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Die Innovationsfähigkeit ist ein wesentlicher Schlüssel für Wohlstand und Wachstum in Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, den Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen deutlich zu verstärken, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und regionaler Wirtschaft zu verbessern und damit die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken. Eine besondere Rolle kommt dabei technologie- und wissensbasierten Gründungen zu. Diese Unternehmen erschließen mit ihren innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen neue Märkte, wachsen in der Regel deutlich schneller und sind ein wichtiger Motor für Innovation und Beschäftigung. Mit dem Förderwettbewerb „START-UP-Innovationslabore NRW“ wollen das Wirtschafts- und das Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam nachhaltige Unterstützungsstrukturen für Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft sowie für junge Start-ups aufbauen.
START-UP-Innovationslabore
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Wer wird gefördert?
Zur Teilnahme am Förderwettbewerb sind eingeladen:
die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Kooperationen in Form von Verbundprojekten zwischen den o. a. Teilnahmeberechtigten, insbesondere mit hochschulübergreifendem Charakter, sind ausdrücklich gewünscht. Es wird allen Interessierten empfohlen, sich im Vorfeld von PtJ beraten zu lassen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Einrichtung mehrerer Innovationslabore in verschiedenen Landesteilen. Die Innovationslabore sollen Gründerinnen und Gründer technologie- und wissensbasierter Unternehmen sowie junge Start-ups vor Ort mit ihrem Angebot erreichen und jeweils ein Jahr lang bei der Vorbereitung, Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee und der Markterschließung unterstützen.
Zu den Leistungen und Aufgaben der Innovationslabore gehören:
Wie wird gefördert?
Der Förderwettbewerb sieht ein zweistufiges Antragsverfahren vor. Interessenbekundungen können bis zum 28. Oktober 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Auf Grundlage der Interessenbekundungen schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl förderungswürdiger Projekte für das anschließende Bewilligungsverfahren vor. Die Träger der ausgewählten Projekte können Anträge auf Förderung bei der zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg stellen, die das Bewilligungsverfahren durchführt.
Die Projektförderung wird als Anteilfinanzierung gewährt und erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Sie ist auf maximal drei Jahre befristet. Fördermittel können für projektspezifische Personal-, Sach- und Gemeinausgaben beantragt werden. Mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil jedes Zuwendungsempfängers zu erbringen.
Zum Förderwettbewerb fanden Informationsveranstaltungen in Düsseldorf, Bochum und Paderborn statt. Die Präsentationen stehen zum Download bereit:
Am 16. Februar 2017 hat das unabhängige Gutachtergremium fünf Vorhaben zur Förderung empfohlen. Diese werden im nächsten Schritt zur Abgabe eines Förderantrags aufgefordert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte mit einem vorläufigen Gesamtfördervolumen von 4,3 Millionen Euro:
Future Champions Accelerator Rhein-Ruhr: Die Universität Duisburg-Essen im Verbund mit der Universität zu Köln wollen mit dem Future Champions Accelerator Rhein-Ruhr ein regionenübergreifendes Innovationslabor für besonders wachstumsstarke und hochinnovative technologie- und wissensbasierte Gründungen schaffen. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und viele weitere Akteure aus der Region werden sich als assoziierte Partner an dem Projekt beteiligen.
Innovationslabor Münsterland: Das Konsortium, bestehend aus der Fachhochschule Münster, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der Technologieförderung Münster GmbH und der Wirtschafts- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH möchte mit dem Innovationslabor Münsterland (ILM) einen virtueller Inkubator für technologie- und wissensbasierte Geschäftsideen sowie für innovative Jungunternehmen aus der Region Münsterland aufbauen.
Innovationslabor Ostwestfalen-Lippe: Die Universitäten Paderborn und Bielefeld sowie die Hochschule Ostwestfalen-Lippe und die Fachhochschule Bielefeld wollen zusammen mit örtlichen Wirtschaftspartnern und wirtschaftsnahen Akteuren ein dezentrales Innovationslabor aufbauen. Dadurch sollen potenzielle Gründerinnen und Gründer und junge Start-ups der gesamten Region Ostwestfalen – Lippe besser erreicht und ein positives Gründungsklima geschaffen werden.
StartUP.InnoLab – Westfälisches Ruhrgebiet: Der Verbund aus der Technischen Universität Dortmund, der Fachhochschule Dortmund, der Hochschule Hamm-Lippstadt, der Wirtschaftsförderung Dortmund, dem Technologiezentrum Dortmund und insgesamt 14 assoziierten Partnern möchte mit StartUP.InnoLab einen standort- und hochschulübergreifenden Inkubator für innovative Geschäftsmodelle in der „Seed“-, „Startup“- und Wachstumsphase aufbauen.
Start-up-Innovationslabor Südwestfalen: Das von den Verbundpartnern Universität Siegen und der Fachhochschule Südwestfalen geplante START-UP-Lab SWF baut die gründungsfördernden Unterstützungsstrukturen, insbesondere für technologie- und wissensbasierte Gründungen, an den Hochschulen aus und verknüpft diese mit den Kompetenzen der regionalen Akteure.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz