Nachwuchswettbewerb „NanoMatFutur“ in der Materialforschung

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Materialwissenschaft und die Werkstofftechnik haben in hoch technisierten Ländern wie Deutschland eine herausragende Bedeutung. Gerade diese Forschungsfelder besitzen große Innovationskraft und vermögen wegen ihrer Hebelwirkung bedeutende Märkte zu erschließen. Hochqualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs ist daher besonders wichtig. Hier sucht einerseits die Industrie qualifizierte Fachkräfte, die neueste Erkenntnisse in die Anwendung bringen und kreative Ideen in Innovationen umsetzen. An den Hochschulen werden andererseits engagierte junge Akademikerinnen und Akademiker für Forschung und Lehre gesucht.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 27. Mai 2020 – 15. September 2020 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscherinnen und -forscher, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben. Sie zeichnen sich unter anderem aus durch

  • qualifizierte Abschlüsse
  • erste Erfahrung mit selbständiger Forschung
  • Auslandserfahrung
  • erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit
  • Flexibilität und Wechselbereitschaft
  • Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen oder
  • Motivation zur Selbständigkeit in eigener Unternehmensgründung 

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrer aus dem Ausland in der Forschungsförderung zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität NanoMatFutur zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer ­institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Eine Förderung von Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforscherinnen und -forscher geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von Start-up-Unternehmen gefördert werden.

Die Forschungsthemen adressieren insbesondere die Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms Vom Material zur Innovation:

  • Werkstoffe für die Energietechnik
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  • Werkstoffe für Mobilität und Transport
  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Werkstoffe für zukünftige Bausysteme

Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer – welche allesamt die Vorgaben des europäischen Beihilferechts zum Ausschluss einer staatlichen Beihilfe berücksichtigen müssen – und/oder die Ausgründung eines Start-up-Unternehmens durch die Nachwuchswissenschaftlerin/den Nachwuchswissenschaftler bzw. Mitglieder der Nachwuchsgruppe. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der FuE-Ergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projektbezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Unterstützung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.

Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.

Die Wiedereinreichung einmal abgelehnter Forschungsvorschläge zu einem nachfolgenden Stichtag ist ohne Aussicht auf Erfolg.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme (Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 1,85 Millionen Euro begrenzt. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern.

Eine Zwischenevaluierung anhand von Meilensteinkriterien und Abbruchkriterien ist nach circa drei Jahren vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden. Bei Vorhaben, welche die Ausgründung eines Start-ups oder eine solche Ausgründung neben anderen Zielen beinhalten wird auch das weiterentwickelte Gründungskonzept hinsichtlich der Umsetzungsfähigkeit in die Evaluierung einbezogen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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