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Das Bundesumweltministerium und die DB Station&Service AG streben im Rahmen ihrer Bike+Ride-Offensive gemeinsam an, dass bis Ende 2022 zusätzlich mindestens 100.000 Bike+Ride-Plätze an Bahnhöfen geschaffen werden. Das Bundesumweltministerium stellt dazu eine anteilige Finanzierung über die Kommunalrichtlinie zur Verfügung.
Seit 1. August 2020 können auch Sammelschließanlagen mit integrierter PV-Anlage gefördert werden, sofern es sich dabei um energieautarke Insellösungen handelt. D.h. der in der PV-Anlage erzeugte Strom dient ausschließlich dem Eigenverbrauch und wird nicht in das öffentliche Netz eingespeist.
Eine um zusätzlich 20 Prozentpunkte erhöhte Förderung für Radabstellanlagen kann beantragt werden, wenn sich die zu errichtende Radabstellanlage innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage befindet.
Rahmenbedingungen:
es gelten die Angaben unter 2.11.2 g Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen bzw. an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Nahverkehr
Die Regelförderquote beträgt maximal 40 Prozent. Der Mindesteigenanteil beträgt fünf Prozent. Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote von 60 Prozent beantragen und es entfällt der Mindesteigenanteil.
Zusätzlich beantragt werden können:
Ab 1. Januar 2022 ist ein Mindesteigenanteil in Höhe von 15 Prozent bzw. 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen aufzubringen.
Weiterhin zu beachten ist:
Die DB Station&Service AG unterstützt und berät Antragstellende bei der Flächensuche, Vorplanung und Antragstellung. Füllen Sie einfach das Kontaktformular auf https://www.deutschebahn.com/bikeandride aus.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie die Beraterinnen und Berater der
DB Station&Service AG wie folgt erreichen:
bikeandride@deutschebahn.com oder telefonisch unter: 030-297 245 37.
Wir möchten gerne Flächen der DB in Anspruch nehmen. Müssen die Standardanlagen der Deutschen Bahn verwendet werden?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die zu installierenden Radabstellanlagen den Kriterien der Hinweise der FGSV zum Fahrradparken oder der Technischen Richtlinie 6102-0911 des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. entsprechen. Sollten Sie den Rahmenvertrag der DB nicht nutzen wollen, ist die Ausschreibung für die Investition und Errichtung von Ihnen selbst durchzuführen.
Die Fläche befindet sich in eigenem Eigentum. Können wir trotzdem auf den Rahmenvertrag der DB zugreifen?
Sollten Sie dies beabsichtigen, ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der DB zwingend erforderlich.
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