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Die Kommunalrichtlinie und die enthaltenen Förderschwerpunkte sind in den vergangenen Jahren novelliert und an die jeweils aktuellen politischen Rahmenbedingungen oder Fördergesetzgebung, Bedürfnisse der Antragstellenden und andere Herausforderungen angepasst worden. Für Vorhaben, die im Zeitraum der jeweils gültigen (vergangenen) Richtlinien bewilligt sind, gelten diese weiterhin. Das Datum der Antragstellung im Antragssystem easy-Online ist dafür ausschlaggebend.
Sie finden hier die verschiedenen Versionen und die Angaben zu den gültigen Zeiträumen.
Kommunalrichtlinie in der Fassung vom 5. Dezember 2019
Für Anträge, die in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2020 eingereicht wurden.
Kommunalrichtlinie in der Fassung vom 5. Juni 2019
Für Anträge, die in der Zeit zwischen 5. Juni bis 31.Dezember 2019 eingereicht wurden.
Kommunalrichtlinie in der Fassung vom 1. Oktober 2018
Für Anträge, die in der Zeit zwischen dem 1. Januar bis 4. Juni 2019 eingereicht wurden.
Kommunalrichtlinie in der Fassung vom 22. Juni 2016
Für Anträge, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2018 eingereicht wurden.
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