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Ziel des Programms „Starke Forschung Chemie.NRW “ ist die Initiierung von Verbundvorhaben mit chemischem Forschungsschwerpunkt unter der Federführung nordrhein-westfälischer Hochschulen. Inter- und transdisziplinär ausgerichtete Forschung in der Chemie und den angrenzenden Fachgebieten kann essenzielle Beiträge zur Adressierung großer gesellschaftlicher Herausforderungen leisten, z. B. zur Schonung von Ressourcen, zur Nutzung alternativer Rohstoffe und Prozesse oder zum Klimaschutz. Aufgrund der Komplexität der Fragestellungen in diesen Bereichen ist meist nur eine hochschul- und/oder disziplinübergreifende Zusammenarbeit zielführend.
„Starke Forschung Chemie.NRW“ unterstützt deshalb Forscherinnen und Forscher an nordrhein-westfälischen Hochschulen bei der Initiierung komplexer, interdisziplinärer Verbundprojekte mit chemischem Schwerpunkt, die gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Partnern durchgeführt werden sollen. Auch Verbundprojekte mit Beteiligung der Wirtschaft (insbesondere durch KMU) sind dabei ausdrücklich erwünscht. An Lehrstühlen der Hochschulen des Landes NRW werden jeweils eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter für bis zu zwölf Monate finanziert, um einen Förderantrag für ein entsprechendes aussichtsreiches Verbundprojekt zu erarbeiten und sich damit erfolgreich an Förderprogrammen der DFG, des Bundes, der EU oder von anderen Drittmittelgebern wie z. B. Stiftungen, zu beteiligen. Zur Erarbeitung gehören dabei nicht nur die Erstellung des Antrags, sondern maßgeblich auch die Kommunikation mit den (potenziellen) Verbundpartnern sowie die Koordination zwischen den Partnern.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden Verbundvorhaben mit mindestens drei Partnern im Konsortium. Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und staatliche anerkannte Hochschulen des Landes NRW. Zuwendungsempfänger ist die jeweilige Hochschule. Die beteiligten Lehrstühle müssen dabei nicht zwangsläufig Lehrstühle der Chemie sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Personalausgaben für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter für 12 Monate an einem Lehrstuhl einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Das Thema des im Rahmen von „Starke Forschung Chemie.NRW“ vorzubereitenden Verbundprojektantrages muss einer Aufgabenstellung aus dem Bereich der chemischen Forschung entsprechen.
Wie wird gefördert?
Der Förderzeitraum kann bis zu zwölf Monate betragen, endet jedoch im Allgemeinen mit dem Einreichungstermin des Verbundprojektantrags. Spätestes Ende des Förderzeitraums ist in jedem Fall der 31. Dezember 2018. Die maximale Fördersumme für jedes Projekt beträgt 30.000 Euro.
Die Anträge stehen im wettbewerblichen Verfahren. Grundlage für die Förderentscheidung sind die Empfehlungen eines unabhängigen Gutachtergremiums aus Expertinnen und Experten verschiedener chemischer Fachdisziplinen und angrenzender Gebiete, das die Förderanträge sowie die geplanten Verbundprojekte begutachtet und bewertet.
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