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Gefördert wird die Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzerinnen und Nutzer sowie Träger von kommunalen Einrichtungen (insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten) zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung unbedingt die spezifischen Informationen im Hinweisblatt für strategische Förderschwerpunkte
Rahmenbedingungen:
Die Regelföderquote beträgt maximal 65 Prozent. Der Mindesteigenanteil beträgt 5 Prozent. Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote von 90 Prozent beantragen und es entfällt der Mindesteigenanteil.
Zusätzlich beantragt werden können:
Die zusätzlichen Prozentpunkte können unter Beachtung des Mindesteigenanteils zur Förderquote von 65 Prozent (bzw. 90 Prozent) hinzu addiert werden. Die max. Förderquote beträgt 100 Prozent.
Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate.
Als Antrag einzureichen sind:
Im Rahmen der Umsetzung von Energiesparmodellen kann innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums einmalig die Förderung für ein Starterpaket beantragt werden.
Rahmenbedingungen:
Die Regelföderquote beträgt maximal 50 Prozent. Der Mindesteigenanteil beträgt 5 Prozent. Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote von 65 Prozent beantragen und es entfällt der Mindesteigenanteil.
Zusätzlich beantragt werden können:
Die zusätzlichen Prozentpunkte können unter Beachtung des Mindesteigenanteils zur Förderquote von 50 Prozent (bzw. 65 Prozent) hinzu addiert werden.
Der Bewilligungszeitraum wird maximal bis zum Ende des Bewilligungszeitraums des Energiesparmodells (Hauptvorhaben) gewährt.
Als Antrag einzureichen sind:
Nachweis zur Durchführung eines Energiesparmodells über das bestehende Förderkennzeichen
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