Digitale Gesellschaft – Graduiertenförderung

eine Initiative des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Der digitale Wandel ist ein Strukturwandel, der alle Lebensbereiche beeinflusst. Er zeigt sich in innovativen Formen der politischen Mobilisierung und bürgerschaftlichen Teilhabe, in neuen Wirtschaftsbranchen und Geschäftsmodellen, aber auch in der Art, wie wir kommunizieren, lernen, arbeiten und miteinander leben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt dabei u. a. die Digitalisierung in der Wirtschaft, begleitet den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und fördert Forschung zur Digitalisierung.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 03. April 2017 – 30. Juni 2017 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Der Förderantrag für das Gesamtkonzept des Graduiertenkollegs wird vom Institut für Sprach-, Medien- und Musikwissenschaften der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gestellt. Für die Förderung der Promotionstandems können sich alle Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Digitaler Fortschritt.NRW adressiert das Wissenschaftsministerium ausgewählte Schwerpunktbereiche. Die Förderung von Forschung in den Bereichen der IT-Sicherheit, Digitalisierung in der Medizin und Digitalisierung der Gesellschaft soll dazu beitragen, Lösungen für die zahlreichen Umbruchprozesse im alltäglichen Leben zu finden. Ziel ist es, den Wandel so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen nicht nur ökonomisch davon profitieren, sondern auch gesellschaftlich daran teilhaben können. Im Rahmen der Programmlinie „Digitale Gesellschaft“ werden zwei Maßnahmen unterstützt: zum einen die Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen, die in einer gesonderten Bekanntmachung adressiert ist, zum anderen ein standortübergreifendes interdisziplinäres Graduiertenkolleg, das hier bekannt gemacht wird.

Wie wird gefördert?

Die Bewerbungen für Promotionstandems sowie der Antrag für das Gesamtkonzept werden von einer Fachjury bewertet. Die bestbewerteten Vorhaben werden zu einem Auswahlsymposium eingeladen. Vorbehaltlich einer positiven Begutachtung kann eine Förderung ab Oktober 2017 erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren, die Bearbeitung der Anträge sowie die administrative Betreuung der geförderten Vorhaben werden vom Projektträger Jülich geleistet.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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