewerb erfolgt einstufig durch die Einreichung eines rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags mit allen erforderlichen Anlagen sowie einer Vorhabenbeschreibung mit einem Umfang von maximal 30 DIN-A4-Seiten (einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftart Arial, Schriftgrad 12), zuzüglich einer kurzen und aussagekräftigen Zusammenfassung. Sollte zusätzlich ein Antrag auf ein Kompetenzzentrum gestellt werden ist eine zusätzliche Vorhabenbeschreibung erforderlich, die ebenfalls maximal 30 DIN-A4-Seiten betragen darf.
Die Antragsunterlagen sind beim Projektträger bis spätestens 31. Mai 2024 (Ausschlussfrist) in einfacher Ausführung (ungebunden) in schriftlicher Form über eine Postzustellung und elektronischer Form über die Hochschulcloud.NRW (Sciebo) sowie mittels einer Benachrichtigung per E-Mail an ptj-nrwstartupcenter@fz-juelich.de einzureichen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz