Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Gebäude und Quartiere sollen energieeffizienter und klimafreundlicher werden, da nur so die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung umgesetzt werden können. Bis zum Jahr 2050 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 gesenkt werden. Um die Energiewende hier durch Forschung, Entwicklung und Demonstration voranzubringen, haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Bildung und Forschung (BMBF) die ressortübergreifende Förderbekanntmachung „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ mit einem Fördervolumen von 150 Millionen Euro veröffentlicht.

Der Titel „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ steht plakativ für den gesamten Bereich des energieoptimierten Bauens, Sanierens und Betreibens von Gebäuden und Energieinfrastrukturen in Quartieren und umfasst alle Aspekte der Erhöhung der Energieeffizienz, der Integration erneuerbarer Energien und der Energieoptimierung u. a. durch intelligente Sektorkopplung.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 01. April 2016 – 29. Juli 2016 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Diese müssen personell und materiell in der Lage sein, die Forschungsaufgaben durchzuführen.

Die Antragsteller müssen außerdem die notwendige fachliche Qualifikation besitzen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen. Insbesondere in Modul II: Energieeffiziente Stadt wird die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie von weiteren Organisationen, die eine Vermittler- und Multiplikatorenrolle einnehmen können, erwartet.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten
Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit dem Skizzen-/Antragsthema darstellen und beide miteinander verzahnen.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung, ist, dass innovative Konzepte gut auf andere Gebäude oder Quartiere übertragbar sind und die Gesamtstrategie zur Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger modellhaft umgesetzt wird. Es geht darum, neben den innovativen Technologien auch Fragen des demografischen Wandels unserer Gesellschaft und das wichtige Thema des nachhaltigen und bezahlbaren Wohnens zu berücksichtigen. Mit dem übergreifenden Ansatz sollen tragfähige Konzepte für energieeffiziente Gebäude und Quartiere der Zukunft entwickelt werden.

Was wird gefördert?

Die Förderinitiative „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ unterteilt sich dabei in zwei Module. Im Fokus von Modul I: Solares Bauen (BMWi) steht die Demonstration energieoptimierter Gebäude am Beispiel des mehrgeschossigen Wohnungsbaus. Als Teil eines Demonstrationsprojektes können auch Arbeitspakete der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung gefördert werden. Besonderes Augenmerk wird bei Projektideen in diesem Modul auf die Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der relevanten Bauverordnungen gelegt.

Im Modul II: Energieeffiziente Stadt (BMWi/BMBF) liegt der Fokus auf Leuchtturmprojekten im Quartier, die ein energetisches Gesamtkonzept von der Forschung bis in die Umsetzung angehen und alle relevanten Akteure einbeziehen. Anspruchsvolle und gut übertragbare technisch-wissenschaftliche Ziele sollen zusammen mit sozio-ökonomischen Fragestellungen bearbeitet werden.

Wie wird gefördert?

Um Vorhaben durchzuführen, können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Regelungen der Artikel 25 und 28 der AGVO zur maximal zulässigen Beihilfeintensität berücksichtigen. Diese Verordnung lässt differenzierte Aufschläge zu.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Die Förderinitiative „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ richtet sich ausschließlich an Kooperationsprojekte.

In beiden Modulen wird ein zweistufiges Verfahren genutzt, bei dem zunächst bis zum 29. Juli 2016 eine Skizze über easy-Online eingereicht werden kann. Nach der positiven Begutachtung der Skizze wird der Skizzeneinreicher zur Antragseinreichung aufgefordert. Dieser Antrag bildet die Basis für eine Zuwendung. Ausführliche Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen und zum Verfahren enthält die Förderbekanntmachung, eine Zusammenfassung gibt das Dokument „Hinweise für Skizzeneinreicher“.

Nachdem das Auswahlverfahren für Vorhaben im Modul II beendet ist, wird ein Synthese- und Transferprojekt ausgeschrieben. Dieses soll der Vernetzung der Projekte und dem Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis dienen. Die Mitarbeit an einem Vorhaben im Modul II schließt die Beteiligung an diesem Synthese- und Transferprojekt aus.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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