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Der digitale Wandel ist ein Strukturwandel, der alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche beeinflusst. Er zeigt sich in neuen Wirtschaftsbranchen und Geschäftsmodellen, aber auch in der Art, wie wir kommunizieren, lernen und arbeiten. Die Landesregierung unterstützt dabei unter anderem die Digitalisierung in der Wirtschaft, begleitet den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und fördert Forschung zur Digitalisierung. Mit dem Programm „Digitaler.Fortschritt.NRW“ adressiert das Wissenschaftsministerium ausgewählte Schwerpunktbereiche. Die Förderung von Forschung in den Bereichen der IT-Sicherheit, Digitalisierung in der Medizin und Digitalisierung der Gesellschaft soll dazu beitragen, Lösungen für die zahlreichen Umbruchprozesse im alltäglichen Leben zu finden. Ziel ist es, den Wandel so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen nicht nur ökonomisch davon profitieren, sondern auch gesellschaftlich daran teilhaben können.
Nachwuchsforschergruppen
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Wer wird gefördert?
Alle Universitäten in NRW sind antragsberechtigt. Es können maximal zwei Beiträge von einer Universität eingereicht werden.
Der/die Kandidat/in für die Nachwuchsforschergruppe darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine W1-Stelle besetzen.
Was wird gefördert?
Nachwuchsforscher/innen bzw. Juniorprofessuren
Wie wird gefördert?
Der Beginn der Förderung ist voraussichtlich im Juli 2017. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Der Zuwendungsgeber entscheidet im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz